
Durch die Automatisierung mit NAVIT konnten wir manuelle Verwaltungsaufwände eliminieren, die Kosten für Mobilitätsbenefits um 38 % senken und den Nettovorteil für unsere Mitarbeitenden um bis zu 48 % steigern.
Julia Carloff-Winkelmann, Chief HR Officer
Für ein Mobilitätsbudget gibt es keine eigene steuerliche Regelung. Jede Ausgabe wird nach der Mobilitätsart behandelt, für die sie anfällt. Zuschüsse zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr können nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Sie mindern dann die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden. Als Sachbezug, etwa über eine zweckgebundene Mobilitätskarte, bleiben nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis 50 € im Monat steuerfrei. Das ist eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Alle übrigen Ausgaben werden pauschal oder individuell versteuert. Die NAVIT Steuer-Engine ordnet jede Ausgabe einer dieser Kategorien automatisch zu.
Eine feste steuerfreie Obergrenze für das Mobilitätsbudget gibt es nicht. Steuerfrei bleibt nur, was unter einen eigenen Tatbestand fällt. Das sind vor allem Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr nach § 3 Nr. 15 EStG, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, und Sachbezüge bis 50 Euro im Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Beide Werte haben unterschiedliche Voraussetzungen und lassen sich nicht pauschal zu einer steuerfreien Gesamtsumme addieren.
Auf eine Gehaltserhöhung fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an, beim Arbeitgeber zusätzlich der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Je nach Steuerklasse und Gehalt kommt bei Mitarbeitenden oft nur rund die Hälfte des Bruttobetrags an. Bleibt ein Mobilitätsbenefit nach § 3 Nr. 15 EStG oder innerhalb der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei, entfallen diese Abgaben für den jeweiligen Betrag. Wie groß der Unterschied pro Person ausfällt, zeigt die Vergleichstabelle oben.
Ja, unter einer Voraussetzung. Ein Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine Gehaltsumwandlung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Der steuerfreie Betrag wird auf die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden angerechnet. Alternativ kann der Arbeitgeber den Zuschuss nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuern; dann entfällt die Anrechnung. Das Ticket kostet aktuell 63 Euro im Monat, als Jobticket mit fünf Prozent Rabatt 59,85 Euro. NAVIT bildet Bereitstellung, Zuschuss und Nachweise für die Lohnabrechnung ab.
Nein. Die NAVIT Steuer-Engine prüft jede eingereichte Ausgabe gegen die freigegebenen Mobilitätsarten und ordnet sie automatisch einer Steuerkategorie zu. Bei der apoBank sank der Verwaltungsaufwand nach dem Wechsel von Papier-Essensmarken zum NAVIT Mobilitätsbudget von 112 auf 9 Personentage pro Jahr. Die MERKUR PRIVATBANK konnte durch das Mobilitätsbudget 90 Prozent an Admin-Aufwand gegenüber manuellen Prozessen einsparen.
Zum Monatsende stellt NAVIT einen Export bereit, der die Beträge getrennt nach steuerfrei, pauschal versteuert und individuell zu versteuern ausweist. NAVIT verfügt dabei über Schnittstellen zu allen gängigen Lohn-Systemen, z.B. DATEV, SAP, Sage, Workday, Personio, Persis und viele weitere.
NAVIT verfolgt Gesetzesänderungen und BMF-Schreiben zu Mobilitätsbenefits und setzt sie in der Steuer-Engine um. Ein Beispiel ist das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 zum Heimladen von E-Dienstwagen. NAVIT erfasst die geladene Strommenge seitdem kWh-genau über vier Nachweiswege: geeichte Wallbox, Wallbox mit MID-Zähler, mobiler Stromzähler sowie App- oder OBD-Daten des Fahrzeugs. Das funktioniert auch bei privater PV-Anlage oder dynamischem Stromtarif. Die Daten gehen als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG an die Lohnabrechnung.
NAVIT bildet Deutschlandticket, ÖPNV-Erstattung, Mobilitätsbudget mit Mobilitätskarte, Dienstrad-Leasing, Auto-Abo, Tank- und Ladekarte sowie Heimladen in einer Plattform ab. Für jeden Benefit gilt eine eigene Rechtsgrundlage, etwa § 3 Nr. 15 EStG für ÖPNV-Zuschüsse, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG für Sachbezüge bis 50 Euro im Monat, die 0,25-Prozent-Regelung für Dienstrad und für E-Dienstwagen bis 100.000 € Bruttolistenpreis sowie § 3 Nr. 50 EStG für das Heimladen betrieblicher Fahrzeuge. Die Steuer-Engine wendet je Ausgabe die passende Regel an und führt alle Benefits in einem gemeinsamen Monatsexport für die Lohnabrechnung zusammen.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:
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Durch die Automatisierung mit NAVIT konnten wir manuelle Verwaltungsaufwände eliminieren, die Kosten für Mobilitätsbenefits um 38 % senken und den Nettovorteil für unsere Mitarbeitenden um bis zu 48 % steigern.
Julia Carloff-Winkelmann, Chief HR Officer
Ein Mobilitätsbudget kann auf verschiedene Arten versteuert werden, je nachdem, welche Verkehrsmittel genutzt werden. NAVIT nutzt hierbei die effizientesten Wege: Viele Mobilitätsarten (wie der ÖPNV) sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Für andere Nutzungen kann die Pauschalversteuerung (z. B. nach § 40 EStG) angewendet werden. Unsere Plattform automatisiert diese Zuordnung, sodass immer die steuerlich günstigste Option gewählt wird.
Ja, Zuschüsse des Arbeitgebers zum ÖPNV (einschließlich des Deutschlandtickets) sind für den Mitarbeiter steuerfrei und für den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). NAVIT wickelt dies rechtssicher ab und generiert die nötigen Nachweise für die Lohnabrechnung.
Bei einer klassischen Gehaltserhöhung kommen nur ca. 50 % des Bruttobetrags beim Mitarbeiter an, während der Arbeitgeber volle Lohnnebenkosten zahlt. Durch die Steuervergünstigungen bei Mobilitätsbenefits entfallen oder reduzieren sich diese Abgaben. Ein 200 € Mobilitätsbudget kann so eine Ersparnis von bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter und Jahr im Vergleich zu einer Netto-Lohnerhöhung erzielen.
Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung profitiert der Mitarbeiter von der 0,25 %-Regel für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Durch die Einsparung bei den Sozialabgaben reduziert sich die effektive Rate für den Mitarbeiter deutlich, während Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. NAVIT bildet diesen Prozess komplett digital ab.
Nein. Die NAVIT Plattform verfügt über eine integrierte, automatisierte Steuerlogik. Jeder Beleg und jede Transaktion wird automatisch auf die steuerliche Konformität geprüft und der richtigen Lohnsteuerkategorie zugeordnet. Das reduziert den administrativen Aufwand für Ihre Buchhaltung auf ein Minimum.
NAVIT ist auf maximale Rechtssicherheit ausgelegt. Alle Buchungen werden revisionssicher dokumentiert und stehen für Prüfungen jederzeit bereit. Zudem unterstützen wir Sie bei Bedarf durch eine sogenannte Anrufungsauskunft beim Finanzamt, um die steuerliche Behandlung der Benefits vorab rechtlich abzusichern.
Ja. Wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen zu Hause laden, kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. NAVIT ermöglicht eine einfache Abrechnung dieser Beträge, was pro Dienstwagen-Nutzer eine zusätzliche Ersparnis von ca. 500 € pro Jahr bedeuten kann.
Am Ende des Monats stellt NAVIT einen fertigen Export bereit, der alle steuerrelevanten Daten (brutto, netto, pauschal versteuert) enthält. Dieser kann direkt in gängige Lohnabrechnungssysteme (wie DATEV, Personio oder SAP) importiert werden, wodurch manuelle Korrekturen entfallen.
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