
Durch die Automatisierung mit NAVIT konnten wir manuelle Verwaltungsaufwände eliminieren, die Kosten für Mobilitätsbenefits um 38 % senken und den Nettovorteil für unsere Mitarbeitenden um bis zu 48 % steigern.
Julia Carloff-Winkelmann, Chief HR Officer
Ein Mobilitätsbudget kann auf verschiedene Arten versteuert werden, je nachdem, welche Verkehrsmittel genutzt werden. NAVIT nutzt hierbei die effizientesten Wege: Viele Mobilitätsarten (wie der ÖPNV) sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Für andere Nutzungen kann die Pauschalversteuerung (z. B. nach § 40 EStG) angewendet werden. Unsere Plattform automatisiert diese Zuordnung, sodass immer die steuerlich günstigste Option gewählt wird.
Ja, Zuschüsse des Arbeitgebers zum ÖPNV (einschließlich des Deutschlandtickets) sind für den Mitarbeiter steuerfrei und für den Arbeitgeber sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). NAVIT wickelt dies rechtssicher ab und generiert die nötigen Nachweise für die Lohnabrechnung.
Bei einer klassischen Gehaltserhöhung kommen nur ca. 50 % des Bruttobetrags beim Mitarbeiter an, während der Arbeitgeber volle Lohnnebenkosten zahlt. Durch die Steuervergünstigungen bei Mobilitätsbenefits entfallen oder reduzieren sich diese Abgaben. Ein 200 € Mobilitätsbudget kann so eine Ersparnis von bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter und Jahr im Vergleich zu einer Netto-Lohnerhöhung erzielen.
Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung profitiert der Mitarbeiter von der 0,25 %-Regel für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Durch die Einsparung bei den Sozialabgaben reduziert sich die effektive Rate für den Mitarbeiter deutlich, während Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. NAVIT bildet diesen Prozess komplett digital ab.
Nein. Die NAVIT Plattform verfügt über eine integrierte, automatisierte Steuerlogik. Jeder Beleg und jede Transaktion wird automatisch auf die steuerliche Konformität geprüft und der richtigen Lohnsteuerkategorie zugeordnet. Das reduziert den administrativen Aufwand für Ihre Buchhaltung auf ein Minimum.
NAVIT ist auf maximale Rechtssicherheit ausgelegt. Alle Buchungen werden revisionssicher dokumentiert und stehen für Prüfungen jederzeit bereit. Zudem unterstützen wir Sie bei Bedarf durch eine sogenannte Anrufungsauskunft beim Finanzamt, um die steuerliche Behandlung der Benefits vorab rechtlich abzusichern.
Ja. Wenn Mitarbeiter ihren Dienstwagen zu Hause laden, kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. NAVIT ermöglicht eine einfache Abrechnung dieser Beträge, was pro Dienstwagen-Nutzer eine zusätzliche Ersparnis von ca. 500 € pro Jahr bedeuten kann.
Am Ende des Monats stellt NAVIT einen fertigen Export bereit, der alle steuerrelevanten Daten (brutto, netto, pauschal versteuert) enthält. Dieser kann direkt in gängige Lohnabrechnungssysteme (wie DATEV, Personio oder SAP) importiert werden, wodurch manuelle Korrekturen entfallen.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:
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