
Dank NAVIT sparen wir 90 % Aufwand in der Benefits-Administration. Durch die Integration in unser HR-System konnten wir den jährlichen Aufwand von 112 auf nur 9 Personentage reduzieren.
Britta Ludowig, Projektleiterin bei apoBank
Mitarbeitende können über die NAVIT App ein Dienstrad-Leasing beantragen.
Das Fahrrad oder E-Bike inklusive Zubehör wählen Ihre Mitarbeitenden bei einem von mehr als 6.000 Händlern aus. Der Händler kümmert sich über das Bike-Leasing-Portal um die Angebotserstellung. Ist das Angebot bestätigt und das Rad vorrätig, kann es abgeholt werden.
Die Laufzeit des Bike-Leasingvertrags beträgt 36 Monate. Die monatlichen Leasing-Raten werden über Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt umgerechnet. Als Arbeitgeber übernehmen Sie dabei den Betrag welcher dem Mobilitätsbudget Ihrer Mitarbeitenden entspricht.
Das Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung kostet Sie als Arbeitgeber nichts. Durch die Gehaltsumwandlung und den damit niedrigeren Bruttolohn können Sie sogar Sozialabgaben sparen. Auch Mitarbeitende profitieren finanziell, denn sie erhalten das Fahrrad zu günstigeren Konditionen als bei einem Barkauf.
Die Höhe der Leasingrate hängt zudem von dem ausgewählten Fahrradmodell ab.
Durch die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Leasingraten wird das zu versteuernde Einkommen gesenkt, was zu Steuervorteilen führt.
Je nach individuellem Gehalt und Steuerprofil können Einsparungen von bis zu 40 % im Vergleich zum regulären Kauf erzielt werden.
Die genauen Ersparnisse und monatlichen Kosten können Sie beispielsweise mit dem Dienstrad-Rechner von Deutsche Dienstrad (https://www.deutsche-dienstrad.de/jetzt-berechnen/) berechnen.
Ein Dienstrad-Leasing hat für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen einige Vorteile zu bieten. Beide Seiten können dabei Kosten sparen und tun etwas für die Gesundheit und Umwelt.
Bedauerlicherweise kann man ein Dienstrad nicht ohne einen Arbeitgeber leasen. Grund hierfür ist, dass das Leasing eines Dienstrads über Gehaltsumwandlung an einen Arbeitgeber gebunden ist, da ein Teil des Bruttogehalts für die Leasingraten verwendet wird.
Die Laufzeit des Leasingvertrages beginnt am ersten Tag des auf die Übernahme folgenden Monats und endet nach 36 Monaten (ordentliche Kündigung) oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung).
Wem gehört das Fahrrad nach 36 Monaten?
Laut Leasingvertrag muss das Fahrrad oder E-Bike nach Ablauf der 36 Monate wieder zurückgegeben werden. Allerdings bieten Leasinganbieter an, das Rad zum Restwert abzukaufen.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:
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