
Zuletzt aktualisiert am 27.07.2026
Seit Januar 2019 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein Dienstfahrrad über ein Fahrrad-Leasing steuerbegünstigt zur Verfügung stellen. Das Modell ist für Unternehmen besonders attraktiv: Bei der Gehaltsumwandlung sinken Lohnnebenkosten und das Dienstrad zählt als nachhaltigkeitswirksames Benefit. Dieser Leitfaden erklärt, wie Arbeitgeber das Modell korrekt einrichten, welche steuerlichen Regeln gelten und wie sich die Kosten für beide Seiten rechnen.
Ein Dienstfahrrad ist ein Fahrrad, das von Arbeitgebern, in der Regel über ein Fahrrad-Leasing, an ihre Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt bzw. überlassen werden kann. Weitere Bezeichnungen für das Dienstfahrrad sind Dienstrad, Firmenrad, Jobrad oder Company Bike. Es handelt sich um ein attraktives Mitarbeiterbenefit, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit und die Umwelt hat. Diese Fahrräder können für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und für private Fahrten genutzt werden und bieten eine nachhaltige Alternative zum Auto.
Ein Dienstfahrrad kann ein Fahrrad, E-Bike oder auch (S-)Pedelec sein. Grundsätzlich kann jedes Fahrrad über ein Fahrrad-Leasing als Dienstrad erworben werden. Allerdings gelten für die verschiedenen Fahrradtypen unterschiedliche steuerliche Bedingungen.
Auf herkömmliche Fahrräder wie Stadtrad, Rennrad, Mountain-Bike oder Lastenrad sowie E-Bikes und Pedelecs entfällt eine Versteuerung des geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmende ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt. Bei Dienstfahrrädern, die per Gehaltsumwandlung überlassen wurden, ist der geldwerte Vorteil nur noch mit 0,25% des Listenpreises des Fahrrads zu versteuern.
S-Pedelecs können schneller als 25 km/h fahren und werden somit als Kraftfahrzeug klassifiziert. Sie dürfen deshalb nicht auf dem Radweg fahren, müssen ein Kennzeichen und eine verkehrsrechtliche Haftpflichtversicherung haben. S-Pedelec werden steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Auch preislich sind S-Pedelecs teurer wie andere Fahrräder, was sie bei einem Bikeleasing besonders für Arbeitnehmende interessant macht.
Aktuell machen Fahrräder und besonders Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes), die bis zu 25 km/h fahren, den größten Anteil am Bikeleasing aus.
Bei einem Dienstfahrrad-Leasing, auch als Bikeleasing bekannt, können Beschäftigte ein Fahrrad als Dienstfahrrad über einen Leasingvertrag nutzen und von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Dieser Vertrag erstreckt sich über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zwischen 36 und 48 Monaten, und beinhaltet neben dem Fahrrad oft auch Versicherung und Wartung. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden das Dienstrad in Form einer Sachleistung, zusätzlich zum Gehalt, oder in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellen.
Sowohl beim Leasing als auch bei der Finanzierung werden regelmäßig kleine Raten fällig, um das neue Fahrrad oder E-Bike zu bezahlen. Dennoch unterscheiden sich die beiden Finanzierungsmodelle: Bei der Finanzierung handelt es sich um einen Kredit, den die Fahrradkäufer in monatlichen Raten Schritt für Schritt abbezahlen. Zum eigentlichen Anschaffungspreis können hierbei auch noch Kreditzinsen hinzukommen. Im Rahmen eines Leasings zahlen Leasingnehmer die monatlichen Raten dagegen als eine Art Miete für die Nutzung des neuen Fahrrads oder E-Bikes. Am Ende der Laufzeit (in der Regel 36 Monaten) können sie sich entscheiden, ob sie das Rad zurückgeben oder zum günstigen Restwert übernehmen möchten.
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Minimaler Verwaltungsaufwand für HR
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Ein Fahrrad-Leasing lohnt sich sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen und bietet ihnen zahlreiche Vorteile. Firmenfahrräder sind klimafreundlich und kosteneffizient für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmende. Das Dienstrad stellt einen modernen und nachhaltigen Mitarbeiterbenefit für Unternehmen dar.
Mitarbeitende profitieren von einem attraktiven und gesunden Transportmittel, das ihre Lebensqualität verbessert und die Pendelkosten senkt. Unternehmen wiederum stärken ihre Arbeitgebermarke, fördern die Mitarbeitergesundheit und erfüllen gleichzeitig ihre Nachhaltigkeits- und Klimaverpflichtungen.
Besonders relevant ist das Dienstrad für Unternehmen mit standortübergreifenden Teams: Wie das Benefit für Dienstrad für hybride Teams mit Remote- und Büroanteilen funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind, zeigt unser spezialisierter Leitfaden.
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob dem Arbeitnehmenden das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung überlassen wird.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten des Dienstfahrrads komplett und überlasst er dem Mitarbeitenden das Fahrrad zusätzlich zum Gehalt, ist es für den Mitarbeitenden lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils entfällt.
Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Arbeitnehmende auf einen kleinen Teil des monatlichen Gehalts, der in die Leasingrate umgerechnet wird. Hier werden monatlich 0,25 % des Listenpreises (UVP), abgerundet auf volle 100 Euro, versteuert. Arbeitnehmende dürfen die volle Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer zur Arbeit und pro Arbeitstag steuerlich geltend machen. Für zurückgelegte Kilometer fallen, anders als beim Dienstwagen, keine weiteren Steuern an.
In beiden Fällen muss das Dienstrad für die einzelnen Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung erfasst werden. Dabei sind die Höhe der Leistung pro Monat sowie der Tag, an dem die Sachleistung gewährt wurde (Abgabetag), aufzuführen.
Beim Fahrrad-Leasing als Gehaltsextra mietet, kauft oder least der Arbeitgeber das Fahrrad für seine Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt. Als Gehaltsextra ist das Firmenrad für Mitarbeitende komplett steuerfrei. Die Kostenübernahme und die vertraglichen Rahmenbedingungen für das Firmenrad werden in einer Nutzungsüberlassung geregelt.
Besonders beliebt ist das Modell der Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber schließt mit einem Leasing-Anbieter, der die gesamte Abwicklung betreut, einen Rahmenvertrag mit einer festen Laufzeit von in der Regel drei Jahren ab. Zeitgleich schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmenden für diese Dauer einen Überlassungsvertrag bezüglich des Fahrrads ab, welcher auch eine private Nutzung zulässt.
Die Mitarbeitenden leasen das Dienstrad in Form einer Entgeltumwandlung. Das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung wird um die Leasingrate für das Fahrrad heruntergesetzt. Damit wird die monatliche Rate direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch verringern sich die Lonhsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge.
Nutzen Mitarbeitende das überlassene Fahrrad auch für private Zwecke, muss das Dienstrad als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei werden monatlich 0,25 % des Fahrrad-Bruttopreises als zu versteuernder Betrag angesetzt.
Der Vorteil ist dabei, dass der nach der Gehaltsumwandlung zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Fahrrad deutlich niedriger ist als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate.
Am Ende des Leasingvertrags gibt es in der Regel die Option, das Fahrrad zu einem reduzierten Preis zu kaufen (hier spricht man von einer Übereignung) oder es zurückzugeben und ein neues zu leasen. Diese umfassenden Leasingpakete beinhalten oft auch Versicherung und Wartung, was die Sorgen der Mitarbeitenden in Bezug auf Reparaturen und Schäden minimiert.
Das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes kann auch Nachteile haben. Meist betreffen diese jedoch das private Leasen. Daher empfiehlt sich ein E-Bike Leasing über den Arbeitgeber.
Auch wenn sich die Kosten beim Bikeleasing über die Vertragslaufzeit hinweg aufteilen, können die Gesamtkosten am Ende höher sein als beim Kauf – deshalb gilt es, die Vertragsbedingungen zu prüfen und zu vergleichen. Zudem bedeutet ein Leasingvertrag eine finanzielle Bindung von zwei bis drei Jahre. Gleichzeitig besitzen Leasingnehmer das E-Bike nicht und unterliegen den Vertragsbedingungen des Leasinganbieters. Die Auswahl an E-Bikes kann eingeschränkt sein, beim Leasing über den Arbeitgeber empfiehlt es sich, auf einen Anbieter zu achten, der eine große Auswahl an Fahrrädern bietet, wie z.B. Deutsche Dienstrad oder Business Bike.
Gleichwohl bietet das Privatleasing keine steuerlichen Vorteile. Dennoch hat Leasing den Vorteil, den Kaufpreis nicht direkt zahlen zu müssen. Um in den Genuss weiterer Vorteile zu kommen, lohnt sich ein E-Bike Leasing über den Arbeitgeber. Denn im Gegensatz zum Privatleasing erhalten Leasingnehmer ein E-Bike über Gehaltsumwandlung mit steuerlichen Vorteilen und können so bis zu 40 % zum Privatkauf sparen.
Grundsätzlich verringert sich durch das Leasing per Gehaltsumwandlung die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuern und auch Sozialabgaben. Dieser Umstand wird oft als Nachteil des Bikeleasings genannt, da dadurch auch die entsprechenden Rentenansprüche geringer ausfallen. Allerdings handelt es sich dabei um eher geringe Beträge, die durch die Ersparnis während des Leasing in der Regel ausgeglichen werden, besonders dann, wenn sich Arbeitgeber mit Zuschüssen am Dienstrad Leasing beteiligen.
Zwischen der reinen Gehaltsumwandlung, bei der Mitarbeiter:innen die Leasingrate vollständig über den Bruttolohn tragen, und der kompletten Übernahme als Gehaltsextra liegt ein ganzes Spektrum an Mischmodellen. Wie viel ein Arbeitgeber beisteuert, ist eine strategische Entscheidung und hängt vom Budget und vom Ziel des Benefits ab. Vier Varianten sind in der Praxis üblich.
Vollständige Übernahme als Gehaltsextra
Der Arbeitgeber zahlt die komplette Leasingrate zusätzlich zum Gehalt. Für Mitarbeiter:innen ist das Dienstrad nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Das ist das stärkste Signal im Wettbewerb um Fachkräfte und eignet sich als Alternative zur Gehaltserhöhung.
Anteiliger Zuschuss
Der Arbeitgeber übernimmt einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Rate, den Rest finanzieren Mitarbeiter:innen über die Gehaltsumwandlung. Schon ein Zuschuss von 20 bis 30 Euro im Monat senkt die Eigenbeteiligung spürbar und hält die Kosten für das Unternehmen kalkulierbar.
Nach Gruppen gestaffelter Zuschuss
Verschiedene Mitarbeitergruppen erhalten unterschiedliche Zuschusshöhen, etwa ein höherer Anteil für Pendler:innen mit langem Arbeitsweg oder für Zielgruppen, die das Unternehmen besonders binden möchte. So lassen sich Anreize gezielt steuern.
Dienstrad im Mobilitätsbudget
Der Arbeitgeber stellt ein monatliches Mobilitätsbudget bereit, aus dem Mitarbeiter:innen frei wählen, wie viel in das Dienstrad-Leasing fließt und wie viel in ÖPNV, Ladestrom oder andere Verkehrsmittel. Das passt besonders zu Belegschaften mit sehr unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen.
Steuerlich bleibt die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt getragene Rate nach § 3 Nr. 37 EStG begünstigt, während der über Gehaltsumwandlung finanzierte Anteil mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert wird. Bei gemischten Modellen stimmen Sie die genaue Aufteilung vorab mit Ihrer Lohnbuchhaltung ab. Welches Modell für welches Ziel am besten funktioniert, ordnen wir im Detail in unserem Leitfaden zum arbeitgeberfinanzierten Dienstrad ein.
Arbeitgeber, die ein E-Bike Leasing als Gehaltsextra anbieten, übernehmen in der Regel die Kosten für die Anschaffung und das Leasing der Fahrräder. Zusätzlich können Kosten für Versicherung und Wartung anfallen. Diese Investitionen zahlen sich jedoch oft durch gesteigerte Mitarbeiterbindung und -motivation sowie positive Umweltauswirkungen aus.
Die Kosten für das Leasing eines Fahrrads variieren je nach Modell und Vertragsbedingungen. Die Gesamtkosten hängen von Vertragsdauer, gewählten Zusatzleistungen und ggf. Arbeitgeberzuschüssen ab. Arbeitgeber können die Leasingraten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte empfiehlt sich ein Fahrrad Leasing Anbieter Vergleich. Wir haben alle wichtigen Fahrrad Leasing Anbieter in dieser Übersicht miteinander verglichen.
Für HR-Teams im Mittelstand gibt es dabei spezifische Anforderungen an Flexibilität und Skalierung. Welche Dienstrad-Anbieter sich für den Mittelstand besonders eignen, haben wir im gesonderten Leitfaden zusammengefasst. Bei größeren Belegschaften kommen Skalierbarkeit und zentrale Abwicklung hinzu. Unser Guide Bike-Leasing für Großunternehmen erklärt, worauf es bei Rahmenverträgen für Konzerne ankommt.

Die Einsparungen durch ein Fahrrad Leasing sind signifikant. Mitarbeitende sparen durch steuerliche Vorteile und niedrigere Unterhaltskosten erhebliche Summen. Arbeitgeber profitieren von gesteigerter Produktivität, geringeren Krankenstandsraten und einem positiven Image als umweltbewusste Arbeitgeber. Mitarbeitenden können beim Fahrradleasing über eine Gehaltsumwandlung gegenüber dem Direktkauf sparen.
Der Arbeitgeber (Leasingnehmer) schließt einen Leasing-Vertrag mit der Leasinggesellschaft (Leasinggeber), dem Anbieter des Dienstfahrrad-Leasings. Damit gehört das Dienstfahrrad zunächst dem Arbeitgeber, der das Fahrrad dem Arbeitnehmenden für die Dauer des Leasingvertrages überlässt.
Arbeitnehmende haben nach Ablauf des Leasingvertrags oft die Möglichkeit, das E-Bike zu einem reduzierten Preis zu kaufen. Alternativ können sie es zurückgeben. Die genauen Bedingungen variieren je nach Vertrag und Anbieter. Ein Vergleich der Fahrrad Leasing Anbieter lohnt sich.
Ja, auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, Fahrräder und E-Bike privat zu leasen. Zwar bietet das nicht die gleichen steuerlichen Vorteile wie das Dienstfahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber, ist aber eine attraktive Option für alle, die ein hochwertiges Fahrrad nutzen möchten und den hohen Anschaffungspreis nicht auf einmal aufwenden können oder möchten. Ein Fahrrad Leasing Anbieter Vergleich kann dabei helfen, die richtigen Preise für ein privates E-Bike Leasing zu finden.
Dienstrad-Leasing über Gehaltsumwandlung ist für die meisten Unternehmen das attraktivste Modell: Es entstehen keine direkten Kosten für den Arbeitgeber, Mitarbeitende sparen durch die 0,25 %-Regelung bis zu 40 % gegenüber dem Privatkauf, und die Lohnnebenkosten sinken für beide Seiten. Das Gehaltsextra-Modell nach § 3 Nr. 37 EStG eignet sich, wenn Unternehmen das Benefit vollständig übernehmen möchten. Steuerlich ist es für Mitarbeitende in diesem Fall komplett frei. Entscheidend für einen reibungslosen Rollout ist die Wahl des richtigen Leasing-Anbieters, einer klaren Nutzungsüberlassungsvereinbarung und einer Lohnbuchhaltungs-Integration, die die korrekte monatliche Erfassung des geldwerten Vorteils sicherstellt.
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In einem kurzen 15-Minuten-Gespräch zeigen wir Ihnen:
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