Dienstrad-Leasing 2026: Gehaltsumwandlung, geldwerter Vorteil und Kosten für Arbeitgeber

Zuletzt aktualisiert am 27.07.2026

Seit Januar 2019 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein Dienstfahrrad über ein Fahrrad-Leasing steuerbegünstigt zur Verfügung stellen. Das Modell ist für Unternehmen besonders attraktiv: Bei der Gehaltsumwandlung sinken Lohnnebenkosten und das Dienstrad zählt als nachhaltigkeitswirksames Benefit. Dieser Leitfaden erklärt, wie Arbeitgeber das Modell korrekt einrichten, welche steuerlichen Regeln gelten und wie sich die Kosten für beide Seiten rechnen.

Was ist ein Dienstfahrrad?

Ein Dienstfahrrad ist ein Fahrrad, das von Arbeitgebern, in der Regel über ein Fahrrad-Leasing, an ihre Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt bzw. überlassen werden kann. Weitere Bezeichnungen für das Dienstfahrrad sind Dienstrad, Firmenrad, Jobrad oder Company Bike. Es handelt sich um ein attraktives Mitarbeiterbenefit, das nicht nur die Mobilität der Mitarbeitenden fördert, sondern auch positive Auswirkungen auf deren Gesundheit und die Umwelt hat. Diese Fahrräder können für den täglichen Arbeitsweg, für dienstliche Zwecke und für private Fahrten genutzt werden und bieten eine nachhaltige Alternative zum Auto.

Was gilt als Dienstfahrrad?

Ein Dienstfahrrad kann ein Fahrrad, E-Bike oder auch (S-)Pedelec sein. Grundsätzlich kann jedes Fahrrad über ein Fahrrad-Leasing als Dienstrad erworben werden. Allerdings gelten für die verschiedenen Fahrradtypen unterschiedliche steuerliche Bedingungen.

Auf herkömmliche Fahrräder wie Stadtrad, Rennrad, Mountain-Bike oder Lastenrad sowie E-Bikes und Pedelecs entfällt eine Versteuerung des geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmende ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt. Bei Dienstfahrrädern, die per Gehaltsumwandlung überlassen wurden, ist der geldwerte Vorteil nur noch mit 0,25% des Listenpreises des Fahrrads zu versteuern.

S-Pedelecs können schneller als 25 km/h fahren und werden somit als Kraftfahrzeug klassifiziert. Sie dürfen deshalb nicht auf dem Radweg fahren, müssen ein Kennzeichen und eine verkehrsrechtliche Haftpflichtversicherung haben. S-Pedelec werden steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Auch preislich sind S-Pedelecs teurer wie andere Fahrräder, was sie bei einem Bikeleasing besonders für Arbeitnehmende interessant macht.

Aktuell machen Fahrräder und besonders Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes), die bis zu 25 km/h fahren, den größten Anteil am Bikeleasing aus.

Wie funktioniert das Fahrrad-Leasing?

Bei einem Dienstfahrrad-Leasing, auch als Bikeleasing bekannt, können Beschäftigte ein Fahrrad als Dienstfahrrad über einen Leasingvertrag nutzen und von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Dieser Vertrag erstreckt sich über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zwischen 36 und 48 Monaten, und beinhaltet neben dem Fahrrad oft auch Versicherung und Wartung. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden das Dienstrad in Form einer Sachleistung, zusätzlich zum Gehalt, oder in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellen.

Für das E-Bike Leasing vom Arbeitgeber gibt es zwei Möglichkeiten

Dienstfahrrad als Gehaltsextra

Der Arbeitgeber kauft, mietet oder least das Fahrrad für seine Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt. In einer Nutzungsüberlassung wird die genaue Verteilung der Kosten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem geregelt. Als Zusatz zum Gehalt ist das Dienstfahrrad für Mitarbeitende komplett steuerfrei.

Dienstfahrrad über Gehaltsumwandlung

Die Mitarbeitenden mieten oder leasen das Fahrrad über eine Gehaltsumwandlung. Die zu zahlende Rate wird dabei direkt vom Bruttolohn abgezogen. Wie beim Gehalt auch fallen hier Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an, die jedoch im Vergleich zur entsprechenden Lohnsumme geringer sind.

Der Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung

Sowohl beim Leasing als auch bei der Finanzierung werden regelmäßig kleine Raten fällig, um das neue Fahrrad oder E-Bike zu bezahlen. Dennoch unterscheiden sich die beiden Finanzierungsmodelle: Bei der Finanzierung handelt es sich um einen Kredit, den die Fahrradkäufer in monatlichen Raten Schritt für Schritt abbezahlen. Zum eigentlichen Anschaffungspreis können hierbei auch noch Kreditzinsen hinzukommen. Im Rahmen eines Leasings zahlen Leasingnehmer die monatlichen Raten dagegen als eine Art Miete für die Nutzung des neuen Fahrrads oder E-Bikes. Am Ende der Laufzeit (in der Regel 36 Monaten) können sie sich entscheiden, ob sie das Rad zurückgeben oder zum günstigen Restwert übernehmen möchten.

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Vorteile von Fahrrad-Leasing

Ein Fahrrad-Leasing lohnt sich sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen und bietet ihnen zahlreiche Vorteile. Firmenfahrräder sind klimafreundlich und kosteneffizient für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmende. Das Dienstrad stellt einen modernen und nachhaltigen Mitarbeiterbenefit für Unternehmen dar.

Mitarbeitende profitieren von einem attraktiven und gesunden Transportmittel, das ihre Lebensqualität verbessert und die Pendelkosten senkt. Unternehmen wiederum stärken ihre Arbeitgebermarke, fördern die Mitarbeitergesundheit und erfüllen gleichzeitig ihre Nachhaltigkeits- und Klimaverpflichtungen.

Besonders relevant ist das Dienstrad für Unternehmen mit standortübergreifenden Teams: Wie das Benefit für Dienstrad für hybride Teams mit Remote- und Büroanteilen funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind, zeigt unser spezialisierter Leitfaden.

Vorteile des Leasings von E-Bikes im Überblick

  • Geringere sofortige Anschaffungskosten: Die Kosten für das E-Bike verteilen sich durch die monatlichen Leasingraten auf einen längeren Zeitraum.
  • Sparpotenzial: Beim E-Bike Leasing über den Arbeitgeber sparen Arbeitnehmer bis zu 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf.
  • Kein Wertverlust: Das Risiko eines Wertverlustes des E-Bikes tragen die Leasing-Anbieter.
  • Wartung und Service inklusive: In der Regel sind die Kosten für Reparaturen und Wartung im Leasingvertrag enthalten.
  • E-Bike zum Restwert kaufen: Nach Ende der Vertragslaufzeit können Leasingnehmer das E-Bike zum Restwert kaufen - und zusätzlich sparen. Der E-Bike Restwert liegt nach drei Jahren bei 15 bis 20 Prozent des Anschaffungspreises.

Dienstfahrrad: Besteuerung & Abrechnung

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob dem Arbeitnehmenden das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung überlassen wird.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten des Dienstfahrrads komplett und überlasst er dem Mitarbeitenden das Fahrrad zusätzlich zum Gehalt, ist es für den Mitarbeitenden lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils entfällt.

Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Arbeitnehmende auf einen kleinen Teil des monatlichen Gehalts, der in die Leasingrate umgerechnet wird. Hier werden monatlich 0,25 % des Listenpreises (UVP), abgerundet auf volle 100 Euro, versteuert. Arbeitnehmende dürfen die volle Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer zur Arbeit und pro Arbeitstag steuerlich geltend machen. Für zurückgelegte Kilometer fallen, anders als beim Dienstwagen, keine weiteren Steuern an.

Dienstfahrrad Besteuerung

Dienstrad-Leasing als Gehaltszusatz
(0%-Regel)

Leasingrate vom Arbeitgeber gezahlt.

Über eine Überlassung zusätzlich zum Gehalt: Die private Nutzung einschließlich Arbeitsweg ist steuerfrei.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
(0,25%-Regel)

Leasingrate über Gehalt gezahlt.

Keine Lohnsteuer, aber geldwerter Vorteil (Privatnutzung) mit 0,25% des Bruttolistenpreises zu versteuern.

In beiden Fällen muss das Dienstrad für die einzelnen Mitarbeitenden in der Lohnbuchhaltung erfasst werden. Dabei sind die Höhe der Leistung pro Monat sowie der Tag, an dem die Sachleistung gewährt wurde (Abgabetag), aufzuführen.

Fahrrad-Leasing als Gehaltextra

Beim Fahrrad-Leasing als Gehaltsextra mietet, kauft oder least der Arbeitgeber das Fahrrad für seine Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt. Als Gehaltsextra ist das Firmenrad für Mitarbeitende komplett steuerfrei. Die Kostenübernahme und die vertraglichen Rahmenbedingungen für das Firmenrad werden in einer Nutzungsüberlassung geregelt.

Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung

Besonders beliebt ist das Modell der Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber schließt mit einem Leasing-Anbieter, der die gesamte Abwicklung betreut, einen Rahmenvertrag mit einer festen Laufzeit von in der Regel drei Jahren ab. Zeitgleich schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmenden für diese Dauer einen Überlassungsvertrag bezüglich des Fahrrads ab, welcher auch eine private Nutzung zulässt. 

Die Mitarbeitenden leasen das Dienstrad in Form einer Entgeltumwandlung. Das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung wird um die Leasingrate für das Fahrrad heruntergesetzt. Damit wird die monatliche Rate direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch verringern sich die Lonhsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge.

Nutzen Mitarbeitende das überlassene Fahrrad auch für private Zwecke, muss das Dienstrad als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei werden monatlich 0,25 % des Fahrrad-Bruttopreises als zu versteuernder Betrag angesetzt.

Der Vorteil ist dabei, dass der nach der Gehaltsumwandlung zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Fahrrad deutlich niedriger ist als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate.

Am Ende des Leasingvertrags gibt es in der Regel die Option, das Fahrrad zu einem reduzierten Preis zu kaufen (hier spricht man von einer Übereignung) oder es zurückzugeben und ein neues zu leasen. Diese umfassenden Leasingpakete beinhalten oft auch Versicherung und Wartung, was die Sorgen der Mitarbeitenden in Bezug auf Reparaturen und Schäden minimiert.

Gibt es beim Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung Nachteile?

Das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes kann auch Nachteile haben. Meist betreffen diese jedoch das private Leasen. Daher empfiehlt sich ein E-Bike Leasing über den Arbeitgeber.

Auch wenn sich die Kosten beim Bikeleasing über die Vertragslaufzeit hinweg aufteilen, können die Gesamtkosten am Ende höher sein als beim Kauf – deshalb gilt es, die Vertragsbedingungen zu prüfen und zu vergleichen. Zudem bedeutet ein Leasingvertrag eine finanzielle Bindung von zwei bis drei Jahre. Gleichzeitig besitzen Leasingnehmer das E-Bike nicht und unterliegen den Vertragsbedingungen des Leasinganbieters. Die Auswahl an E-Bikes kann eingeschränkt sein, beim Leasing über den Arbeitgeber empfiehlt es sich, auf einen Anbieter zu achten, der eine große Auswahl an Fahrrädern bietet, wie z.B. Deutsche Dienstrad oder Business Bike.

Gleichwohl bietet das Privatleasing keine steuerlichen Vorteile. Dennoch hat Leasing den Vorteil, den Kaufpreis nicht direkt zahlen zu müssen. Um in den Genuss weiterer Vorteile zu kommen, lohnt sich ein E-Bike Leasing über den Arbeitgeber. Denn im Gegensatz zum Privatleasing erhalten Leasingnehmer ein E-Bike über Gehaltsumwandlung mit steuerlichen Vorteilen und können so bis zu 40 % zum Privatkauf sparen.

Bikeleasing & Rente: Wirkt sich das Fahrrad-Leasing auf die Altersvorsorge aus?

Grundsätzlich verringert sich durch das Leasing per Gehaltsumwandlung die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuern und auch Sozialabgaben. Dieser Umstand wird oft als Nachteil des Bikeleasings genannt, da dadurch auch die entsprechenden Rentenansprüche geringer ausfallen. Allerdings handelt es sich dabei um eher geringe Beträge, die durch die Ersparnis während des Leasing in der Regel ausgeglichen werden, besonders dann, wenn sich Arbeitgeber mit Zuschüssen am Dienstrad Leasing beteiligen.

Wer zahlt das Dienstrad? Zuschussmodelle für Arbeitgeber

Zwischen der reinen Gehaltsumwandlung, bei der Mitarbeiter:innen die Leasingrate vollständig über den Bruttolohn tragen, und der kompletten Übernahme als Gehaltsextra liegt ein ganzes Spektrum an Mischmodellen. Wie viel ein Arbeitgeber beisteuert, ist eine strategische Entscheidung und hängt vom Budget und vom Ziel des Benefits ab. Vier Varianten sind in der Praxis üblich.

Vollständige Übernahme als Gehaltsextra

Der Arbeitgeber zahlt die komplette Leasingrate zusätzlich zum Gehalt. Für Mitarbeiter:innen ist das Dienstrad nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Das ist das stärkste Signal im Wettbewerb um Fachkräfte und eignet sich als Alternative zur Gehaltserhöhung.

Anteiliger Zuschuss

Der Arbeitgeber übernimmt einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Rate, den Rest finanzieren Mitarbeiter:innen über die Gehaltsumwandlung. Schon ein Zuschuss von 20 bis 30 Euro im Monat senkt die Eigenbeteiligung spürbar und hält die Kosten für das Unternehmen kalkulierbar.

Nach Gruppen gestaffelter Zuschuss

Verschiedene Mitarbeitergruppen erhalten unterschiedliche Zuschusshöhen, etwa ein höherer Anteil für Pendler:innen mit langem Arbeitsweg oder für Zielgruppen, die das Unternehmen besonders binden möchte. So lassen sich Anreize gezielt steuern.

Dienstrad im Mobilitätsbudget

Der Arbeitgeber stellt ein monatliches Mobilitätsbudget bereit, aus dem Mitarbeiter:innen frei wählen, wie viel in das Dienstrad-Leasing fließt und wie viel in ÖPNV, Ladestrom oder andere Verkehrsmittel. Das passt besonders zu Belegschaften mit sehr unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen.

Steuerlich bleibt die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt getragene Rate nach § 3 Nr. 37 EStG begünstigt, während der über Gehaltsumwandlung finanzierte Anteil mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert wird. Bei gemischten Modellen stimmen Sie die genaue Aufteilung vorab mit Ihrer Lohnbuchhaltung ab. Welches Modell für welches Ziel am besten funktioniert, ordnen wir im Detail in unserem Leitfaden zum arbeitgeberfinanzierten Dienstrad ein.

Dienstrad-Leasing: Kosten für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ein E-Bike Leasing als Gehaltsextra anbieten, übernehmen in der Regel die Kosten für die Anschaffung und das Leasing der Fahrräder. Zusätzlich können Kosten für Versicherung und Wartung anfallen. Diese Investitionen zahlen sich jedoch oft durch gesteigerte Mitarbeiterbindung und -motivation sowie positive Umweltauswirkungen aus.

Die Kosten für das Leasing eines Fahrrads variieren je nach Modell und Vertragsbedingungen. Die Gesamtkosten hängen von Vertragsdauer, gewählten Zusatzleistungen und ggf. Arbeitgeberzuschüssen ab. Arbeitgeber können die Leasingraten als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte empfiehlt sich ein Fahrrad Leasing Anbieter Vergleich. Wir haben alle wichtigen Fahrrad Leasing Anbieter in dieser Übersicht miteinander verglichen.

Für HR-Teams im Mittelstand gibt es dabei spezifische Anforderungen an Flexibilität und Skalierung. Welche Dienstrad-Anbieter sich für den Mittelstand besonders eignen, haben wir im gesonderten Leitfaden zusammengefasst. Bei größeren Belegschaften kommen Skalierbarkeit und zentrale Abwicklung hinzu. Unser Guide Bike-Leasing für Großunternehmen erklärt, worauf es bei Rahmenverträgen für Konzerne ankommt.

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Wie viel spart man beim Bikeleasing?

Die Einsparungen durch ein Fahrrad Leasing sind signifikant. Mitarbeitende sparen durch steuerliche Vorteile und niedrigere Unterhaltskosten erhebliche Summen. Arbeitgeber profitieren von gesteigerter Produktivität, geringeren Krankenstandsraten und einem positiven Image als umweltbewusste Arbeitgeber. Mitarbeitenden können beim Fahrradleasing über eine Gehaltsumwandlung gegenüber dem Direktkauf sparen.

Wem gehört das Fahrrad nach dem Leasing?

Der Arbeitgeber (Leasingnehmer) schließt einen Leasing-Vertrag mit der Leasinggesellschaft (Leasinggeber), dem Anbieter des Dienstfahrrad-Leasings. Damit gehört das Dienstfahrrad zunächst dem Arbeitgeber, der das Fahrrad dem Arbeitnehmenden für die Dauer des Leasingvertrages überlässt.

Arbeitnehmende haben nach Ablauf des Leasingvertrags oft die Möglichkeit, das E-Bike zu einem reduzierten Preis zu kaufen. Alternativ können sie es zurückgeben. Die genauen Bedingungen variieren je nach Vertrag und Anbieter. Ein Vergleich der Fahrrad Leasing Anbieter lohnt sich.

Kann man ein Fahrrad auch privat leasen?

Ja, auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, Fahrräder und E-Bike privat zu leasen. Zwar bietet das nicht die gleichen steuerlichen Vorteile wie das Dienstfahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber, ist aber eine attraktive Option für alle, die ein hochwertiges Fahrrad nutzen möchten und den hohen Anschaffungspreis nicht auf einmal aufwenden können oder möchten. Ein Fahrrad Leasing Anbieter Vergleich kann dabei helfen, die richtigen Preise für ein privates E-Bike Leasing zu finden.

Fazit: Wann lohnt sich Dienstrad-Leasing für Arbeitgeber?

Dienstrad-Leasing über Gehaltsumwandlung ist für die meisten Unternehmen das attraktivste Modell: Es entstehen keine direkten Kosten für den Arbeitgeber, Mitarbeitende sparen durch die 0,25 %-Regelung bis zu 40 % gegenüber dem Privatkauf, und die Lohnnebenkosten sinken für beide Seiten. Das Gehaltsextra-Modell nach § 3 Nr. 37 EStG eignet sich, wenn Unternehmen das Benefit vollständig übernehmen möchten. Steuerlich ist es für Mitarbeitende in diesem Fall komplett frei. Entscheidend für einen reibungslosen Rollout ist die Wahl des richtigen Leasing-Anbieters, einer klaren Nutzungsüberlassungsvereinbarung und einer Lohnbuchhaltungs-Integration, die die korrekte monatliche Erfassung des geldwerten Vorteils sicherstellt.

FAQ: Bikeleasing & Dienstfahrrad — Häufig gestellte Fragen

Bei der Gehaltsumwandlung entstehen dem Arbeitgeber in der Regel keine direkten Kosten. Die Leasingrate wird vollständig vom Bruttogehalt der Mitarbeitenden abgezogen. Möglich ist ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss, der jedoch nicht verpflichtend ist. Bei der Gehaltsextra-Variante nach § 3 Nr. 37 EStG übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate vollständig; diese ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Typische Raten liegen je nach Fahrradmodell zwischen 40 und 100 Euro im Monat.

Bei der Gehaltsumwandlung wird monatlich 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrrads (abgerundet auf volle 100 Euro) als geldwerter Vorteil versteuert. Diese 0,25 %-Regelung gilt für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs bis 25 km/h. Bei einem E-Bike mit einem Listenpreis von 2.500 Euro sind das 6,25 Euro pro Monat — deutlich weniger als der monatliche Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate. S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, werden steuerlich wie Dienstwagen behandelt (1 %-Regelung).

Beim Gehaltsextra übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate vollständig und stellt das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung. Für Mitarbeitende ist es in diesem Fall lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 37 EStG. Bei der Gehaltsumwandlung verzichtet der Arbeitnehmende auf einen Teil des Bruttogehalts in Höhe der Leasingrate; der geldwerte Vorteil wird mit 0,25 % des Listenpreises versteuert. Das Gehaltsextra-Modell ist für Mitarbeitende steuerlich attraktiver, bedeutet aber höhere Kosten für den Arbeitgeber.

Ja, die Gehaltsumwandlung reduziert das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, was rechnerisch zu leicht geringeren Rentenansprüchen führt. In der Praxis sind diese Beträge jedoch gering: Bei einer monatlichen Rate von 70 Euro und einem Rentenbeitragssatz von 18,6 % sind das rund 13 Euro weniger Rentenbeitragsgrundlage im Monat. Dieser Effekt wird durch die Ersparnis während der Leasinglaufzeit in der Regel mehr als ausgeglichen, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Leasingrate leistet.

In Unternehmen mit Betriebsrat ist eine Betriebsratsbeteiligung bei der Einführung von Dienstrad-Leasing in der Regel erforderlich, da es die Vergütungsstruktur (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) und ggf. das Ordnungsverhalten betrifft. Erfahrungsgemäß dauert der Abstimmungsprozess acht bis zwölf Wochen. Die häufigsten Fragen des Betriebsrats betreffen Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, Datenschutz bei der Abwicklung und die Freiwilligkeit der Teilnahme. Ein klares Konzept mit einheitlichen Teilnahmebedingungen erleichtert die Abstimmung erheblich.

Grundsätzlich kann jedes Fahrrad — Stadtrad, Rennrad, Mountainbike, Lastenrad, E-Bike oder Pedelec — über Bikeleasing als Dienstfahrrad geleaste werden. Für Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h gilt die günstige 0,25 %-Versteuerung des geldwerten Vorteils. S-Pedelecs (über 25 km/h) werden steuerlich wie Dienstwagen behandelt und sind damit für Arbeitnehmende deutlich teurer. Die meisten Unternehmen begrenzen das Leasing auf Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h, um die steuerliche Förderung voll auszuschöpfen.

Dienstrad-Leasing in Ihrem Unternehmen einführen

In drei Schritten zum vollständig abgewickelten Dienstrad-Benefit für alle Mitarbeitenden.

  • 1

    Modell festlegen: Entscheiden Sie, ob Sie das Dienstrad als Gehaltsextra (§ 3 Nr. 37 EStG, vollständig steuerfrei für Mitarbeitende) oder per Gehaltsumwandlung (0,25 %-Regelung) anbieten möchten — oder beide Optionen kombinieren.

  • 2

    Anbieter & Rahmenvertrag: Vergleichen Sie Dienstrad-Leasing-Anbieter nach Fahrradauswahl, Verwaltungsplattform und HR-Schnittstelle. NAVIT integriert Dienstrad-Leasing direkt in die Mobilitätsbudget-Plattform — eine Abrechnung, ein DATEV-Export für alle Benefits.

  • 3

    Lohnbuchhaltung & Rollout: Stellen Sie sicher, dass der geldwerte Vorteil (0,25 % monatlich) korrekt in der Lohnabrechnung erfasst wird. Informieren Sie Mitarbeitende über die Nutzungsüberlassungsvereinbarung und den Bestellprozess.

Den ausführlichen Anbietervergleich finden Sie hier: Dienstrad-Leasing-Anbieter im Vergleich 2026.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

‍NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Dienstrad für Arbeitgeber – aber wie starten?

In einem kurzen 15-Minuten-Gespräch zeigen wir Ihnen:

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT.

Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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