Zuletzt aktualisiert am 16.06.2026
Über Jahrzehnte war der Dienstwagen die Standard-Antwort auf die Frage, wie ein Unternehmen seine Mitarbeitenden mobil hält. Heute steht diese Selbstverständlichkeit auf dem Prüfstand. Auslaufende Leasingverträge in den kommenden Jahren, eine CSRD-Berichtspflicht, die Scope-1- und Scope-3-Daten verlangt, und Mitarbeitende, die flexible Mobilität dem festen Fahrzeug vorziehen, bringen Personalabteilung und Fuhrpark in dieselbe Diskussion, ob sie das Dienstwagenmodell erhalten sollen, durch ein Mobilitätsbudget vollständig ersetzen sollen oder die Mitarbeitenden wählen lassen.
Die Antwort ist selten ein klares Entweder-Oder. Sie hängt von der konkreten Flottenstruktur, der Mitarbeitendenstruktur und der zeitlichen Verteilung der Leasing-Vertragsenden ab. Dieser Leitfaden zeigt, welche Umsetzungsmodelle in der Praxis funktionieren, welche Mitarbeitendentypen wechseln sollten und welche nicht, und wie HR und Fuhrpark eine Umstellung über 24 bis 36 Monate sauber strukturieren, ohne Vorfälligkeitskosten und ohne Status-Konflikte mit Senior-Mitarbeitenden.
Der Bestand gewerblich zugelassener Pkw in Deutschland lag zum 1. Januar 2026 bei 5,7 Millionen Fahrzeugen, also rund 11,6 Prozent aller zugelassenen Pkw. 66 Prozent aller Neuzulassungen 2025 entfielen auf gewerbliche Halter (Kraftfahrt-Bundesamt 2026). Der Firmenwagen bleibt also ein zentrales Vergütungs- und Mobilitätsinstrument. Was sich verändert, ist nicht der Bestand, sondern die Erwartung an Flexibilität rundherum.
Das Arval Mobility Observatory hat in seinem Fuhrpark- und Mobilitätsbarometer 2025 erhoben, dass 36 Prozent der deutschen Unternehmen ein Mobilitätsbudget eingeführt haben oder es zu ihren wichtigsten Mobilitätsalternativen zählen. 2024 lag dieser Wert noch bei 28 Prozent. Das ist innerhalb eines Jahres eine deutliche Verschiebung. Parallel dazu haben 88 Prozent der befragten Unternehmen eine Mobilitätsstrategie implementiert oder planen das innerhalb der nächsten drei Jahre. 53 Prozent verbinden diese Strategie mit Nachhaltigkeitszielen, 41 Prozent mit Talentgewinnung und Mitarbeiterbindung.
Auf der Mitarbeitendenseite zeigt die BBM Mobility Survey 2025 von Dataforce ein verschobenes Bild des Pendelverhaltens. Zwar bleibt der Pkw mit 63 Prozent das meistgenutzte Verkehrsmittel für den Arbeitsweg, der Vorsprung schrumpft aber. Fahrrad und ÖPNV gewinnen an Anteil, batterieelektrische Dienstwagen nehmen überdurchschnittlich stark zu. Eine ergänzende Erhebung von SAP Concur unter deutschen Mitarbeitenden zeigt, dass 35 Prozent auf den Dienstwagen verzichten würden, wenn der Arbeitgeber stattdessen ein Carsharing-Angebot oder ein flexibles Mobilitätsbudget bereitstellt.
Drei Treiber bringen Unternehmen aktuell in die Entscheidung. Erstens auslaufende Leasingverträge, die ohnehin in den nächsten Jahren neu verhandelt werden müssen. Zweitens die CSRD-Berichtspflicht, die strukturierte Daten zu Scope-1-Emissionen aus dem Fuhrpark und Scope-3-Emissionen aus dem Mitarbeiterpendeln verlangt. Drittens veränderte Mitarbeitendenerwartungen, vor allem bei jüngeren Fachkräften, für die der Dienstwagen kein automatisches Statussymbol mehr ist.
Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
Beratung buchenEin Mobilitätsbudget muss den Dienstwagen nicht ablösen. Drei Modelle haben sich in der Praxis etabliert, und keines ist pauschal besser als die anderen.
Das Mobilitätsbudget wird zusätzlich zum bestehenden Dienstwagenmodell angeboten, meist mit niedriger monatlicher Budgethöhe für ÖPNV, Bike-Leasing oder Carsharing. Das Ziel ist nicht die Substitution, sondern das Sammeln von Nutzungserfahrungen, häufig in Vorbereitung auf eine spätere Umstellung. Geeignet für Unternehmen, die ihre Belegschaft schrittweise an neue Mobilitätsformen heranführen wollen, ohne den klassischen Vertrag anzutasten.
Mitarbeitende entscheiden sich für ein kleineres oder effizienteres Fahrzeug, etwa einen E-Kompaktwagen statt einer Mittelklasse-Limousine, und erhalten im Gegenzug ein zusätzliches Mobilitätsbudget in Höhe der eingesparten Leasingkosten. Das Modell verbindet die Vorteile beider Welten: Wer das Auto braucht, behält eines, gewinnt aber Flexibilität für Strecken, auf denen der ÖPNV oder das Bike die bessere Wahl ist. Besonders relevant für Unternehmen mit klaren Flottenkostenzielen, die nicht die ganze Flotte abbauen wollen.
Der Dienstwagen entfällt vollständig und wird durch ein Mobilitätsbudget ersetzt, das aus den ursprünglichen TCO-Kosten dimensioniert ist. Mitarbeitende, die gelegentlich ein Auto brauchen, greifen auf Carsharing, JobAuto oder Mietwagen zurück. Geeignet für urbane Standorte mit dichtem ÖPNV, hybride Arbeitsmodelle und Mitarbeitendengruppen, für die das tägliche Auto kein Arbeitsmittel ist.
In der Praxis kombinieren viele Unternehmen die Modelle: Ergänzend für Senior-Management, Downsizing für mittlere Hierarchieebenen, Ersetzend für neue Mitarbeitende oder Standorte ohne historische Dienstwagenkultur.
Nicht jeder Dienstwagen sollte ersetzt werden. Vier Mitarbeitendentypen lassen sich klar unterscheiden, und pro Typ ist die Antwort eindeutig.
Status-Dienstwagen ohne dienstliche Notwendigkeit: Senior-Mitarbeitende mit Dienstwagen-Anspruch aus Tarifgründen oder als Teil des Vergütungspakets, die das Fahrzeug aber überwiegend privat fahren oder urbane Strecken pendeln. Hier liegt die größte TCO-Einsparung, gleichzeitig der schwierigste Akzeptanz-Fall.
Hybrid-Nutzer:innen mit gelegentlichen dienstlichen Fahrten: Mitarbeitende mit Kundenterminen, Außenstandort-Besuchen oder Beratungseinsätzen, bei denen das Auto regelmäßig, aber nicht täglich gebraucht wird. Hier passt das Downsizing-Modell oder ein Mobilitätsbudget mit JobAuto-Option, nicht der vollständige Wegfall.
Fahr-intensive Außendienst-Profile: Vertrieb, technischer Service, Lieferung. Mitarbeitende, die täglich mehrere Stunden im Auto sitzen. Der Dienstwagen ist hier ein notwendiges Arbeitsmittel, kein Benefit. Eine Umstellung wäre kontraproduktiv. Diese Gruppe bleibt im klassischen Modell.
Mitarbeitende mit Spezialfahrzeugen: Werkstattwagen, Servicefahrzeuge mit Equipment, Sonderfahrzeuge. Auch hier bleibt das Modell unverändert.
Welcher Anteil einer Flotte in die Kategorien 1 und 2 fällt, hängt stark von der Branchenstruktur ab. In Beratungs- und Verwaltungsunternehmen ist der Anteil der Status- und Hybrid-Nutzer:innen erfahrungsgemäß höher als in Logistik- oder Außendienst-getriebenen Unternehmen. Eine Nutzungsanalyse pro Mitarbeitendentyp, idealerweise pro Geschäftsbereich, sollte daher der erste Schritt sein, bevor das Umstellungsmodell festgelegt wird.
Die drei Umsetzungsmodelle zeigen, dass Dienstwagen und Mobilitätsbudget für dieselbe Person sehr wohl parallel laufen können. Beim ergänzenden und Downsizing-Modell ist die Parallelität sogar der Sinn der Konstruktion. Entscheidend ist allerdings, welche Bausteine im Mobilitätsbudget kombiniert werden. Nicht jeder Tatbestand ergibt parallel zu einem Dienstwagen mit Privatnutzung wirtschaftlich oder steuerlich Sinn.
Dienstrad-Leasing nach §3 Nr. 37 EStG: gut kombinierbar. Das Dienstrad adressiert kurze Strecken, Freizeit und gesundheitsorientierte Mobilität, also einen Bereich, den der Dienstwagen nicht abdeckt. Diese Kombination ist in der Praxis die häufigste Form des ergänzenden Modells.
Sachbezugs-basierte Bausteine innerhalb der 50-Euro-Freigrenze nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG: kombinierbar, etwa eine Mobilitätskarte für ÖPNV-Nutzung in der Freizeit oder als Reisekostenbudget. Die Freigrenze ist von der Dienstwagen-Besteuerung unabhängig, da der geldwerte Vorteil aus dem Dienstwagen nach §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG separat als Arbeitslohn behandelt wird. Wichtig ist, dass innerhalb der 50-Euro-Grenze keine andere Sachbezugsleistung bereits ausgeschöpft ist.
Carsharing- oder JobAuto-Optionen: technisch kombinierbar, in der Praxis aber selten sinnvoll. Wer einen Dienstwagen mit Privatnutzung hat, hat in der Regel kein offenes Bedürfnis nach einem zusätzlichen Auto-Abrufmodell.
§3-Nr.-15-Zuschuss zum Deutschlandticket: selten sinnvoll. Hier liegt der eigentliche Reibungspunkt. Bei einer Person mit Dienstwagen plus Privatnutzung ist der Arbeitsweg über die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils bereits abgegolten. Ein zusätzlicher §3-Nr.-15-Zuschuss würde wirtschaftlich denselben Arbeitsweg ein zweites Mal subventionieren. Hinzu kommt die gesetzliche Anrechnung des Zuschusses auf die Entfernungspauschale (§3 Nr. 15 Satz 3 EStG), die den Nettoeffekt für die Mitarbeitenden weitgehend neutralisiert. Diese Kombination ist daher nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa wenn der Dienstwagen ausschließlich dienstlich genutzt wird, oder wenn die Person aktiv Bus und Bahn dem Dienstwagen vorzieht.
Beim ersetzenden Modell entfällt diese Kombinationsfrage. Hier wird der Dienstwagen vollständig durch das Mobilitätsbudget abgelöst, typischerweise zum Stichtag des Leasingvertrags-Endes. Mischzustände innerhalb eines Monats erzeugen in der Lohnabrechnung Mehraufwand und sollten vermieden werden.
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Beratung buchenDas Mobilitätsbudget bietet Vorteile sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber. Mit einem Mobilitätsbudget können Mitarbeitende ihre Verkehrsmittelwahl auf ihre Bedürfnisse abstimmen, egal ob sie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrdienste oder andere Arten der Mobilität benötigen. Diese Flexibilität kann insbesondere für Mitarbeitende, die häufig für die Arbeit unterwegs sind, von besonderem Vorteil sein.
Arbeitgeber können mit einem Mobilitätsbudget als Fahrtkostenzuschuss steuerfrei Kosten für die Mobilität ihrer Angestellten sparen und den Mitarbeitenden gleichzeitig eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten. Darüber hinaus kann ein Mobilitätsbudget dazu beitragen, die CO2-Emissionen des Unternehmens zu reduzieren, da es die Mitarbeiter:innen ermutigt, auf alternative und umweltfreundliche Transportmöglichkeiten statt auf ein Firmenfahrzeug zurückzugreifen.
Aus diesen Gründen kann ein Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen attraktiv sein. Vor allem junge Mitarbeiter:innen wollen keinen Dienstwagen mehr besitzen. Stattdessen wollen sie flexibel zwischen den Verkehrsmitteln wechseln können. Mit der S-Bahn oder einem Dienstrad zur Arbeit, abends mit dem Taxi vom Stammtisch mit den Kollegen nach Hause und mit einem Carsharing-Auto auf dem Weg ins Büro zur Kita oder nach Feierabend zum Einkaufen - das alles ohne ein eigenes Auto besitzen zu müssen.
Der Dienstwagen steht vielen Menschen zu oft ungenutzt herum, mit häufigerem Arbeiten im Home-Office erst recht. Das hat auch das Umdenken in vielen Unternehmen verstärkt. Eine flexible Alternative zum Firmenwagen bietet somit das Mobilitätsbudget. Mitarbeiter können das Guthaben für jede Mobilität ausgeben, womit auch das Unternehmen profitiert, wie diese Übersicht zeigt.
Viele Unternehmen stellen ihren Angestellten im Rahmen von Mitarbeiterbenefits bereits ein Mobilitätsbudget als Alternative oder als Ergänzung zum Dienstwagen zur Verfügung. Schließlich bietet ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter mehr als „nur“ ein Jobticket oder „nur“ ein Dienstwagen: Mitarbeitende nutzen das Mobilitätsbudget auch für Mobilitätsalternativen wie Taxi, Mietwagen mit Fahrer (Ride), aber auch für Bike-, E-Scooter-, E-Moped- und Carsharing. Zudem lässt es sich mit ÖPNV-Angeboten oder Bike-Leasing kombinieren.
Laut aktuellem Mobilitäts- und Fuhrpark-Barometer 2024 von Arval Mobility Observatory nutzen 28% der Unternehmen in Deutschland ein Mobilitätsbudget oder wollen es in den nächsten drei Jahren nutzen. Unternehmen wie DACHSER, Lufthansa oder apoBank bieten bereits ein Mobilitätsbudget ihren Mitarbeitern an. Als einer der ersten deutschen Konzerne führte beispielsweise das Softwareunternehmen SAP ein Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen ein.
Wenn das Ziel die schrittweise Verschiebung vom klassischen Dienstwagenmodell zu einem Mobilitätsbudget ist, erfolgt diese Verschiebung nicht zum Stichtag, sondern entlang der natürlichen Vertragsendetermine. Das vermeidet Vorfälligkeitskosten und schafft Raum für schrittweise Akzeptanz. Parallel können ergänzende Bausteine wie Dienstrad-Leasing oder eine Mobilitätskarte für die verbleibende Dienstwagen-Flotte angeboten werden. Drei Phasen haben sich für die Umstellung in der Praxis bewährt.
Das Mobilitätsbudget wird als Wahloption eingeführt, ohne dass jemand zum Wechsel verpflichtet wird. Mitarbeitende, deren Leasingvertrag in den kommenden sechs bis neun Monaten ausläuft, erhalten eine schriftliche Information mit den verfügbaren Optionen: Vertragsverlängerung, Wechsel ins Mobilitätsbudget oder kombiniertes Modell mit JobAuto. Das Ziel ist nicht eine maximale Wechselquote, sondern strukturelles Lernen.
Die Default-Option wird umgekehrt. Mitarbeitende, deren Leasingvertrag ausläuft, erhalten standardmäßig das Mobilitätsbudget. Der Wechsel zurück in einen neuen Dienstwagen erfordert eine aktive Entscheidung und, je nach Car-Policy-Update, eine geschäftliche Begründung. In der Praxis ist gut belegt, dass Default-Optionen deutlich höhere Annahmequoten erzielen als aktive Wahlmodelle (Thaler/Sunstein, Choice Architecture).
Die Default-Umstellung wird in der neuen Car Policy formal verabschiedet. Dienstwagen sind dann nur noch für fahrintensive Profile und Mitarbeitende mit besonderem geschäftlichem Begründungsbedarf vorgesehen. Für alle anderen Berechtigten ist das Mobilitätsbudget die Standardlösung. Die Car Policy sollte nicht den Eindruck erwecken, dass Dienstwagen abgeschafft werden, sondern dass das Mobilitätsangebot erweitert wird.
Häufig vergleichen Fuhrparkverantwortliche nur die Leasingrate mit dem Mobilitätsbudget-Betrag. Das verzerrt die Realität, weil ein Dienstwagen viele Kostenblöcke enthält, die in der Leasingrate nicht abgebildet sind.
Eine sauber gerechnete TCO umfasst neben der Leasingrate auch Kraftstoff oder Strom für Geschäfts- und Privatfahrten, Versicherung, Kfz-Steuer, Reifen und Verschleiß sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf den geldwerten Vorteil. Hinzu kommen Vertragsmanagement, Schadenabwicklung und Lohnbuchhaltungs-Koordination. Als Branchen-Referenzgröße hat sich für einen Mittelklasse-Firmenwagen ein Wert von rund 900 Euro pro Monat etabliert.
Dem steht ein Mobilitätsbudget gegenüber, dessen steueroptimierter Kern bei bis zu 113 Euro pro Monat liegt: 63 Euro Deutschlandticket-Zuschuss nach §3 Nr. 15 EStG plus 50 Euro Sachbezug nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Je nach Konfiguration kommen Dienstrad-Leasing nach §3 Nr. 37 EStG und ein pauschalierter Fahrtkostenzuschuss nach §40 Abs. 2 EStG hinzu, deren Höhe von Pendelstrecke und Radmodell abhängt.
Die TCO-Differenz kann damit bei vollständiger Vollkostenrechnung mehrere hundert Euro pro Mitarbeitende:m und Monat betragen. Diese Werte sind Modellannahmen, keine Garantie. Eine spezifische Rechnung für die eigene Flotte ist in der Pilotphase Standard und sollte vor jeder CFO-Präsentation aufgesetzt werden, ergänzt um eine ehrliche Kalkulation der einmaligen Umstellungskosten.
Drei Konflikte treten in der Umstellungsphase besonders häufig auf. An erster Stelle steht die Status-Sorge bei Senior-Mitarbeitenden. Wie Sie das adressieren: Das Mobilitätsbudget oberhalb der psychologischen Schwelle dimensionieren, die Wahlfreiheit als Statusargument umdrehen ("Mehr Optionen, mehr Selbstbestimmung"), und für Mitarbeitende mit besonderem Begründungsbedarf den Dienstwagen als Option behalten.
An zweiter Stelle steht der Einwand des Betriebsrats zur Gleichbehandlung. Es empfiehlt sich, das Mobilitätsbudget so zu konfigurieren, dass es an jedem Standort einen sinnvollen Mobilitätsmix erlaubt und unter anderem aus dem Deutschlandticket, einer Tank- und Ladekarte sowie einem Dienstrad-Leasing und Auto-Abo besteht. Eine Modellrechnung mit drei Beispiel-Mitarbeitenden (urban, ländlich, Mischform) gehört in jede Betriebsratssitzung. Details zur strukturellen Argumentation finden Sie im NAVIT-Leitfaden zur Betriebsrats-Argumentation.
Drittens sind die Vorfälligkeitskosten bei vorzeitiger Leasing-Auflösung zu nennen. Eine strikte Einhaltung der natürlichen Vertragsendetermine, keine vorzeitige Kündigung außer in Ausnahmefällen. Die 24- bis 36-monatige Phasendauer schafft saubere Cashflow-Profile.
Die neue Car Policy ist das formale Dokument, in dem das Modell festgeschrieben wird. Sie sollte mindestens regeln: Berechtigung und Wahlmöglichkeit (Mobilitätsbudget als Standard, Dienstwagen mit Begründung), Zeitpunkt und Verfahren des Wechsels (zum Vertragsende, mit 6 bis 9 Monaten Vorlaufzeit), Budget-Höhe und Konfiguration (steueroptimierte Komponenten), steuerliche Konstruktion (Arbeitgeberzuschuss, nicht Entgeltumwandlung) und Verfahren bei besonderen Konstellationen (Außendienst, Spezialfahrzeuge, Eltern- und Pflegezeit). Die Car Policy ist nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig und wird in einer Betriebsvereinbarung formalisiert.
NAVIT verwaltet das neue Mobilitätsbudget und Auto-Abo-Modelle in einer einzigen Plattform. Das schließt den Lohnabrechnungs-Export pro Mitarbeitende:m ein, mit der jeweils korrekten steuerlichen Konstruktion.
Während der Umstellungsphase läuft jede:r Mitarbeitende korrekt verbucht durch die Lohnabrechnung, unabhängig davon, in welcher Phase die Person sich gerade befindet. Wechselt jemand zum Vertragsendetermin vom Dienstwagen ins Mobilitätsbudget, wird die Konstruktion automatisch umgestellt. Es entstehen keine Übergangsprobleme zwischen Fuhrpark-System und Lohnabrechnung.
Zusätzlich liefert NAVIT die Emissionsdaten für die CSRD-Berichtspflicht, also Scope-3-Emissionen aus den Mobilitätsbudgets, in einer Datenbasis, die ohne manuelle Konsolidierung in den Nachhaltigkeitsbericht einfließt.
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Wie lange dauert eine vollständige Umstellung typischerweise?
24 bis 36 Monate, abhängig von der Vertragsendeverteilung der bestehenden Leasing-Flotte. Eine schnellere Umstellung erzeugt Vorfälligkeitskosten und ist wirtschaftlich selten sinnvoll.
Können Dienstwagen und Mobilitätsbudget für dieselbe Person parallel laufen?
Ja, in den ergänzenden und Downsizing-Modellen ist das ausdrücklich vorgesehen. Entscheidend ist die Auswahl der Bausteine: Dienstrad-Leasing nach §3 Nr. 37 EStG und Sachbezugs-basierte Komponenten innerhalb der 50-Euro-Freigrenze sind in der Regel kombinierbar. Ein §3-Nr.-15-Zuschuss zum Deutschlandticket ist demgegenüber selten sinnvoll, weil er wirtschaftlich den Arbeitsweg doppelt subventioniert und steuerlich auf die Entfernungspauschale angerechnet wird. Beim ersetzenden Modell stellt sich die Kombinationsfrage nicht, da der Dienstwagen zum Stichtag vollständig durch das Mobilitätsbudget abgelöst wird.
Was passiert mit Mitarbeitenden, die ihren Dienstwagen behalten wollen?
Senior-Mitarbeitende mit dienstlicher oder vertraglicher Begründung können den Dienstwagen behalten. Empfehlung: Genehmigungsprozess mit klaren Kriterien definieren, statt pauschal abzulehnen.
Wie wird JobAuto in das Phasenmodell integriert?
JobAuto ist ein Auto-Abo-Modell, das Mitarbeitende für gelegentlichen Auto-Bedarf nutzen können, etwa für Kundentermine oder Wochenend-Strecken. Es wird als Wahloption innerhalb des Mobilitätsbudgets konfiguriert und kombiniert die Flexibilität eines Mobilitätsbudgets mit dem konkreten Zugriff auf ein Fahrzeug.
Wie kommunizieren wir die Umstellung intern?
Gestaffelt nach Mitarbeitendentyp: zuerst Senior-Management und Vertragsendetermin-Inhaber:innen, dann breitere Belegschaft. Die Kommunikation sollte das erweiterte Mobilitätsangebot in den Vordergrund stellen, nicht den Wegfall des Dienstwagens. Ein begleitender Q&A-Katalog für Führungskräfte ist hilfreich.
Wie verhalten wir uns bei Konzernzugehörigkeit mit unterschiedlichen Tarifregelungen?
In tarifgebundenen Konzern-Töchtern muss das Modell als Arbeitgeberzuschuss konstruiert sein, nicht als Entgeltumwandlung. Damit ist die Konstruktion auch in regulierten Branchen wie Chemie, Metall oder öffentlichem Dienst umsetzbar.
Haftungsausschluss:
NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

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