Gehaltsumwandlung für Fahrrad und Firmenwagen: So funktioniert es für Arbeitgeber

Die Gehaltsumwandlung ermöglicht es Arbeitgebern in Deutschland, ihren Mitarbeitenden Diensträder oder Firmenwagen zur privaten Nutzung bereitzustellen, indem ein Teil des Bruttogehalts in eine Sachleistung umgewandelt wird. Dies bietet steuerliche Vorteile, erfordert jedoch die Beachtung spezifischer rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen. Wir erklären, wie die Gehaltsumwandlung für Fahrrad und Firmenwagen funktioniert und geben Tipps, wie Arbeitgeber sie am besten umsetzen.

Inhalt

  1. Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
  2. Firmenwagen per Gehaltsumwandlung

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Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung

Umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Alternativen zum Pendeln werden immer beliebter, sodass das Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stellt es eine attraktive Option dar mit einer Ersparnis für beide Seiten.

Funktionsweise

Kurz: Bei der Gehaltsumwandlung wird ein kleiner Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers zur monatlichen Leasingrate. Das Fahrrad oder E-Bike wird monatlich mit 0,25 % des Gesamtpreises als „Sachlohn“ versteuert. Das heißt: Die Steuer für das Dienstrad beträgt 0,25 % des abgerundeten Herstellerpreises des Fahrrads.

Steuerliche Behandlung

  • Geldwerter Vorteil: Die private Nutzung des Dienstrads wird mit 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Steuerfreiheit bei Gehaltsextra: Wird das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, bleibt der geldwerte Vorteil steuerfrei.

Rechtliche Aspekte

  • Vertragliche Regelung: Die Gehaltsumwandlung muss schriftlich vereinbart werden, idealerweise in einem separaten Überlassungsvertrag.
  • Sozialversicherungsrecht: Der geldwerte Vorteil ist sozialversicherungspflichtig, da er als Teil des Arbeitsentgelts gilt.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung auf einen Blick

  1. Vertrag abschließen: Arbeitgeber registrieren sich bei einem Dienstrad-Leasing-Anbieter und geben ihren Mitarbeitenden Zugang zum Leasing-Portal.
  2. Fahrrad auswählen: Mitarbeitende wählen ihr Fahrrad oder E-Bike über den Online-Shop des Anbieters oder direkt beim Händler aus.
  3. Umwandlungsrate festlegen: Die monatliche Umwandlungsrate wird anhand des Bruttolistenpreises für das Fahrrad ermittelt. Diese Rate umfasst bereits Versicherung, Diebstahl- und Totalschadenschutz, Reparaturen und regelmäßigen Service.
  4. Geldwerten Vorteil berechnen: Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung wird berechnet.
  5. Umwandlungsrate abziehen: Die Umwandlungsrate wird monatlich vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
  6. Geldwerten Vorteil versteuern: Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert.
  7. Fahrrad nutzen: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann das Fahrrad sowohl geschäftlich als auch privat nutzen.

Arbeitgeber können optional zusätzliche Leistungen übernehmen oder ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zur monatlichen Rate gewähren, sodass sie eine höhere Ersparnis erhalten.

Firmenwagen per Gehaltsumwandlung

Funktionsweise

Mitarbeitende verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts und erhalten im Gegenzug einen Firmenwagen zur beruflichen und privaten Nutzung. Die Abwicklung erfolgt häufig über Full-Service-Leasingverträge.

Steuerliche Behandlung

  • Geldwerter Vorteil: Die private Nutzung wird pauschal versteuert:
    • 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung.
    • Zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
    • Für Elektrofahrzeuge bis 70.000 € Listenpreis beträgt der geldwerte Vorteil nur 0,25 %.

Rechtliche Aspekte

  • Vertragliche Regelung: Eine schriftliche Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung und die Nutzung des Firmenwagens ist erforderlich.
  • Sozialversicherungsrecht: Der geldwerte Vorteil ist sozialversicherungspflichtig.

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Umsetzungstipps

1 Bedarfsanalyse

Anhand von Umfragen oder Gesprächen lassen sich die Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden ermitteln.

2 Anbieterauswahl

Es lohnt sich, Anbieter für Fahrrad-Leasing und Firmenwagen-Leasing zu vergleichen. Leasinganbieter können sich hinsichtlich Konditionen, Serviceleistungen und administrativer Aufwand unterscheiden.

3 Vertragliche Gestaltung

Es ist wichtig, klare Vereinbarungen zur Gehaltsumwandlung und Nutzung von Fahrrädern oder Firmenwagen zu erstellen, um später offene Fragen oder Konflikte zu vermeiden.

4 Kommunikation

Arbeitgeber sollten darauf achten, Mitarbeitende transparent und rechtzeitig über die neuen Benefits zu informieren und deren Vorteile herausstellen.

5 Integration in HR-Prozesse

Die neuen Mobilitätsangebote lassen sich über Plattformen wie NAVIT mühelos in bestehende HR- und Lohnabrechnungssysteme einbinden.

Fazit

Durch die Einführung von Dienstrad-Leasing oder Firmenwagen-Leasing über Gehaltsumwandlung bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden flexible und steuerlich attraktive Mobilitätslösungen. Dies fördert nicht nur die Zufriedenheit und Bindung der Belegschaft, sondern positioniert das Unternehmen auch als modernen und nachhaltigen Arbeitgeber.

FAQ - Häufige Fragen zur Gehaltsumwandlung für Fahrrad und Firmenwagen

Was ist die Gehaltsumwandlung für ein Fahrrad?

Die Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in eine Sachleistung – das Dienstrad – umgewandelt wird. Arbeitnehmer verzichten auf einen bestimmten Betrag des Bruttogehalts, der direkt für die Leasingrate des Fahrrads verwendet wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu steuerlichen Vorteilen führen kann.

Wie funktioniert die 0,25%-Regelung für das Fahrrad?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für die private Nutzung eines geleasten Dienstrads die sogenannte 0,25 %-Regelung. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer monatlich 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil versteuern müssen. Die Berechnung erfolgt, indem der Bruttolistenpreis geviertelt, auf volle 100 € abgerundet und davon 1 % als geldwerter Vorteil angesetzt wird. Beispiel: Bei einem Fahrrad mit einem Bruttolistenpreis von 3.000 € beträgt der zu versteuernde geldwerte Vorteil 7 € pro Monat.

Wie wird die Leasingrate vom Gehalt abgezogen?

Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer niedrigeren Steuer- und Abgabenlast führen. Die genaue Höhe der Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz und den Sozialabgaben ab.

Welche Fahrräder können per Gehaltsumwandlung geleast werden?

Grundsätzlich können alle Fahrradtypen über Gehaltsumwandlung geleast werden, darunter: City- und Trekkingräder, Mountainbikes und Rennräder, Lastenräder und Liegeräder sowie E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h). S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder und unterliegen anderen gesetzlichen Vorgaben. Ob diese geleast werden können, hängt von den Richtlinien ab, die der Arbeitgeber erstellt hat.

Können mehrere Fahrräder per Gehaltsumwandlung geleast werden?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, mehrere Fahrräder über Gehaltsumwandlung zu leasen. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und dem Leasinganbieter ab. Einige Arbeitgeber erlauben das Leasing mehrerer Fahrräder, beispielsweise für Familienangehörige. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und steuerlichen Auswirkungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu klären.

Haftungsausschluss:

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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