Im November haben wir die neuen BMF-Regelungen zur Heimlade-Abrechnung ab 2026 im Detail erläutert. Die Reaktionen aus der Praxis zeigten deutlich: Die rechtlichen Änderungen sind klar – doch wie setzt man sie konkret um?
Die Zeit der einfachen Pauschalabrechnungen ist vorbei. Seit Januar 2026 müssen Unternehmen beim Heimladen von Dienstwagen die tatsächlich geladenen Kilowattstunden kWh-genau nachweisen und abrechnen. Was auf den ersten Blick wie eine technische Anpassung aussieht, entpuppt sich in der Praxis als grundlegender Systemwechsel.
Denn es geht nicht nur darum, welche App oder welche Wallbox genutzt wird. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Organisation: Wie gestaltet man Prozesse zwischen Mitarbeitern, Fuhrpark und Lohnbuchhaltung so, dass die Abrechnung reibungslos funktioniert? Welche Regelungen müssen in die Car Policy? Wer prüft was – und bis wann?
In diesem Artikel erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für:
Bisher lief die Heimlade-Abrechnung denkbar einfach: Monatliche Pauschale festlegen, Betrag überweisen, Diskussionen vermeiden. Dieser unkomplizierte Nebenprozess funktionierte für die meisten Unternehmen jahrelang problemlos.
Ab Januar 2026 dreht sich dieses Bild komplett. Jede geladene Kilowattstunde wird prüfpflichtig. Statt einer pauschalen Auszahlung entsteht ein echter Datenprozess mit klaren Anforderungen:
Was jetzt dokumentiert werden muss:
Damit wird das Heimladen erstmals ein strukturierter Abrechnungsprozess, der technisches Verständnis, klare Regeln und belastbare Organisationsstrukturen verlangt. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, kann nicht steuerfrei erstatten – und riskiert im Zweifel Probleme bei Lohnsteuer-Außenprüfungen.
Der entscheidende Unterschied:
Früher war der Fuhrpark nur für die Fahrzeuge zuständig. Jetzt wird er zum Prozess-Owner zwischen Mitarbeitern und Lohnbuchhaltung. Diese neue Rolle bringt Verantwortung mit sich – aber auch die Chance, die Elektrifizierung der Flotte auf eine transparente, faire und professionelle Basis zu stellen.
Die bisherigen Dienstwagenrichtlinien vieler Unternehmen enthalten oft nur pauschale Beträge für Heimladekosten – aber keine Prozessvorgaben. Das reicht ab 2026 nicht mehr aus.
Die Car Policy muss zum zentralen Steuerungsinstrument werden. Sie entscheidet darüber, ob Abläufe verlässlich funktionieren – oder ob ab Januar Chaos zwischen Fahrern, Fuhrpark und Lohnbuchhaltung entsteht.
Was die Car Policy ab 2026 zwingend regeln muss:
Akzeptierte Nachweisarten
Welche Formen von Nachweisen sind zugelassen? Die Car Policy muss explizit festlegen, ob Fahrzeug-Apps (PDF-Export, Screenshot mit Zeitstempel), Wallbox-Daten mit separatem Zähler oder mobile Stromzähler als Nachweis akzeptiert werden.
Pflichtangaben pro Nachweis
Jeder Nachweis muss die geladene kWh-Menge, den Strompreis (individueller Tarif oder Durchschnittspreis), bei individuellen Tarifen den anteiligen monatlichen Grundpreis, den Zeitraum bzw. Ladezeitpunkt sowie die eindeutige Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer enthalten.
Strompreis-Modell
Unternehmen müssen sich klar entscheiden: Gilt der individuelle Tarif (inklusive verpflichtendem Grundpreisanteil), der statistische Durchschnittspreis von 0,34 Euro pro kWh oder werden dynamische Tarife auf Basis des Monatsdurchschnitts abgerechnet? Diese Entscheidung muss eindeutig in der Car Policy verankert sein.
Einreichungsfristen
Feste Stichtage verhindern verspätete Einreichungen. Ohne klare Fristen drohen Verzögerungen in der Lohnabrechnung. Automatische Erinnerungen an Mitarbeiter unterstützen die Einhaltung der Fristen.
Digitaler Einreichungsweg
Die Car Policy muss definieren, wo Nachweise eingereicht werden: über ein Fuhrpark-Portal, eine Fuhrparksoftware, per E-Mail (nicht empfohlen) oder über eine App-basierte Lösung. Ohne klare Vorgabe entstehen parallele, unkontrollierte Einreichungswege.
Sonderfälle-Regelung
Drei Konstellationen erfordern explizite Regelungen: PV-Laden (hier gilt der reguläre Haushaltsstromtarif), dynamische Stromtarife (monatlicher Durchschnitt ist ausreichend) und Laden an der Haushaltssteckdose (zulässig mit vollständiger Ladehistorie aus der Fahrzeug-App).
Prüfzuständigkeiten
Die Rollenverteilung muss klar sein: Der Fuhrpark prüft die Plausibilität der Daten, HR und Payroll übernehmen die steuerliche Prüfung. Die Übergabeprozesse zwischen den Bereichen müssen eindeutig definiert sein.
Stellen Sie Mitarbeitern konkrete Musterbeispiele zur Verfügung, die zeigen, wie ein vollständiger Nachweis aussieht. Das reduziert Rückfragen und Fehler erheblich. Je klarer die Standards formuliert und kommuniziert sind – von Pflichtangaben bis zu Fristen –, desto weniger Rückfragen entstehen. Eine sauber überarbeitete Car Policy sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern verhindert auch jene Fehlerketten, die entstehen, wenn Fahrer, Fuhrpark und HR mit unterschiedlichen Erwartungen in die neue Regelung starten.
Eine der häufigsten Fehlerquellen in der Praxis: Mitarbeiter reichen nur den Arbeitspreis (Euro pro kWh) aus ihrem Stromvertrag ein – vergessen aber den verpflichtenden monatlichen Grundpreisanteil.
Der Grundpreis ist ein fester Bestandteil jedes Stromvertrags und muss anteilig in die Erstattung eingerechnet werden. Wird er vergessen, entstehen sofort systematische Fehlbeträge. Das ist nicht nur unfair gegenüber einzelnen Mitarbeitern, sondern auch steuerlich heikel: Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung könnte dies als unvollständige Dokumentation gewertet werden.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung:
Bei 50 E-Dienstwagen summiert sich das auf 6.000 Euro jährlich – eine Größenordnung, die Fuhrparks nicht ignorieren sollten.
Um diesen Fehler zu vermeiden, sollten Unternehmen in der Car Policy explizit auf den Grundpreis hinweisen und klar formulieren: "Die Erstattung umfasst den Arbeitspreis pro kWh sowie den anteiligen monatlichen Grundpreis." Musterbeispiele zeigen konkret, wie ein vollständiger Nachweis inklusive Grundpreisberechnung aussieht. Digitale Lösungen berechnen den Grundpreis automatisch anhand des Stromvertrags und der geladenen Menge.
Wenn Heimladen ab 2026 nur noch auf Basis belastbarer Daten erstattet werden darf, rückt ein Bereich besonders in den Mittelpunkt: die Lohnbuchhaltung. Denn sie muss jede Stromkostenerstattung korrekt im Lohnkonto abbilden – steuerfrei, prüfsicher und nachvollziehbar. Genau hier entstehen häufig Fehler, wenn Prozesse nicht sauber abgestimmt sind.
Der Erfolg hängt wesentlich davon ab, ob Fuhrpark und HR bzw. Payroll klar definierte Rollen haben und wissen, wer welche Prüfung durchführt. Der Fuhrpark prüft die Plausibilität: Ist die kWh-Menge plausibel zur Fahrleistung? Ist der Strompreis marktkonform? Sind alle Pflichtangaben vollständig? Ist die Fahrzeugzuordnung eindeutig? HR und Payroll übernehmen die steuerliche Prüfung: Sind alle Angaben für die Lohnbuchhaltung vollständig? Ist die Dokumentation im Lohnkonto korrekt? Ist die revisionssichere Archivierung sichergestellt?
Best Practice: Übergabeprozess strukturieren
Damit es nicht zu Rückläufern, Zeitverlust oder Fehlern kommt, braucht es einen klar definierten Übergabeprozess. Einheitliche Datenformate müssen festgelegt werden – etwa CSV- oder Excel-Format mit definierten Spalten. Welche Informationen müssen enthalten sein und in welcher Struktur? Feste Übergabetermine zwischen Fuhrpark und HR schaffen Planbarkeit und verhindern, dass die Lohnabrechnung unter Druck gerät. Ein Freigabeprozess im Fuhrpark stellt sicher, dass nur geprüfte Daten an HR weitergeleitet werden, mit klarer Dokumentation, wer wann freigegeben hat.
Typische Probleme bei fehlender Abstimmung sind PDF-Nachweise ohne Zeitstempel, unterschiedliche Dateiformate je Fahrer, fehlende Grundpreisangaben, verspätete Einreichungen und unklare Zuständigkeit für die finale Freigabe.
Wichtig: HR und Payroll müssen sehr früh in die Planung eingebunden werden. Ohne gemeinsame Standards entstehen zwei unterschiedliche Welten, die erst in der Abrechnung aufeinanderprallen – mit entsprechenden Folgen für Zeitaufwand, Fehlerquote und Mitarbeiterzufriedenheit.
Ein Screenshot aus der Fahrzeug-App zeigt auf den ersten Blick alles Wichtige: geladene kWh-Menge, Datum, vielleicht sogar den Ladeort. Doch bei genauerer Betrachtung bleiben entscheidende Fragen offen.
Ohne VIN-Abgleich (Fahrzeug-Identifikationsnummer) fehlt die eindeutige Zuordnung zum Dienstwagen. Der Mitarbeiter könnte theoretisch auch ein privates Fahrzeug geladen haben. Ohne GPS-Kontext ist nicht nachvollziehbar, ob der Ladevorgang wirklich am Wohnort stattfand – oder vielleicht an einer öffentlichen Ladesäule, die separat abgerechnet werden sollte. Screenshots lassen sich zudem bearbeiten. Ohne technische Plausibilitätsprüfung bleibt ein Restrisiko.
Bevor Daten an die Lohnbuchhaltung weitergeleitet werden, sollte der Fuhrpark eine erste Plausibilitätsprüfung durchführen. Ein Mitarbeiter mit 300 Kilometer Fahrleistung pro Monat sollte nicht 500 kWh geladen haben, da der Verbrauch eines Elektroautos typischerweise bei 15 bis 25 kWh pro 100 Kilometer liegt. Ein Strompreis von 0,15 Euro pro kWh wäre ungewöhnlich niedrig, 0,60 Euro pro kWh ungewöhnlich hoch (außer bei dynamischen Tarifen mit Spitzenlast). Ohne Zeitstempel lässt sich nicht nachvollziehen, wann die Ladung stattgefunden hat. Die Fahrzeugzuordnung muss eindeutig sein – idealerweise durch Kennzeichen oder VIN erkennbar.
Best Practice: Digitale Lösungen mit automatischer Plausibilitätsprüfung
Moderne Heimlade-Management-Systeme führen diese Prüfungen automatisiert durch:
Das bedeutet weniger manuellen Aufwand im Fuhrpark, höhere Datenqualität für die Lohnbuchhaltung und geringeres Risiko bei Betriebsprüfungen.
Wichtig: Vertrauen ist im Steuerrecht kein gültiges internes Kontrollsystem. Arbeitgeber tragen die volle Haftung für steuerfreie Erstattungen gemäß § 41 EStG. Wer keine Plausibilitätsprüfungen durchführt, riskiert bei Lohnsteuer-Außenprüfungen empfindliche Nachzahlungen plus Zinsen.
Viele Fuhrparkmanager unterschätzen diesen Punkt: Die Archivierung der Heimlade-Nachweise ist nicht nur eine organisatorische Frage – sie ist eine gesetzliche Pflicht.
Der Arbeitgeber muss alle steuerrelevanten Belege zentral im Lohnkonto archivieren – und zwar GoBD-konform (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) für 10 Jahre gemäß § 147 AO. Eine dezentrale Aufbewahrung auf privaten Mitarbeiter-Handys erfüllt diese Anforderung nicht. Wenn bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung Belege nicht vorgelegt werden können, haftet das Unternehmen – nicht der Mitarbeiter.
Bei fehlenden oder unzureichenden Nachweisen drohen Lohnsteuer-Nachzahlung für die gesamte Erstattungssumme, sechs Prozent Zinsen pro Jahr rückwirkend, zusätzliche Prüfungskosten und Reputationsschaden bei wiederholten Verstößen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung:
Die Lösung liegt in einer klaren Zuständigkeitsregelung: Wo werden die Belege gespeichert? Wer ist verantwortlich für die Archivierung? Wie wird sichergestellt, dass Belege 10 Jahre abrufbar bleiben? Digitale Systemlösungen speichern Nachweise automatisch revisionssicher mit Zeitstempel und Versionierung, Manipulationsschutz, automatischen Backup-Prozessen und sofortiger Abrufbarkeit bei Prüfungen.
Wichtig: Unklarheiten bei Zuständigkeiten sollten vorab geklärt werden. Ideal ist eine Systemlösung, die Nachweise revisionssicher speichert und später für Prüfungen wieder verfügbar macht – ohne dass manuelle Prozesse oder dezentrale Dateiablagen erforderlich sind.
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Beratung buchenUnternehmen müssen sich entscheiden, nach welchem Modell sie Heimladekosten erstatten. Diese Wahl ist strategisch wichtig, weil sie den administrativen Aufwand für Fahrer, Fuhrpark und Lohnbuchhaltung maßgeblich bestimmt – und gehört zwingend in die Car Policy.
Bei dieser Variante rechnen Mitarbeiter ihren tatsächlichen Stromtarif ab. Das bedeutet konkret:
Diese Variante bietet höchste Genauigkeit und faire Erstattung für jeden Mitarbeiter. Sie ist besonders attraktiv für Mitarbeiter mit günstigen Tarifen oder PV-Anlagen. Allerdings bedeutet sie auch hohen Prüfaufwand, da Verträge eingesehen und der Grundpreis berechnet werden muss. Laufende Anpassungen bei Tarifwechseln und unterschiedliche Abrechnungen je Mitarbeiter erhöhen die Komplexität für die Lohnbuchhaltung.
Für kleine Flotten mit wenigen E-Dienstwagen (bis circa 20 Fahrzeuge) kann diese Variante sinnvoll sein, wenn die Mitarbeiter sehr unterschiedliche Stromtarife haben und Wert auf präzise Abrechnung legen.
Alternativ können Unternehmen einen festen Durchschnittspreis ansetzen. Für 2026 liegt dieser Wert bei 0,34 Euro pro Kilowattstunde, basierend auf dem Bundesdurchschnitt, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Das bedeutet konkret:
Diese Variante bietet den geringsten administrativen Aufwand, eine klare und einheitliche Regelung für alle Fahrer sowie gut planbare Kosten für das Unternehmen. Sie ist ideal für große Flotten oder heterogene Belegschaften und vermeidet Diskussionen über individuelle Tarife.
Die Durchschnittslösung ist weniger präzise als der individuelle Tarif. Sie kann für Mitarbeiter mit teuren Tarifen zu niedrig sein (beispielsweise bei 0,40 Euro pro kWh) und für Mitarbeiter mit günstigen Tarifen oder PV-Anlagen zu hoch. Für mittelgroße bis große Flotten (ab 20 Fahrzeugen) ist diese Variante klar zu empfehlen. Sie bietet hohe Prozessstabilität und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Bei dynamischen Tarifen, wechselnden Strompreisen oder hoher Fluktuation kann die Durchschnittslösung erhebliche administrative Last aus dem Prozess nehmen. Ein monatlicher Durchschnittspreis hält den Prozess schlank und ermöglicht trotzdem eine faire Kostenerstattung.
Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Wahlrecht an:
Diese flexible Lösung berücksichtigt unterschiedliche Mitarbeiter-Bedürfnisse. Mitarbeiter mit günstigen Tarifen können individuell abrechnen, während Mitarbeiter ohne Lust auf Bürokratie den Durchschnittspreis wählen.
Das Hybridmodell bedeutet jedoch höheren Verwaltungsaufwand als die reine Durchschnittslösung, erfordert zwei parallele Prozesse und birgt das Risiko von Missverständnissen und Rückfragen. Das Wahlrecht muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich auf Mitarbeiterebene ausgeübt werden. Ein Wechsel während des Jahres ist nicht möglich.
Für Flotten bis 20 E-Dienstwagen ist der individuelle Tarif möglich, wenn präzise Abrechnung gewünscht wird. Für Flotten mit 20 bis 100 E-Dienstwagen empfiehlt sich der Bundesdurchschnitt von 0,34 Euro pro kWh für klare Prozessstabilität. Bei mehr als 100 E-Dienstwagen ist der Bundesdurchschnitt die einzig praktikable Option.
Für die große Mehrheit der Unternehmen ist der Bundesdurchschnitt die pragmatischste Lösung. Er vereinfacht die Abrechnung massiv, schafft Planbarkeit und reduziert Rückfragen. Die leichte Ungenauigkeit wird durch den enormen Effizienzgewinn mehr als aufgewogen.
Neben den Standardfällen gibt es Konstellationen, die Fuhrparkmanager gesondert berücksichtigen müssen. Die gute Nachricht: Das BMF-Schreiben schafft an mehreren Stellen Klarheit – vorausgesetzt, Unternehmen definieren diese Sonderfälle in ihrer Car Policy eindeutig.
Für Mitarbeiter mit eigener PV-Anlage gilt eine pragmatische Regelung: Sie können den regulären Haushaltsstromtarif ihres Stromanbieters für die Abrechnung ansetzen – unabhängig davon, wie viel des geladenen Stroms tatsächlich aus der PV-Anlage stammt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung vermeidet aufwendige Berechnungen und sorgt für klare, praktikable Abläufe im Alltag. Mitarbeiter mit PV-Anlage profitieren trotzdem von günstigen Energiekosten – müssen aber keinen separaten Nachweis führen. Für die Car Policy sollte explizit festgehalten werden: "Mitarbeiter mit PV-Anlage rechnen zum regulären Haushaltsstromtarif ab. Eine Aufteilung zwischen Netz- und Solarstrom ist nicht erforderlich."
Bei Stromverträgen mit variablen Preisen (beispielsweise Tibber, aWATTar) schwankt der Strompreis stündlich – je nach Netzlast und Stromangebot. Eine kWh-genaue Abrechnung mit stündlich wechselnden Preisen wäre extrem aufwendig.
Die pragmatische Lösung: Mitarbeiter dürfen den monatlichen Durchschnittspreis ansetzen, den ihre Tarif-App ausweist. Das BMF erlaubt diese Vereinfachung ausdrücklich.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung hält den Dokumentationsaufwand überschaubar und ermöglicht gleichzeitig, von günstigen Energiepreisen (beispielsweise nachts, bei viel Wind- oder Solarstrom) zu profitieren. Für die Car Policy gilt: "Bei dynamischen Stromtarifen ist der monatliche Durchschnittspreis laut Tarif-App anzusetzen. Eine stundenweise Abrechnung ist nicht erforderlich."
Nicht jeder Mitarbeiter hat eine Wallbox installiert. Viele laden ihr E-Auto auch an einer normalen Haushaltssteckdose – besonders bei kleinen Batterien oder geringer Fahrleistung. Laden an der Haushaltssteckdose ist zulässig, sofern die Ladehistorie aus der Fahrzeug-App vollständig vorliegt.
Was wird benötigt?
Für den Nachweis ist nicht die technische Ausstattung am Ladepunkt entscheidend, sondern die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten. Wer an der Steckdose lädt, muss dieselben Nachweise erbringen wie jemand mit Wallbox.
Für die Car Policy sollte festgehalten werden: "Laden ohne Wallbox (zum Beispiel an Haushaltssteckdose) ist zulässig. Die Ladehistorie aus der Fahrzeug-App gilt als ausreichender Nachweis, sofern alle Pflichtangaben enthalten sind."
Wenn diese drei Konstellationen nicht in der Car Policy stehen, entstehen automatisch Rückfragen: "Darf ich mit meiner PV-Anlage abrechnen?", "Wie rechne ich meinen dynamischen Tarif ab?", "Brauche ich zwingend eine Wallbox?" Jede Rückfrage kostet Zeit im Fuhrpark – und verunsichert Mitarbeiter. Klare Regelungen in der Dienstwagenrichtlinie schaffen Klarheit für alle Beteiligten und verhindern unnötige Nachfragen.
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Beratung buchenMit der neuen Nachweispflicht stellt sich für viele Fuhrparks die Frage, welche technischen Lösungen langfristig tragfähig sind. Denn auch wenn Fahrzeug-Apps oder einfache Zählerlösungen heute ausreichen können, wird der Bedarf an automatisierten Prozessen mit wachsender Elektrifizierung steigen.
Die anstehende Umstellung ist eine strategische Gelegenheit: Wer heute in digitale Lade- und Abrechnungslösungen investiert, schafft sich nicht nur Erleichterungen für die Heimlade-Abrechnung, sondern auch eine verlässliche Grundlage für Energie-, Kosten- und CO₂-Transparenz im gesamten Flottenbetrieb.
Zwei zukunftssichere Lösungswege
Smarte Wallboxen erfassen Lademengen automatisch und können die Daten direkt an Fuhrpark- oder Lohnbuchhaltungssysteme übermitteln. Das reduziert Fehlerquellen und minimiert den manuellen Aufwand für Fahrer und Verwaltung. Die vollautomatische Erfassung der Ladedaten, direkte Integration in Abrechnungssysteme und hohe Datenqualität ohne manuelles Einreichen sprechen für diese Lösung. Sie eignet sich besonders für Mitarbeiter mit festem Ladeort (Eigenheim).
Allerdings sind Anschaffungskosten (je nach Modell 500 bis 2.000 Euro) zu berücksichtigen. Eine Installation durch einen Elektriker ist erforderlich, gegebenenfalls auch eine Genehmigung des Vermieters. Nicht für jeden Mitarbeiter ist diese Lösung geeignet (Mieter, häufig wechselnde Wohnorte). Smarte Wallboxen sind ideal für Mitarbeiter mit hoher Fahrleistung und eigenem Stellplatz. Für Flotten mit vielen Vielfahrern stellen sie eine sinnvolle Investition dar.
Für Haushalte ohne Wallbox – oder für bestehende Installationen ohne Zähler – bieten digitale Heimlademanager (z.B. NAVIT ZuhauseLaden) eine zentralisierte Erfassung und automatische Aufbereitung der Nachweise. Sie schaffen Transparenz, ohne dass neue Hardware installiert werden muss.
Wie funktioniert das?
Keine Hardware-Installation ist erforderlich. Die Lösung funktioniert mit jeder Wallbox, jedem Zähler und jeder Fahrzeug-App. Eine automatische Plausibilitätsprüfung (GPS, VIN, kWh) erfolgt ebenso wie eine GoBD-konforme zentrale Archivierung. Der manuelle Aufwand wird drastisch reduziert (für Mitarbeiter, Fuhrpark und HR), und die Lösung ist skalierbar für große Flotten.
Allerdings fällt eine monatliche Gebühr pro Nutzer an. Mitarbeiter müssen Nachweise manuell hochladen (per App), wobei dies in wenigen Minuten erledigt ist.
Digitale Heimlademanager wie NAVIT ZuhauseLaden sind die flexibelste Lösung. Sie funktionieren unabhängig von der vorhandenen Infrastruktur und skalieren mit der Flottengröße. Sie sind ideal für Unternehmen, die nicht in Hardware investieren wollen oder Mitarbeiter mit unterschiedlichen Lade-Situationen haben.
Manche Unternehmen erwägen, die Abrechnung manuell über Excel-Listen oder E-Mail-Einreichungen abzuwickeln. Davon ist dringend abzuraten. Die Nachteile manueller Prozesse:
Die Auslagenerstattung per Excel ist zwar schnell umgesetzt, aber nicht nachhaltig. Hohe Belegkosten, fehlende Fahrzeugzuordnung und mangelnde Datenbasis erschweren jede Form von Reporting und Flottensteuerung.
Wer heute in digitale Lade- und Abrechnungslösungen investiert, schafft sich Vorteile weit über die Heimlade-Abrechnung hinaus.
Zusätzliche Mehrwerte digitaler Lösungen:
Energiemanagement-Systeme werden künftig eine zentrale Rolle spielen. Je intelligenter Unternehmen Ladezeiten, PV-Anteile oder dynamische Tarife steuern, desto effizienter lassen sich elektrische Flotten betreiben. Wer heute den Grundstein für digitale Prozesse legt, profitiert nicht nur von reibungsloser Heimlade-Abrechnung, sondern auch von umfassender Transparenz und Steuerungsfähigkeit in der gesamten Flotte.
Die neuen Anforderungen wirken auf den ersten Blick komplex – tatsächlich lassen sie sich in eine klare, gut handhabbare Struktur überführen. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig definieren, wer was bis wann liefert und wie die Daten anschließend weiterverarbeitet werden.
Der erste Schritt besteht darin, klare Regeln für alle Beteiligten zu schaffen. Die Car Policy muss definieren, welche Nachweisformate zulässig sind (Fahrzeug-App, Wallbox, mobiler Zähler) und welche Pflichtangaben jeder Nachweis enthalten muss. Das Strompreis-Modell muss eindeutig festgelegt werden: individueller Tarif oder Bundesdurchschnitt. Sonderfälle wie PV-Laden, dynamische Tarife und Laden ohne Wallbox benötigen explizite Regelungen. Einreichungsfristen schaffen Verbindlichkeit, und Musterbeispiele zeigen konkret, wie ein vollständiger Nachweis aussieht.
Die Fuhrparkleitung arbeitet gemeinsam mit HR und gegebenenfalls der Rechtsabteilung an der Überarbeitung. Es empfiehlt sich, die überarbeitete Car Policy von einem Steuerberater gegenchecken zu lassen, bevor sie intern kommuniziert wird.
Das Ziel dieses Schritts ist eine klare Rollenverteilung und reibungslose Datenübergabe. Die Verantwortlichkeiten müssen schriftlich fixiert werden: Wer prüft Plausibilität (Fuhrpark), wer prüft steuerliche Korrektheit (HR)? Die Datenformate müssen abgestimmt sein: In welchem Format werden Daten übergeben (CSV, Excel mit definierten Spalten)? Der Übergabeprozess legt fest, wann der Fuhrpark prüft, wann Daten an HR übergeben werden und wer final freigibt. Für unvollständige oder verspätete Einreichungen muss ein Eskalationsprozess definiert werden.
Die Fuhrparkleitung und die HR- bzw. Payroll-Leitung tragen hier gemeinsam Verantwortung. Ein gemeinsamer Workshop (zwei bis drei Stunden) zwischen Fuhrpark und HR schafft Klarheit und verhindert spätere Missverständnisse.
Mitarbeiter müssen wissen, was sie tun müssen – und wie. Eine kurze Schulung oder ein Video-Tutorial von 15 bis 20 Minuten reicht aus: Was ändert sich? Was muss ich einreichen? Bis wann? Ein Merkblatt mit Musterbeispiel ist wertvoller als lange Erklärungen. Ein konkretes Beispiel zeigt deutlicher als jede Beschreibung, was erwartet wird. Eine FAQ beantwortet die zehn häufigsten Fragen vorab und spart Rückfragen. Ein klar benannter Ansprechpartner (Fuhrpark, HR oder externe Hotline) steht für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Fuhrparkleitung und HR sind gemeinsam verantwortlich. Bestehende Kommunikationskanäle (Intranet, Newsletter, Teams oder Slack) sollten genutzt werden. Ein kurzes Video funktioniert besser als eine fünfseitige PDF.
In diesem Schritt geht es darum, die richtige technische Lösung zu finden. Zunächst müssen die Anforderungen definiert werden: Was brauchen wir? (Automatische Plausibilitätsprüfung, GoBD-Archivierung, Integration in Payroll). Mindestens zwei bis drei Anbieter sollten angefragt und Demos gebucht werden. Eine Testphase mit fünf bis zehn Mitarbeitern über mindestens vier Wochen ist ratsam. Die Kosten müssen kalkuliert werden: einmalige Kosten plus laufende Kosten pro Nutzer.
Die Fuhrparkleitung arbeitet zusammen mit IT und gegebenenfalls dem Einkauf. Es empfiehlt sich, nach Referenzkunden in ähnlicher Flottengröße zu fragen und mit anderen Fuhrparkmanagern über ihre Erfahrungen zu sprechen.
Das Ziel der Pilotphase ist es, Prozesse zu testen und zu optimieren, bevor der große Roll-out kommt. Zehn bis zwanzig Mitarbeiter werden als Pilotgruppe ausgewählt, idealerweise eine Mischung aus Vielfahrern, Wenigfahrern, Mitarbeitern mit und ohne Wallbox. Die Prozesse werden live getestet: Einreichung, Prüfung, Übergabe an HR – alles wird einmal durchgespielt. Typische Fehlerquellen werden identifiziert: Was läuft gut? Was hakt? Wo entstehen Rückfragen? Die Prozesse werden anschließend optimiert: Car Policy wird angepasst, Musterbeispiele verbessert, Fristen justiert. Feedback von der Pilotgruppe wird eingeholt: Eine kurze Umfrage klärt, was funktioniert und was unklar ist.
Die Fuhrparkleitung, HR und IT tragen gemeinsam Verantwortung. Vier bis sechs Wochen sollten für die Pilotphase eingeplant werden. Besser jetzt Fehler finden als später bei 200 Mitarbeitern.
Das Ziel ist die schrittweise Ausweitung auf die gesamte Flotte. Statt alle 200 E-Dienstwagen auf einmal umzustellen, erfolgt ein stufenweiser Roll-out (beispielsweise 50 pro Monat). Feedback wird weiterhin eingeholt und Prozesse werden laufend optimiert. Regelmäßige Kommunikation (monatlicher Newsletter) informiert darüber, was gut läuft und wo es noch Rückfragen gibt. Support-Strukturen werden etabliert: Wer beantwortet Fragen? (Interne Hotline, externer Support, FAQ)
Die Fuhrparkleitung trägt die Verantwortung. Für die ersten Monate sollte ein Puffer eingeplant werden. Der Aufwand wird höher sein als gedacht – aber nach drei bis vier Monaten normalisiert sich der Prozess.
Die neuen Heimlade-Regeln sind kein bürokratisches Ärgernis. Sie sind eine Chance für mehr Transparenz, Fairness und Effizienz in Ihrem Fuhrpark.
Ja, der Wegfall der Pauschalen bedeutet mehr Aufwand. Aber er bedeutet auch: Mitarbeiter erhalten faire Erstattungen basierend auf ihren tatsächlichen Kosten. Unternehmen gewinnen Transparenz über Energiekosten und CO₂-Emissionen. Und Fuhrparks schaffen die Grundlage für professionelles Energie- und Kostenmanagement.
Die Car Policy ist der Dreh- und Angelpunkt
Ohne klare Regeln entsteht Chaos. Mit klaren Regeln läuft der Prozess reibungslos. Investieren Sie Zeit in die Überarbeitung Ihrer Dienstwagenrichtlinie – es zahlt sich aus.
Die Schnittstelle Fuhrpark und HR entscheidet über Erfolg oder Misserfolg
Wenn nicht klar ist, wer was prüft und wann Daten übergeben werden, entstehen Rückläufer, Verzögerungen und Fehler. Ein gemeinsamer Workshop zwischen Fuhrpark und HR ist Gold wert.
Digitale Lösungen sind keine Kür, sondern Pflicht
Manuelle Prozesse mit Excel-Listen und E-Mail-Einreichungen funktionieren vielleicht für 10 E-Dienstwagen. Aber sie skalieren nicht, sie schaffen keine Datenbasis und sie erfüllen nicht die Archivierungspflichten. Wer heute in digitale Lösungen investiert, spart sich später enormen Aufwand.
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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.
