Mobilitätsbudget & Steuern erklärt. Wie wird Mobilitätsbudget versteuert? Alle Infos zur Besteuerung & zum Sachbezug 2023

Zusammengefasst:

  • Das Wesentliche. Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter bietet flexiblen Zugang zu allen Verkehrsmitteln.

    Allerdings ist die Besteuerung je nach Verkehrsmittel noch unterschiedlich geregelt. Zum Beispiel sind Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel in der Regel steuerfrei, während andere Mobilitätsdienste wie Carsharing, Uber und Taxi besteuert werden.

    Entscheidend ist hierbei, wie das Mobilitätsbudget vom Arbeitgeber angeboten und abgerechnet wird, wie hoch der monatliche Betrag ist und ob das Budget anstelle des Gehalts oder zusätzlich gewährt wird.

  • Gehaltszusatz statt -umwandlung. Eine Gehaltsumwandlung vom Barlohn zum Sachlohn ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.

    Es lohnt sich daher, das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter als Benefit zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.

  • Sachbezug. Das Mobilitätsbudget kann idealerweise als Sachzuwendung bzw. Sachbezug abgerechnet werden.

    Dies ermöglicht eine Steuerbefreiung bis zu einem Betrag von 50 Euro im Monat. Darüber hinaus kann gemäß § 37b EStG einheitlich ein vom Unternehmen getragener Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden.

  • Attraktivität als Mitarbeiter-Benefit. Die Besteuerung des Mobilitätsbudgets erscheint zunächst kompliziert, stellt sich aber durch eine teilweise Steuerbefreiung und einen anwendbaren Pauschalsteuersatz steuerrechtlich und finanziell als äußerst attraktiv für dein Unternehmen und Mitarbeitende heraus.

Inhalt

Das Mobilitätsbudget zahlt sich steuerlich aus

Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden ein flexibles und klimafreundliches Mobilitätsangebot bereitstellen, um auf die sich verändernden Bedürfnisse und Wünsche ihrer Angestellten einzugehen.

Als Lösung bieten sich da neben einem Jobticket vor allem Diensträder, Carsharing oder ein Mobilitätsbudget an. Doch wie verhält es sich bei diesen neuen Formen der Mobilität mit den Steuern und der Gehaltsabrechnung?

Ein für Unternehmen wie für Angestellte wichtiges Thema, welches auch darüber entscheidet, wie attraktiv ein Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende ist.

Auf den ersten Blick erscheint die Versteuerung des Mobilitätsbudgets als kompliziert. Verkehrsmittel werden unterschiedlich besteuert. Je nach Höhe des Budgets wird ein anderer Steuersatz angewendet. Zudem gibt es Unterschiede zwischen einem im Voraus gewährten Budget in Form einer Prepaid-Karte und einem Mobilitätsbudget nach dem Erstattungsprinzip.

Bei genauerem Hinsehen erweist sich das Konzept Mobilitätsbudget jedoch als steuerlich sehr günstig für Unternehmen wie für Arbeitnehmer:innen.

Vorteile Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Vorteile Mobilitätsbudget für Arbeitgeber

  • Steuerliche Vorteile
  • Geringere Lohnnebenkosten
  • Reduzierung des Fuhrparks: Senkt Ausgaben für Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung von Firmenwagen
  • Moderner Benefit für den Einsatz im Recruiting und zur Mitarbeiterbindung
  • Stärkung des Employer Branding
  • Ideales Tool für anstehendes verpflichtendes Nachhaltigkeitsreporting

Vorteile Mobilitätsbudget für Mitarbeiter

  • Maximale Flexibilität
  • Steuerliche Vorteile
  • Nettolohnoptimierung: Mehr Netto vom Brutto
  • Förderung von nachhaltiger Mobilität
  • Positive Auswirkungen auf die Gesundheit durch Fahrradleasing oder geteilte Mobilität

Das gilt es bei der Besteuerung des Mobilitätsbudgets zu beachten

Zunächst stellt sich das Überlassen eines Mobilitätsbudgets durch das Unternehmen an Mitarbeiter:innen bei privater Nutzung als geldwerter Vorteil eines steuerbaren und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteils heraus. 

Allerdings hat der Staat den Nutzen dieser nachhaltigen Mobilität erkannt und befreit u. a. öffentliche Verkehrsmittel und Diensträder von der Steuer.

Andere Transportmittel wiederum können über eine Pauschalsteuer, die vom Arbeitgeber getragen wird, abgegolten werden. Das bedeutet, Mitarbeiter:innen werden finanziell spürbar entlastet.

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So werden die einzelnen Verkehrsmittel besteuert


  • Fahrten mit dem ÖPNV sind steuerfrei. Die Fahrtkosten umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn, werden staatlich bezuschusst.

    Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Dienstwagen, sondern soll Mitarbeiter:innen zu klimaschonenden Arbeitswegen ermutigen.

    Das rechnet sich für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

    Wie die Abrechnung der ÖPNV-Tickets funktioniert, kannst du weiter unten nachlesen.
  • Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden.

    Wie das funktioniert erfährst du in diesem Artikel zum Bike-Leasing.
  • Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

    Diese New Mobility Dienste sind bis zu 50 Euro steuerfrei, wenn für das Mobilitätsbudget der Sachbezug genutzt wird. Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge, etc.) abgerechnet. 

Mobilitätsbudget bei der Steuer geltend machen - so funktioniert's

Das Mobilitätsbudget wird über eine Mobilitätsplattform in Form einer virtuellen Kreditkarte an die Mitarbeiter:innen ausgehändigt und stellt somit einen geldwerten Vorteil dar.

Angestellte können das verfügbare Guthaben auf der Mobilitätsbudget-Karte nach eigenem Belieben flexibel für ihre tägliche und berufliche Mobilität nutzen.

Das am Monatsende noch vorhandene Budget wird auf den Folgemonat übertragen oder verfällt.

Die Mitarbeiter:innen wählen auf ihrem Weg zur Arbeit oder für ihre privaten Wege dank des breiten Angebots des Mobilitätsbudgets zwischen Bus, Bahn, E-Bike, Carsharing oder Taxi.

Bis zu einem Betrag von 50 Euro ist das Mobilitätsguthaben sogar gänzlich steuerbefreit, wenn dafür der Sachbezug genutzt wird. Um die Besteuerung für Beträge, die darüber liegen, zu vereinfachen, kann hier (gemäß § 37b EStG) einheitlich ein Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden, da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Mobilitätsdienstleistungen um betriebliche Zuwendungen handelt, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Als Mitarbeiter-Benefit erweist sich das Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende dank der Steuerbefreiung und eines moderaten Pauschalsteuersatzes daher als äußerst attraktiv.

Das liegt, wie bereits erwähnt, am Sachbezug. Im Folgenden klären wir auf, um was es beim Sachbezug geht.

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Was ist der Sachbezug?

  • Eine Sachleistung oder Sachzuwendung, die in Form eines Mitarbeiter-Benefit zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird.
  • Über den Sachbezug können als Mitarbeiter-Benefit verschiedene Services und Produkte den Angestellten angeboten werden. Darunter fallen neben Mobilitätsbudgets auch Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Sportvereine sowie Kita-Gutscheine.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.

Für das Mobilitätsbudget werden virtuelle Prepaid-Karten verwendet, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.

Was gilt es beim Sachbezug zu beachten?

  • Die Sachleistung in Form eines Benefits wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist damit nicht möglich.
  • Der Benefit darf auch nicht in bar ausgezahlt oder nachträglich erstattet werden.
  • Bis zu einem Wert von genau (!) 50 Euro ist der Sachbezug steuerfrei. Übersteigt der Betrag des Benefits diesen Wert, wird der Betrag steuerpflichtig.
  • Der Sachbezug wird grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, unabhängig davon, wie hoch die Sachleistung ausfällt.

Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.

Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.

Die Steuerfrage: Gehaltserhöhung oder Mobilitätsbudget?


Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Neben einem Mobilitätsbudget in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.

Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze.

Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss.

In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben.

Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.

Beispielrechnung:

Virtuelles Mobilitätsbudget 100,00€
Von Mitarbeiter:in ausgegebene Summe 70,00€
ÖPNV-Nutzung (steuerfrei) 40,00€
Besteuerte Summe (nach §37b) 30,00€

Gesetzliche Grundlagen


Haftungsausschluss:

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Benefits-information und unsere Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf Eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Der Anbieter kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Fragestellungen konsultiert bitte unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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