Mobilitätsbudget für Mitarbeiter: Definition, Vorteile, Umsetzung für Unternehmen 2026

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026

Was ist ein Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget ist ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Budget, das Mitarbeitende individuell für verschiedene Verkehrsmittel (ÖPNV, Carsharing, Leihräder, Taxi, etc.) nutzen können. Unternehmen bieten es zunehmend als eine moderne und nachhaltige Alternative zum Dienstwagen oder als innovativen und steuerlich attraktiven Benefit an. So sollen Anreize für das Pendeln ohne Auto geschaffen und Nachhaltigkeitsziele gefördert werden. Dabei ermöglicht das Mobilitätsbudget den Mitarbeitenden eine flexible Gestaltung ihres Arbeitsweges und ihrer privaten Fahrten, angepasst an persönliche Bedürfnisse und Präferenzen.

Für welche Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote Mitarbeiter das Mobilitätsbudget nutzen können und in welchem Rahmen private Fahrten erlaubt sind, legt das Unternehmen vorab fest. Auch wie hoch das Mobilitätsbudget für einzelne Mitarbeitergruppen ist, kann das Unternehmen bestimmen. Als Sachbezug ist ein Mobilitätsbudget bis zu einem Betrag von 50 Euro steuerfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Beträge, die darüber hinausgehen, können pauschal versteuert werden. Arbeitgeberzuschüsse für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sind unbegrenzt steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).

Die Umsetzung erfolgt in den meisten Fällen über spezialisierte Anbieter und Apps, wobei die Mitarbeitenden entweder vorab ein monatliches Guthaben zum Bezahlen erhalten oder die Kosten erstattet bekommen. Das Mobilitätsbudget ist ein flexibler Teil des betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Mobilitätsbudget vs. Dienstwagen: Der Paradigmenwechsel

Der klassische Dienstwagen prägte über Jahrzehnte die betriebliche Mobilität in Deutschland. Er war weit mehr als ein Fortbewegungsmittel – er symbolisierte Erfolg, Status und die Wertschätzung des Arbeitgebers. Doch die Zeiten ändern sich fundamental. Was einst als begehrtes Statussymbol galt, verliert in einer Gesellschaft mit veränderten Werten und Arbeitsmodellen zunehmend an Attraktivität.

Warum der Dienstwagen an Bedeutung verliert

Die Kritik am Dienstwagen kommt aus verschiedenen Richtungen. Seine schlechte Umweltbilanz steht im krassen Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen vieler Unternehmen. Studien zeigen, dass Dienstwagen im Durchschnitt mehr CO₂ ausstoßen als Privatfahrzeuge. Die steuerliche Subventionierung von Dienstwagen schätzen Experten auf rund drei Milliarden Euro jährlich – Geld, das in nachhaltige Mobilität investiert werden könnte.

Doch es geht um mehr als Umweltschutz. Die gesellschaftlichen Werte haben sich verschoben. Während der Dienstwagen früher Individualismus und Erfolg verkörperte, stehen heute Flexibilität, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit im Vordergrund. Gerade in urbanen Räumen wird das eigene Auto zunehmend als Belastung empfunden: Parkplatzsuche, Staus, hohe Fixkosten für ein Fahrzeug, das die meiste Zeit steht.

Nicht zuletzt hat sich die Arbeitswelt selbst radikal verändert. Mit der Verbreitung von Homeoffice und Remote Work ist der tägliche Weg ins Büro für viele Beschäftigte zur Ausnahme geworden. Für Mitarbeitende, die nur zwei- bis dreimal pro Woche ins Büro fahren, ist ein Dienstwagen, der 60 bis 80 Prozent der Zeit ungenutzt bleibt, in der Regel ineffizient.

Warum das Mobilitätsbudget zur Standard-Lösung wird

Die feste 5-Tage-Woche im Büro gehört für viele der Vergangenheit an. Mitarbeitende pendeln heute situativ und brauchen keine feste Mobilitätslösung mehr, sondern flexible Optionen, die sich ihrem Leben anpassen. Flex Commuting wird zur neuen Normalität. Das Mobilitätsbudget ermöglicht genau das: Heute mit dem E-Scooter zur Bahn, morgen per Carsharing zum Meeting, übermorgen mit dem Leihrad ins Büro.

Durch die kommende CSRD-Berichtspflicht müssen Unternehmen zukünftig alle Emissionen aus betrieblicher Mobilität dokumentieren – von der Pendlermobilität über Geschäftsreisen bis zum firmeneigenen Fuhrpark. Wer keine eigene Datengrundlage hat, muss mit statistischen Durchschnittswerten rechnen, die von einem hohen Anteil kraftstoffbetriebener Einzelfahrzeuge ausgehen. Das Resultat: hohe CO₂-Abgabepreise und ein schlechtes Nachhaltigkeitsranking. Mobilitätsbudget-Plattformen bieten automatisches CO₂-Tracking aller Fahrten, präzise Dokumentation und schaffen Anreize für nachhaltige Verkehrsmittel.

Gen Z definiert Mobilität neu. Für die meisten junge Arbeitskräfte bedeutet Freiheit nicht mehr Autobesitz, sondern die freie Wahl des Fortbewegungsmittels. Umfragen deuten darauf hin, dass etwa zwei Drittel der jungen Arbeitnehmenden einen Dienstwagen gegen ein Mobilitätsbudget tauschen würden. Mobilitätsangebote werden mittlerweile regelmäßig zu den Top 3 Benefits in Unternehmen gezählt. Shared Mobility und On-Demand-Lösungen passen perfekt zu den Werten einer Generation, die Flexibilität über Status stellt und Nachhaltigkeit ernst nimmt. Für Arbeitgeber ist das Mobilitätsbudget damit nicht nur eine Frage der Kosteneffizienz, sondern entscheidend für Recruiting und Mitarbeiterbindung junger Talente.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nach dem Arval Mobility Observatory 2024 nutzen bereits 28 Prozent der deutschen Unternehmen ein Mobilitätsbudget oder planen dessen Einführung in den nächsten drei Jahren. In dicht besiedelten Gebieten bevorzugt mehr als die Hälfte der Menschen ein Mobilitätsbudget gegenüber dem Dienstwagen. Die Entwicklung scheint unumkehrbar.

Mobilitätsbudget in der Praxis: Diese Unternehmen machen es vor

SAP gehörte 2023 zu den ersten deutschen Großkonzernen, die den Schritt wagten. Der Softwareriese führte das Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen ein. Mitarbeitende können damit Bahn und Fernverkehr, Mietwagen und Carsharing, E-Roller und Mikromobilität oder sogar die Fahrradreparatur bezahlen.

Die Deutsche Telekom ging noch einen Schritt weiter mit einer eigenen Mobility-as-a-Service-Plattform. Das Benefit-Budget ermöglicht echte Wahlfreiheit: E-Firmenwagen, BahnCard oder Einzahlung ins Arbeitszeitkonto für ein Sabbatical. Zusätzlich betreibt die Telekom eine eigene Carsharing-Flotte und bietet diverse Mikromobilitätsangebote.

Weitere führende Unternehmen mit Mobilitätsbudgets: Deloitte, Lufthansa, apoBank, Babbel und GetYourGuide. Sie alle profitieren von geringeren Kosten, höherer Mitarbeiterzufriedenheit und einer besseren Nachhaltigkeitsbilanz.

Apps und Plattformen wie Bonvoyo (Deutsche Bahn), Free Now for Business, Mobiko und NAVIT haben die Verwaltung so komfortabel gemacht, dass der administrative Aufwand minimal ist – oft inklusive automatischem CO₂-Reporting.

Wann bleibt der Dienstwagen sinnvoll?

Der Dienstwagen wird nicht verschwinden – aber sein Einsatzgebiet verändert sich.

Dienstwagen bleibt erste Wahl für:

  • Außendienst-Mitarbeitende mit täglichen Kundenterminen und vielen Kilometern
  • Ländliche Regionen mit schwach ausgebautem ÖPNV
  • Rollen mit spezifischen Fahrzeuganforderungen (Transporter, Spezialfahrzeuge)

Mobilitätsbudget ist ideal für:

  • Office-Mitarbeitende mit flexiblen Arbeitsmodellen
  • Urbane Standorte mit guter ÖPNV-Anbindung
  • Demokratischere Lösung: Alle Mitarbeitenden erhalten Zugang – unabhängig von Hierarchieebene

Die Zukunft gehört intelligenten Mischformen: Unternehmen kombinieren zunehmend Dienstwagen für spezifische Rollen mit Mobilitätsbudgets als breitem Benefit. Oder sie bieten Downsizing-Modelle an – Mitarbeitende wählen ein kleineres, effizienteres Fahrzeug und erhalten dafür ein zusätzliches Mobilitätsbudget. Diese Flexibilität ist der eigentliche Paradigmenwechsel: Mobilität wird vom starren Status-Benefit zur individuell gestaltbaren Ressource.

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Unternehmen können mit Hilfe des Mobilitätsbudgets als Benefit ihren Mitarbeitenden maximale Flexibilität bei der Fortbewegung bieten und so die Mitarbeiterbindung stärken. Für Unternehmen eignet sich das Mitarbeiterbenefit Mobilitätsbudget zudem als starkes Argument im Recruiting, es ist eine effektive Maßnahme das Employer Branding zu verbessern. Ein Mobilitätsbudget lohnt sich für Arbeitnehmende oft mehr als eine Gehaltserhöhung oder ein anderer Arbeitgeberzuschuss. Darüber hinaus unterstützt das Mobilitätsbudget Unternehmen dabei, ihre Klimaziele effektiv zu verfolgen.

Die Funktionsweise des Mobilitätsbudgets

So funktioniert das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  1. Unternehmen legen die Höhe des Mobilitätsbudgets fest und stellen es den Mitarbeitenden monatlich zur Verfügung.
  2. Arbeitgeber können dabei entscheiden, für welche Mobilität und Verkehrsmittel sie das Mobilitätsbudget ihren Mitarbeiter:innen gewähren.
  3. Mitarbeiter:innen wählen ihre Mobilität digital per App. Sie buchen und bezahlen ihre Fahrten und Mobilitätsdienste über die Apps diverser Mobilitätsanbieter.
  4. Die Ausgaben für die Mobilitätsnutzung werden direkt über das Guthaben der bereitgestellten Mobilitätsbudget-Karte abgerechnet.
  5. Übrig gebliebenes Budget kann, je nach Konfiguration durch den Arbeitgebenden, im Folgemonat genutzt werden oder verfällt.
  6. Die Abrechnung der verschiedenen Verkehrsmittel und eine intelligente Steueroptimierung wird vollständig vom Mobilitätsbudget-Anbieter übernommen.

Beispiele für die Anwendung

Für Mobilitätsbudgets gibt es keine definierte Norm. Sie können sowohl Jobtickets und Budgets für Sharing-Angebote beinhalten als auch die Monatsbeträge für ein Fahrradleasing, ein Auto-Abo oder der monatliche Anteil einer BahnCard. Die Höhe des Mobilitätsbudgets kann dabei in Abhängigkeit vom Anwendungsfall und von der Zielgruppe im Unternehmen variieren.

Seinen Ursprung hat das Mobilitätsbudget vor allem im Flottenmanagement als Alternative zum klassischen Firmenwagen. Daneben kommt es im Travel- bzw. Dienstreisemanagement sowie im Corporate Benefit Management zur Anwendung.

Als Benefit nutzen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets überwiegend, um ihre Attraktivität im Kampf um die besten Talente zu steigern, aber auch um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Mit einem Mobilitätsbudget lassen sich zudem Insellösungen für Mobilitätsdienstleistungen und Verkehrsmitteln auf einer Plattform bündeln oder konsolidieren. Dabei handelt es sich oftmals um einen Anwendungsfall aus dem Bereich „Mobility as a Service“ (kurz „MaaS“). Es geht also weniger um den Besitz einzelner Fortbewegungsmittel, sondern vielmehr um die situative, flexible und bedarfsgerechte Nutzung von Mobilitätsangeboten.

Mobilitätsbudget für Mitarbeiter: Anwendungsbeispiele

Mobilitätsbudget: Anwendungsfälle für Unternehmen

Als Benefit für Mitarbeitende

Um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern & Talente zu gewinnen und zu binden.

Als Alternative zum Dienstwagen

Um Kosten und CO2-Emissionen zu reduzieren & Mitarbeitern flexible Mobilität anzubieten.

Als One-Stop-Shop für Mobilität

Um Insellösungen zu bündeln oder konsolidieren & dessen Verwaltung zu vereinfachen.

Mobilitätsbudget statt Dienstwagen

Ein Mobilitätsbudget kann als Ergänzung oder als Alternative zum Dienstwagen umgesetzt werden. Unternehmen können mit dem Mobilitätsbudget den Dienstwagen auch ersetzen oder ein modernes und nachhaltiges Mobilitätsangebot einführen, wenn für Mitarbeiter noch keines verfügbar ist.

Modelle für die Umsetzung als Dienstwagen-Alternative

Modelle für die Umsetzung als Dienstwagen-Alternative

Ergänzendes Modell

Das Mobilitätsbudget als zusätzliches Angebot zum Dienstwagen. Dies schafft Anreize für den Umstieg auf Alternativen. Das Hauptziel dieses Modells ist es, neue Mobilitätserfahrungen zu sammeln und auszuprobieren (insbesondere bei E-Mobilität).

Downsizing-Modell

Über das Downsizing können Mitarbeitende sich für ein effizienteres und günstigeres Fahrzeug entscheiden und im Gegenzug ein zusätzliches Mobilitätsbudget erhalten, das der Höhe des eingesparten Betrags entspricht und so für zusätzliche Flexibilität sorgt.

Ersetzendes Modell

Der Dienstwagen kann auch durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden, welches aus den ursprünglichen Kosten eines Dienstwagens umgerechnet wird. Benötigen Mitarbeitende doch einmal ein Auto, können sie das Budget für Carsharing oder ein Auto-Abo nutzen.

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Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?

Für das Mobilitätsbudget als Form der Mitarbeitermobilität besteht keine einheitliche steuerliche Regelung. Die steuerliche Handhabung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden, Arbeitgeber können dabei zwischen verschiedenen Steuermodellen wählen. Zum einen sind die Regelungen zur Versteuerung der Mitarbeitermobilität abhängig vom Zweck der Fortbewegung (beruflich oder privat) und der Wahl des Verkehrsmittels (z. B. ÖPNV oder Dienstwagen).

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass ein Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen wird. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden profitieren – durch Einsparung der Lohnnebenkosten bzw. Steuern.

So sind beispielsweise Fahrten mit dem ÖPNV, etwa mit dem Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), während Dienstwagen besteuert werden, wobei die Besteuerung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor höher und für Elektroautos geringer ausfällt.

Ob und wie Unternehmen und Arbeitnehmende das Mobilitätsbudget versteuern müssen, hängt zudem von der Art der Handhabung und Abrechnung ab. Grundsätzlich lohnt es sich für Arbeitgeber, wenn sie das Mobilitätsbudget als Gehaltszusatz gewähren. Ein Mobilitätsbudget in Form einer Gehaltsumwandlung ist zwar möglich, allerdings aufgrund der Steuerlast nicht zu empfehlen, da das Mobilitätsbudget per Gehaltsumwandlung grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig ist.

Übersicht: Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?


Gehaltsextra oder Gehaltsumwandlung?

Zunächst gilt es zu klären, ob das Mobilitätsbudget bzw. die Mobilitätsangebote als Gehaltsextra oder über eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Gehaltsextra

Arbeitgeber können das Mobilitätsbudget als Gehaltsextra über den Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren. Darüber hinaus lässt sich das Mobilitätsbudget bis zu einem Betrag von 10.000 Euro im Jahr pauschal mit 30% versteuern. Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind zudem steuerfrei. Auch das Dienstrad ist als Gehaltszusatz grundsätzlich lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei.

Gehaltsumwandlung

Bei einer Gehaltsumwandlung kann für das Mobilitätsbudget weder Sachbezug noch Pauschalbesteuerung angewendet werden. Mitarbeitende müssen den geldwerten Vorteil regulär versteuern. Deshalb eignet sich die Gehaltsumwandlung nur für die Sonderregelung bei Auto-Abo/Leasing und Dienstrad.

Unternehmen können für die Umsetzung des Mobilitätsbudgets zwischen drei verschiedenen Lösungen wählen. Hier in der Übersicht:

Hinweis: Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber über die aktuellen Regelungen informieren und sich von einem Steuerbüro beraten lassen, da der Gesetzgeber jederzeit Änderungen vornehmen kann.

So funktioniert die Versteuerung je nach Bezahl- und Abrechnungsmodell

Prepaid-Karte mit Mobilitätsbudget aufgeladen Belegerfassung und Erstattung über das Gehalt
Sachzuwendung
nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG
Barlohn
nach §8 Abs. 2 S.1 EStG
Anwendung Freigrenze: monatlich 50€ steuerfreier Sachbezug ergibt sich aus §8 Abs. 2 S.11 EStG Steuerpflichtig, Individuelle Brutto-Versteuerung
Pauschalversteuerung über §37b EStG: Bis zu 833€ monatlich bzw. 10.000€ im Jahr mit 30% pauschal versteuert Keine Anwendung Sachbezugsfreigrenze / keine Pauschalversteuerung nach §37b EStG
Zu beachten: Vorab-Definition der konkreten Mobilitätsangebote erforderlich Ausnahme: Steuerfreier ÖPNV nach §3 Nr. 15 EStG anwendbar

Steuerliche Behandlung der einzelnen Verkehrsmittel

Diese Mobilitätsangebote können mit dem Mobilitätsbudget genutzt werden:

Überblick der verfügbaren Mobilitätsoptionen – NAVIT

Öffentliche Verkehrsmittel

Fahrten mit dem ÖPNV sind in der Regel steuerfrei (Steuerbegünstigung nach §3 Nr. 15 EStG).

Arbeitgeber können Tickets für öffentliche Verkehrsmittel als Sachzuwendung oder über den ÖPNV-Zuschuss als Barlohn (Erstattung) abrechnen. Das ist kostengünstiger als ein Dienstwagen und ermutigt Mitarbeitende zu klimaschonenden Arbeitswegen. Das rechnet sich auch für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

Mit dem Deutschlandticket als Jobticket haben Arbeitgeber eine zusätzliche Möglichkeit, ihren Beschäftigten nachhaltige Mobilität zu ermöglichen. Die Bereitstellung des Deutschlandtickets ist zusätzlich zum Mobilitätsbudget bzw. Sachbezug möglich. Bezuschussen Arbeitgeber das Ticket zudem mit mindestens 25%, wird es von den Verkehrsverbünden mit 5% rabattiert.

Deutschlandticket Preisänderung 2026:

Der Preis für das Deutschlandticket ist zum Januar 2026 auf 63 Euro (regulär) bzw. 59,85 Euro als Jobticket (mit 5% Firmenrabatt bei mindestens 25% Arbeitgeberzuschuss) gestiegen. Durch flexible Split-Pay-Modelle können Arbeitgeber weiterhin steuerfrei einen Zuschuss gewähren, beispielsweise: a) 30 Euro über Sachbezug, Rest privat: 29,85 Euro; b) 50 Euro über Sachbezug, 9,85 Euro über ÖPNV-Zuschuss; c) Komplett über ÖPNV-Zuschuss (steuerfrei).

Im Fernverkehr hingegen sind nur Fahrten zur Arbeitsstätte steuerfrei. Die private Nutzung von Fernverkehrtickets ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die BahnCard 100 wird steuerfrei, wenn bestimmte Amortisationsgrundsätze erfüllt sind. Die Anschaffung der BahnCard für dienstliche Zwecke muss für das Unternehmen kostengünstiger sein als die Summe der entsprechenden Einzeltickets.

Steuerliche Behandlung öffentlicher Verkehrsmittel nach §3 Nr. 15 EStG

ÖPNV (Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug)

Steuerfrei sind alle Fahrten. Arbeitgeber können Tickets als Sachzuwendung oder über ÖPNV-Zuschuss als Barlohn (Erstattung) abrechnen.

Fernverkehr (ICE, IC, EC, Nachtzug, Fernbus)

Steuerfrei ist nur der Arbeitsweg. Private Nutzung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Arbeitgeber können Tickets als Sachzuwendung oder über ÖPNV-Zuschuss als Barlohn (Erstattung) abrechnen.

Klassische Jobtickets

Jobtickets sind steuer- und abgabenfrei. Die Ticketkosten hängen vom Verkehrsverbund ab. Jobtickets sind zusätzlich zu Sachbezügen möglich.

D

Deutschlandticket

Als Jobticket steuerfrei. Deutschlandticket ist zusätzlich zu Sachbezügen möglich. Bezuschusst der Arbeitgeber das Ticket mit mind. 25%, gewähren Verkehrsverbünde einen 5% Rabatt.

100

BahnCard 100

Steuerfrei, wenn Amortisationsgrundsätze erfüllt sind. Amortisation: BahnCard günstiger als Kosten der Einzeltickets für den Arbeitsweg.

Dienstfahrräder

Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad über ein Leasing anbieten. Die Abrechnung und Versteuerung des Dienstrades hängt davon ab, ob das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung angeboten wird.

Steuervorteile Dienstrad-Leasing

Dienstrad & E-Bike: Steuervorteile

Dienstrad-Leasing als Gehaltszusatz
(0%-Regel)

Leasingrate vom Arbeitgeber gezahlt.

Über eine Überlassung zusätzlich zum Gehalt: Die private Nutzung ist steuerfrei.

Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
(0,25%-Regel)

Leasingrate über Gehalt gezahlt.

Keine Lohnsteuer, aber geldwerter Vorteil (Privatnutzung) mit 0,25% des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Fahrrad-Abo

Abo-Rate über Guthabenkarte gezahlt.

Sachbezug: Bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei oder bis zu 10.000 Euro im Jahr mit 30% pauschal zu versteuern.

Sharing-Angebote

Grundsätzlich müssen alle Verkehrsmittel, die nicht im ÖPNV enthalten sind, versteuert werden:

  • Carsharing
  • E-Bikes
  • E-Scooter
  • Taxi
  • Uber
  • Ride-Hailing
  • Mietwagen

Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

Diese New Mobility Dienste sind bis zu 50 Euro steuerfrei, wenn für das Mobilitätsbudget der Sachbezug genutzt wird. Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge, etc.) abgerechnet.

Auto-Abo und -Leasing

Beim Auto-Abo und Leasing-Angeboten kommt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bzw. die Ein-Prozent-Regel zum Tragen.

Auto-Abo & -Leasing

Auto-Abo & -Leasing

Per Gehaltsumwandlung: Versteuerung des "geldwerten Vorteils"

Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs

Verbrenner

1%

Elektro über 100.000 €, Hybrid (CO2 unter 50g/km od. Reichweite über 80km)

0,5%

Elektro unter 100.000 €

0,25%

+ 0,03% pro Kilometer Arbeitsweg

50 Euro Sachbezug + ÖPNV-Zuschuss

Der ÖPNV-Zuschuss über die Erstattung kann mit dem 50 Euro steuerfreiem Sachbezug kombiniert werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). So kann ein Mobilitätsbudget – für den ÖPNV, beispielsweise ein Jobticket – zusätzlich steuerfrei zum bereits gewährten Mobilitätsbudget über den 50 Euro Sachbezug gewährt und ausgezahlt werden.

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Mobilitätsbudget als Sachbezug

Was ist der Sachbezug?

  • Über den Sachbezug können als Mitarbeiter-Benefit verschiedene Services und Produkte den Angestellten angeboten werden. Darunter fallen neben Mobilitätsbudgets auch Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Sportvereine sowie Kita-Gutscheine.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.

Um das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter anzubieten, können Arbeitgeber virtuelle Prepaid-Karten ausgeben, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.

Was gilt es beim Sachbezug zu beachten?

  • Die Sachleistung in Form eines Benefits wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist damit nicht möglich.
  • Der Benefit darf auch nicht in bar ausgezahlt oder nachträglich erstattet werden.
  • Bis zu einem Wert von genau (!) 50 Euro ist der Sachbezug steuerfrei. Übersteigt der Betrag des Benefits diesen Wert, wird der Betrag steuerpflichtig.
  • Der Sachbezug wird grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, unabhängig davon, wie hoch die Sachleistung ausfällt.

Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.

Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.

Die Steuerfrage: Gehaltserhöhung oder Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Neben einem Mobilitätsbudget für Mitarbeiter in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.

Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze. Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss. In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben. Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.

Mobilitätsbudget Beispielrechnungen

Um die Steuer auf das Mobilitätsbudget zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Im Folgenden sind zwei Beispiele aufgeführt, die die Berechnung verdeutlichen sollen:

Mobilitätsbudget Vergleich

Mobilitätsbudget als steuerfreier Sachbezug

vs. individuell versteuertem Barzuschuss

✔️ Erhöhung für Mitarbeiter: 50 € Netto
Bruttogehalt (vorher) Klassische Gehaltserhöhung Erhöhung mit Mobilitätsbudget
Bruttogehalt 4.000,00 € 4.097,90 € 4.000,00 €
Arbeitgeberkosten 4.822,71 € 4.935,92 € 4.872,71 €
Mobilitätsbudget 0,00 € 0,00 € 50,00 €
Nettogehalt Arbeitnehmer 2.604,80 € 2.654,80 € 2.654,80 €
Jährliche Ersparnis für Arbeitgeber: 758,52 €
Annahmen: Bruttogehalt: 4.000 €, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Bayern, Jahr 2024
Hinweis: NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Mobilitätsbudget Vergleich

Mobilitätsbudget als steuerfreier Sachbezug

vs. individuell versteuertem Barzuschuss

✔️ Erhöhung für Mitarbeiter: 50 € Brutto
Bruttogehalt (vorher) Klassische Gehaltserhöhung Erhöhung mit Mobilitätsbudget
Bruttogehalt 4.000,00 € 4.050,00 € 4.000,00 €
Arbeitgeberkosten 4.822,71 € 4.878,22 € 4.872,71 €
Mobilitätsbudget 0,00 € 0,00 € 50,00 €
Nettogehalt Arbeitnehmer 2.604,80 € 2.629,32 € 2.654,80 €
Jährliche Ersparnis für Arbeitgeber: 66,12 € | Jährlicher Vorteil für Arbeitnehmer: 305,76 €
Annahmen: Bruttogehalt: 4.000 €, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Bayern, Jahr 2024
Hinweis: NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Diese Firmen bieten bereits das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter an

Führende deutsche Unternehmen bieten Mobilitätsbudgets für ihre Mitarbeitenden bereits an oder planen dies künftig zu tun. Laut aktuellem Mobilitäts- und Fuhrpark-Barometer 2024 von Arval Mobility Observatory nutzen 28% der Unternehmen in Deutschland ein Mobilitätsbudget oder wollen es in den nächsten drei Jahren nutzen. Branchenführer wie Deloitte, Lufthansa oder apoBank setzen dabei den Standard. Als einer der ersten deutschen Konzerne führte beispielsweise das Softwareunternehmen SAP ein Mobilitätsbudget als Alternative zum Dienstwagen ein.

Besonders drei Trends wirken sich auf die Entscheidung von Unternehmen aus, ein Mobilitätsbudget einzuführen:

  • Urbanisierung: Arbeitnehmer ziehen flexiblere Optionen dem Auto bzw. Firmenwagen vor.
  • CO2-Ziele: Gesetzlicher Druck auf Unternehmen zur CO2-Reduzierung (z.B. CSRD).
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Innovative Mobilitäts- und Benefitsprogramme stärken das Firmenimage.

Die Unternehmen greifen für die Umsetzung des Mobilitätsbudgets auf spezialisierte Apps und Anbieter zurück, die Verwaltung und Nutzung des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter und Arbeitgeber einfacher und bequemer machen. Neben reinen Mobilitätsplattformen wie NAVIT, Bonvoyo der Deutschen Bahn oder uRyde sind dies auch Anbieter von Benefits-Plattformen wie Become1, Probonio oder Spendit.

Das Mobilitätsbudget in 2026: Intelligente Lösung für moderne Mitarbeitermobilität

Das Mobilitätsbudget hat sich als steueroptimiertes Instrument für betriebliche Mobilität etabliert. Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für 2026 ergeben sich neue Möglichkeiten für Arbeitgeber, Mitarbeitende flexibel und kostengünstig zu unterstützen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Für Arbeitgeber:

  • Bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei über den Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S.11 EStG)
  • Darüber hinaus Pauschalbesteuerung mit 30% bis 10.000 Euro jährlich (§ 37b EStG)
  • Reduzierung der Lohnnebenkosten
  • ÖPNV-Zuschüsse vollständig steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG)
  • Automatisierte Abrechnung und Dokumentation für Betriebsprüfungen

Für Mitarbeitende:

  • 100% Nettovorteil beim steuerfreien Sachbezug
  • Maximale Flexibilität bei der Verkehrsmittelwahl
  • Deutschlandticket 2026 für 63 Euro (59,85 Euro als Jobticket mit 5% staatlichem Rabatt bei ≥25% Arbeitgeberzuschuss)
  • Kombinierbarkeit: 50 Euro Mobilitätsbudget + ÖPNV-Zuschuss = bis zu 109,85 Euro steuerfreier Benefit

Neue Entwicklungen 2026

Heimladen für E-Dienstwagen: Seit Januar 2026 gelten neue BMF-Vorgaben für die Erstattung von Heimladekosten. Nur noch kWh-genaue Abrechnungen sind steuerfrei erstattungsfähig (§ 3 Nr. 50 EStG). Das stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Mit einer digitale Plattform können sie die neuen Anforderungen bei der Abrechnung bewältigen. Beispielsweise ermöglicht NAVIT die automatisierte Erfassung über Wallbox-Daten, mobile Zähler oder Fahrzeug-Apps, womit Unternehmen den Verwaltungsaufwand senken können.

Deutschlandticket-Preiserhöhung: Das Deutschlandticket steigt 2026 auf 63 Euro. Arbeitgeber können durch flexible Split-Pay-Modelle weiterhin steueroptimiert zuschießen – etwa 30 Euro über den Sachbezug und der Rest durch Mitarbeitende oder vollständig über den ÖPNV-Zuschuss.

Praktische Umsetzung

Digitale Mobilitätsbudget-Plattformen vereinfachen die Verwaltung erheblich:

  • Prepaid-Karten mit automatischer Kategorisierung der Transaktionen
  • Integration in bestehende HR- und Payroll-Systeme
  • Intelligente Steueralgorithmen für optimale Abrechnung
  • Echtzeit-Reporting für volle Kostenkontrolle
  • Monatlicher Aufwand: ca. 1 Stunde für die gesamte Administration

Strategische Bedeutung

Über 28% der deutschen Unternehmen nutzen bereits ein Mobilitätsbudget oder planen die Einführung in den nächsten drei Jahren. Drei zentrale Treiber:

  1. CSRD-Berichtspflicht: Seit 2024 müssen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden alle Emissionen aus betrieblicher Mobilität dokumentieren. Mobilitätsbudgets liefern die erforderlichen Daten und fördern nachhaltige Verkehrsmittelwahl.
  2. Employer Branding: Flexible Mobilitätsangebote stärken die Arbeitgebermarke und steigern die Mitarbeiterzufriedenheit – besonders bei jüngeren Generationen und in urbanen Regionen.
  3. Kostenoptimierung: Durch geschickte Kombination von Sachbezug, ÖPNV-Zuschuss und Pauschalbesteuerung lassen sich signifikante Einsparungen bei Lohnnebenkosten realisieren, während Mitarbeitende einen höheren Nettovorteil erhalten als bei einer entsprechenden Gehaltserhöhung.

Fazit

Das Mobilitätsbudget ist mehr als eine steuerliche Optimierung – es ist ein strategisches Instrument für moderne Personalarbeit. Mit den Rahmenbedingungen 2026 und digitalen Umsetzungsplattformen bietet es Arbeitgebern eine kosteneffiziente Lösung, um Mitarbeitende individuell zu unterstützen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und administrativen Aufwand zu minimieren.

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets kann sich ändern. Unternehmen sollten sich von ihrem Steuerbüro beraten lassen und die aktuellen BMF-Schreiben beachten.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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