Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden ein flexibles und klimafreundliches Mobilitätsangebot bereitstellen, um auf die sich verändernden Bedürfnisse und Wünsche ihrer Angestellten einzugehen.
Als Lösung bieten sich da neben einem Jobticket vor allem Diensträder, Carsharing oder ein Mobilitätsbudget an. Doch wie verhält es sich bei diesen neuen Formen der Mobilität mit den Steuern und der Gehaltsabrechnung?
Ein für Unternehmen wie für Angestellte wichtiges Thema, welches auch darüber entscheidet, wie attraktiv ein Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende ist.
Auf den ersten Blick erscheint die Versteuerung des Mobilitätsbudgets als kompliziert. Verkehrsmittel werden unterschiedlich besteuert. Je nach Höhe des Budgets wird ein anderer Steuersatz angewendet. Zudem gibt es Unterschiede zwischen einem im Voraus gewährten Budget in Form einer Prepaid-Karte und einem Mobilitätsbudget nach dem Erstattungsprinzip.
Bei genauerem Hinsehen erweist sich das Konzept Mobilitätsbudget jedoch als steuerlich sehr günstig für Unternehmen wie für Arbeitnehmer:innen.
Vorteile Mobilitätsbudget für Arbeitgeber
Vorteile Mobilitätsbudget für Mitarbeiter
Zunächst stellt sich das Überlassen eines Mobilitätsbudgets durch das Unternehmen an Mitarbeiter:innen bei privater Nutzung als geldwerter Vorteil eines steuerbaren und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteils heraus.
Allerdings hat der Staat den Nutzen dieser nachhaltigen Mobilität erkannt und befreit u. a. öffentliche Verkehrsmittel und Diensträder von der Steuer.
Andere Transportmittel wiederum können über eine Pauschalsteuer, die vom Arbeitgeber getragen wird, abgegolten werden. Das bedeutet, Mitarbeiter:innen werden finanziell spürbar entlastet.
Ob Rückkehr ins Büro, Home-Office oder hybrides Arbeiten: Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
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Das Mobilitätsbudget wird über eine Mobilitätsplattform in Form einer virtuellen Kreditkarte an die Mitarbeiter:innen ausgehändigt und stellt somit einen geldwerten Vorteil dar.
Angestellte können das verfügbare Guthaben auf der Mobilitätsbudget-Karte nach eigenem Belieben flexibel für ihre tägliche und berufliche Mobilität nutzen.
Das am Monatsende noch vorhandene Budget wird auf den Folgemonat übertragen oder verfällt.
Die Mitarbeiter:innen wählen auf ihrem Weg zur Arbeit oder für ihre privaten Wege dank des breiten Angebots des Mobilitätsbudgets zwischen Bus, Bahn, E-Bike, Carsharing oder Taxi.
Bis zu einem Betrag von 50 Euro ist das Mobilitätsguthaben sogar gänzlich steuerbefreit, wenn dafür der Sachbezug genutzt wird. Um die Besteuerung für Beträge, die darüber liegen, zu vereinfachen, kann hier (gemäß § 37b EStG) einheitlich ein Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden, da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Mobilitätsdienstleistungen um betriebliche Zuwendungen handelt, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Als Mitarbeiter-Benefit erweist sich das Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende dank der Steuerbefreiung und eines moderaten Pauschalsteuersatzes daher als äußerst attraktiv.
Das liegt, wie bereits erwähnt, am Sachbezug. Im Folgenden klären wir auf, um was es beim Sachbezug geht.
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Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.
Für das Mobilitätsbudget werden virtuelle Prepaid-Karten verwendet, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.
Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.
Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.
Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.
Neben einem Mobilitätsbudget in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.
Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze.
Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss.
In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben.
Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.
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