Steuerfreier ÖPNV-Zuschuss oder Jobticket und Sachbezug nutzen?

Zusammenfassung

  • Was ist der ÖPNV-Zuschuss? Der ÖPNV-Zuschuss ist ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden als flexibles Mitarbeiterbenefit und als Alternative zum Deutschlandticket als Jobticket anbieten können.
  • Keine Begrenzung beim ÖPNV-Zuschuss: Es gibt keine gesetzliche Grenze zur Höhe des ÖPNV-Zuschusses. Zudem sind vom Arbeitgeber gewährte ÖPNV-Zuschüsse steuer- und sozialabgabenfrei (gem. § 3 Nr. 15 EStG, staatliche Regelung)
  • Für alle Unternehmen geeignet: Der ÖPNV-Zuschuss ist in der Regel für alle Unternehmensgrößen geeignet - unabhängig von der Mitarbeiteranzahl oder Unternehmensstruktur. Er gilt zudem für alle Arten von Tickets, wie z. B. Monatsabos, Jahreskarten, Zeitkarten, Wochen- und Einzeltickets.
  • Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende: Mit dem ÖPNV-Zuschuss können Firmen das Employer Branding stärken und für eine hohe Wertschätzung der Mitarbeitenden sorgen. Der Fahrtkostenzuschuss bietet finanzielle Vorteile für dein Unternehmen und entlastet Beschäftigte finanziell.

Zuletzt aktualisiert am 16.03.2026

So können Unternehmen Beschäftigte bei den Fahrtkosten entlasten

Ein Teil der Beschäftigten fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Im Jahr 2024 waren dies laut Statistischem Bundesamt 16 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das schont nicht nur das Klima, sondern entlastet auch Straßen und Städte, die Luftverschmutzung geht zurück. Es kann sich aber auch finanziell lohnen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden bei den Fahrtkosten auf unterschiedliche Weise finanziell unterstützen und entlasten.

Eine Möglichkeit, die im Folgenden vorgestellt wird, ist der staatlich geförderte ÖPNV-Zuschuss.

Jetzt moderne Mitarbeiterbenefits bieten!

Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.

Beratung buchen

ÖPNV-Zuschuss steuerfrei

Arbeitgeber können ÖPNV-Zuschüsse bzw. Fahrtkostenzuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich zum Gehalt oder als Gehaltsumwandlung gewähren. Beide Optionen können auch kombiniert werden.

Im Folgenden erklären wir beide Möglichkeiten anhand von zwei Beispielen:

  1. Steuerfreie Nutzung des ÖPNV-Zuschusses als Gehaltsextra
  2. ÖPNV-Zuschuss als Gehaltsumwandlung

Beispiel 1: Steuerfreie Nutzung des ÖPNV-Zuschusses als Gehaltsextra

Das Unternehmen möchte aktiv das Klima schützen und seine CO2-Emissionen reduzieren. Zu diesem Zweck stellt es allen Mitarbeitenden ein Budget zur Nutzung des ÖPNV in Höhe von 50 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei 1.000 Mitarbeitenden sind dies insgesamt 50.000 Euro Kosten pro Monat für das Unternehmen.

Würde das Unternehmen den 1.000 Mitarbeitenden anstelle des ÖPNV-Zuschusses jedem Beschäftigten 50 Euro mehr Gehalt auszahlen, würden für das Unternehmen ca. 60.000 Euro Kosten entstehen. Mitarbeitende hätten zudem nur einen Vorteil von jeweils ca. 25 Euro (Vorteil abhängig von u.a. individueller Steuerklasse, Bundesland, Bruttoeinkommen).


Dies resultiert daraus, dass bei einer Gehaltserhöhung der Arbeitgeber nochmals ca. 20 % Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge) zu erbringen hat. Mitarbeitenden werden auf den Barlohn ebenfalls ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und zusätzlich ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen.

Somit hat der steuerfreie ÖPNV-Zuschuss sowohl für das Unternehmen wie für Beschäftigte in vielen Fällen einen finanziellen Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung – je nach individueller Steuersituation.

Beispiel 2: ÖPNV-Zuschuss als Gehaltsumwandlung

Das Unternehmen hat aktuell kein Budget zur Verfügung, möchte aber gerne seinen Beschäftigten einen ÖPNV-Zuschuss anbieten. In diesem Fall lohnt sich die Gehaltsumwandlung.

Reichen Mitarbeitende ÖPNV-Tickets in Höhe von 100 Euro in einem Monat ein, so werden auf diesen Betrag keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen.

Damit erhalten Mitarbeitende 100 Euro netto. Würden keine ÖPNV-Zuschüsse genutzt werden, bedeutet das, dass Mitarbeitende auf 100 Euro ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen werden. So würden Mitarbeitende nur ca. 50 Euro erhalten (je nach individuellem Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Bundesland, etc.).

Allerdings fällt die Steuerfreiheit bei Gehaltsumwandlungen weg. Das Finanzamt versteuert Gehaltsumwandlungen wie den ÖPNV-Zuschuss pauschal mit 15 % oder 25 %. Da der Arbeitgeber aber gleichzeitig 20 % Lohnnebenkosten spart, kann er diese Pauschalsteuern leicht abdecken.

ÖPNV-Erstattung über die Gehaltsabrechnung

Der ÖPNV-Zuschuss wird als Rückerstattung über die Gehaltsabrechnung an den Mitarbeitenden ausgezahlt. Mitarbeitende scannen dazu ihre Tickets oder Belege und reichen sie digital über die App ein. Können die Tickets dem ÖPNV zugeordnet werden, wird eine Erstattung der Fahrtkosten genehmigt und über die kommende Gehaltsabrechnung an den Mitarbeitenden weitergegeben.

Für Unternehmen gilt: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für den ÖPNV-Zuschuss; es sind jedoch die allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen (Nachweis der tatsächlichen Nutzung) zu beachten.

Unsicher, wie du die betriebliche Mobilitätsstrategie organisieren sollst?

Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.

Beratung buchen

Warum sich als Arbeitgeber für einen ÖPNV-Zuschuss entscheiden?

Fahrtkostenzuschüsse bieten Mitarbeitenden maximale Flexibilität. Durch die individuelle Entscheidung, welches Ticket sie benutzen möchten oder gerade am besten zu ihrer Situation passt, sprechen Fahrtkostenzuschüsse alle Mitarbeitende in deinem Unternehmen an. So kann jeder davon profitieren.

Bis zur Einführung des ÖPNV-Zuschusses konnten umweltfreundliche Fahrten von Beschäftigten mit Bus und Bahn lediglich über ein Jobticket innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (bis 2021 lag die Sachbezugsfreigrenze bei 44 Euro) gefördert werden. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber für ein Jobticket Verträge mit den Verkehrsunternehmen abschließen und die Tickets bei diesen bestellen und vorfinanzieren müssen.

Für Unternehmen gibt es dabei in der Regel Mindestabnahmemengen und in der Regel muss für jeden einzelnen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, ein Ticket abgenommen werden. Mitarbeitende, die durch mehrere Verkehrsverbünde pendeln, haben es schwer, denn für sie gibt es keine richtige Lösung.

Mit dem Etablieren von New Work und häufigem Homeoffice rechnen sich zudem Monatstickets wie das Jobticket oft nicht mehr. Wer seinen Mitarbeitenden zudem mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel einräumen möchte, kann sich darüber hinaus für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter entscheiden.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

‍NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

NEU! Split-Pay: NAVIT bietet Lösungen für alle Deutschlandjobticket-Modelle

Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

Mehr erfahren
Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:

tick img

Unsere Mobilitätslösungen

tick img

Verfügbare Preismodelle

tick img

Anwendungsfälle für Ihr Team

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir haben Ihnen soeben eine Bestätigungs-E-Mail mit Terminvorschlägen gesendet – bitte prüfen Sie Ihr Postfach (ggf. auch den Spam-Ordner).
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Weitere Mobilitätsthemen