Zuletzt aktualisiert am 16.03.2026
Ein Teil der Beschäftigten fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Im Jahr 2024 waren dies laut Statistischem Bundesamt 16 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das schont nicht nur das Klima, sondern entlastet auch Straßen und Städte, die Luftverschmutzung geht zurück. Es kann sich aber auch finanziell lohnen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden bei den Fahrtkosten auf unterschiedliche Weise finanziell unterstützen und entlasten.
Eine Möglichkeit, die im Folgenden vorgestellt wird, ist der staatlich geförderte ÖPNV-Zuschuss.
Mit einem Mobilitätsbudget die Mobilitätsbedürfnisse aller Arbeitsmodelle flexibel abdecken und Kosten sparen.
Beratung buchenArbeitgeber können ÖPNV-Zuschüsse bzw. Fahrtkostenzuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich zum Gehalt oder als Gehaltsumwandlung gewähren. Beide Optionen können auch kombiniert werden.
Im Folgenden erklären wir beide Möglichkeiten anhand von zwei Beispielen:
Das Unternehmen möchte aktiv das Klima schützen und seine CO2-Emissionen reduzieren. Zu diesem Zweck stellt es allen Mitarbeitenden ein Budget zur Nutzung des ÖPNV in Höhe von 50 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei 1.000 Mitarbeitenden sind dies insgesamt 50.000 Euro Kosten pro Monat für das Unternehmen.
Würde das Unternehmen den 1.000 Mitarbeitenden anstelle des ÖPNV-Zuschusses jedem Beschäftigten 50 Euro mehr Gehalt auszahlen, würden für das Unternehmen ca. 60.000 Euro Kosten entstehen. Mitarbeitende hätten zudem nur einen Vorteil von jeweils ca. 25 Euro (Vorteil abhängig von u.a. individueller Steuerklasse, Bundesland, Bruttoeinkommen).
Dies resultiert daraus, dass bei einer Gehaltserhöhung der Arbeitgeber nochmals ca. 20 % Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge) zu erbringen hat. Mitarbeitenden werden auf den Barlohn ebenfalls ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und zusätzlich ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen.
Somit hat der steuerfreie ÖPNV-Zuschuss sowohl für das Unternehmen wie für Beschäftigte in vielen Fällen einen finanziellen Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung – je nach individueller Steuersituation.
Das Unternehmen hat aktuell kein Budget zur Verfügung, möchte aber gerne seinen Beschäftigten einen ÖPNV-Zuschuss anbieten. In diesem Fall lohnt sich die Gehaltsumwandlung.
Reichen Mitarbeitende ÖPNV-Tickets in Höhe von 100 Euro in einem Monat ein, so werden auf diesen Betrag keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen.
Damit erhalten Mitarbeitende 100 Euro netto. Würden keine ÖPNV-Zuschüsse genutzt werden, bedeutet das, dass Mitarbeitende auf 100 Euro ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge und ca. 30 % Lohnsteuer abgezogen werden. So würden Mitarbeitende nur ca. 50 Euro erhalten (je nach individuellem Bruttoeinkommen, Steuerklasse, Bundesland, etc.).
Allerdings fällt die Steuerfreiheit bei Gehaltsumwandlungen weg. Das Finanzamt versteuert Gehaltsumwandlungen wie den ÖPNV-Zuschuss pauschal mit 15 % oder 25 %. Da der Arbeitgeber aber gleichzeitig 20 % Lohnnebenkosten spart, kann er diese Pauschalsteuern leicht abdecken.
Der ÖPNV-Zuschuss wird als Rückerstattung über die Gehaltsabrechnung an den Mitarbeitenden ausgezahlt. Mitarbeitende scannen dazu ihre Tickets oder Belege und reichen sie digital über die App ein. Können die Tickets dem ÖPNV zugeordnet werden, wird eine Erstattung der Fahrtkosten genehmigt und über die kommende Gehaltsabrechnung an den Mitarbeitenden weitergegeben.
Für Unternehmen gilt: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für den ÖPNV-Zuschuss; es sind jedoch die allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen (Nachweis der tatsächlichen Nutzung) zu beachten.
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Beratung buchenFahrtkostenzuschüsse bieten Mitarbeitenden maximale Flexibilität. Durch die individuelle Entscheidung, welches Ticket sie benutzen möchten oder gerade am besten zu ihrer Situation passt, sprechen Fahrtkostenzuschüsse alle Mitarbeitende in deinem Unternehmen an. So kann jeder davon profitieren.
Bis zur Einführung des ÖPNV-Zuschusses konnten umweltfreundliche Fahrten von Beschäftigten mit Bus und Bahn lediglich über ein Jobticket innerhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (bis 2021 lag die Sachbezugsfreigrenze bei 44 Euro) gefördert werden. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber für ein Jobticket Verträge mit den Verkehrsunternehmen abschließen und die Tickets bei diesen bestellen und vorfinanzieren müssen.
Für Unternehmen gibt es dabei in der Regel Mindestabnahmemengen und in der Regel muss für jeden einzelnen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, ein Ticket abgenommen werden. Mitarbeitende, die durch mehrere Verkehrsverbünde pendeln, haben es schwer, denn für sie gibt es keine richtige Lösung.
Mit dem Etablieren von New Work und häufigem Homeoffice rechnen sich zudem Monatstickets wie das Jobticket oft nicht mehr. Wer seinen Mitarbeitenden zudem mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel einräumen möchte, kann sich darüber hinaus für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter entscheiden.
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Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

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