CSRD-Berichterstattung

CSRD erfüllen. CO₂-Emissionen senken.

Mit NAVIT die CSRD-Berichtspflicht für Mitarbeitermobilität effizient umsetzen und nachhaltige Mobilität fördern.
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Automatisierte CO₂-Berechnung
NAVIT erfasst alle Fahrten der Mitarbeiter und berechnet die CO₂-Emissionen je nach Verkehrsmittel automatisch in Echtzeit.
DSGVO-konforme Datenverarbeitung
Unternehmen erhalten sämtliche Mobilitäts- und Emissionsdaten anonymisiert und aggregiert für ihr CSRD-Reporting.
Konfigurierbare Mobilitätsrichtlinien
Maßgeschneiderte Richtlinien ermöglichen es, das Mobilitätsbudget auf nachhaltige Mobilitätsformen zu beschränken.

Mit Mobilitätsbudget zur CSRD-Compliance

CO₂-Emissionen automatisiert erfassen, berichten und reduzieren – ohne zusätzlichen Aufwand.
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So funktioniert die Erfassung der Mitarbeitermobilität
1
Mitarbeitende nutzen das Mobilitätsbudget über die NAVIT App.
2
NAVIT erfasst Reise-Daten und berechnet automatisch die CO₂-Emissionen.
3
Mitarbeitende können in der App ihre CO₂-Emissionen in Echtzeit verfolgen.
4
Unternehmen erhalten monatlich CO2-Zertifikate für ihr Reporting.

Grüner pendeln. CSRD meistern.

Die Corporate Social Responsibility Directive verpflichtet Unternehmen, umfassende Daten über die Mitarbeitermobilität zu erfassen und CO₂-Emissionen zu reduzieren – NAVIT unterstützt Sie konkret.
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Flexibles Angebot für alle bieten
Ein ganzheitliches und flexibles Angebot schafft Anreize für die Nutzung nachhaltiger Mobilität und Alternativen zum Dienstwagen.
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Steuerliche Vorteile nutzen
Dienstrad oder ÖPNV bieten steuerliche Vorteile - über NAVIT lassen sich diese effizient und optimiert abbilden. Mit echter Ersparnis für Mitarbeitende.
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CO₂ zertifiziert kompensieren
Unternehmen erhalten im Rahmen der CO₂-Kompensation eine CO2-Bilanz basierend auf gängigen Standards und monatlich ein CO2-Zertifikat als Nachweis.
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Die Mitarbeiter*innen können aus einer Vielzahl an Mobilitätsoptionen wählen und haben den zusätzlichen Vorteil, dass ihre CO2-Emissionen erfasst und kompensiert werden.

Vera Herkenrath-Rzehak, Director People and Organisation

Nachhaltige Mobilität & Benefits verbinden

Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden flexible Mobilitätsangebote und erreichen Sie so Ihre Nachhaltigkeitsziele – wir unterstützen Sie dabei.
Gespräch vereinbaren

Bereit für die CSRD mit NAVIT

So profitieren Unternehmen
Bike-Leasing, Deutschlandticket, Ladekarte - 
alle grüne Optionen auf einer Plattform
Mobilitäts- und Emissionsdaten anonymisiert und aggregiert erhalten
Richtlinien umsetzen, die grüne Mobilität fördern und Emissionen dauerhaft senken
Nicht vermeidbare CO2-Emissionen durch goldzertifizierte Projekte kompensieren

Häufige Fragen zur CSRD

Welche Modelle der Ladekostenerstattung kann ich meinen Mitarbeitenden anbieten?

Welche Modelle der Ladekostenerstattung kann ich meinen Mitarbeitenden anbieten?NAVIT unterstützt mehrere Erstattungsmodelle, die den Anforderungen deines Unternehmens entsprechen:

1. Erfassung der exakten Strommengen
Die Rückerstattung basiert auf dem tatsächlichen Stromverbrauch während des Ladens zu Hause. Wir prüfen den Stromtarif jedes Mitarbeitenden und automatisieren die Erstattung der individuell anfallenden Ladekosten über die Gehaltsabrechnung.
 
2. Monatspauschale
Ein von dir festgelegter Erstattungsbetrag für alle berechtigten Mitarbeitenden. Dieses Modell erfordert keinen Nachweis oder Beleg und bietet eine einfache, verwaltungsarme Umsetzung.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Nach § 3 Nr. 50 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Arbeitgeber die Kosten für das Laden von Elektrofahrzeugen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Das sind die Möglichkeiten:

1. Pauschalerstattung
Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:• 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge• 35 Euro monatlich für Hybrid-ElektrofahrzeugeMit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:• 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge• 15 Euro monatlich für Hybrid-ElektrofahrzeugeFür diese Pauschalbeträge ist kein Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich, was den Verwaltungsaufwand für die Lohnabrechnung verringert.

2. Exakte Erstattung
Die Erstattung erfolgt nach den tatsächlichen Kosten. Solange der Nachweis erbracht wird, gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 50 EStG - unabhängig davon, ob die Kosten die gesetzlichen Pauschalbeträge über- oder unterschreiten. Mitarbeitende können in der NAVIT App ihren Stromvertrag hinterlegen. Diese bedarfsgerechte Lösung stellt sicher, dass die Erstattung den individuellen Verbrauch realistisch widerspiegelt und trotzdem den steuerlichen Anforderungen entspricht.

Welche Wallboxen können Mitarbeitende nutzen?

Mitarbeitende können alle Marken und Modelle von Wallboxen zum Laden verwenden - es gibt keine Einschränkungen, solange die Wallbox die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wie z. B. eichrechtskonforme Messungen.

Wie stellt NAVIT die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher?

NAVIT prüft, genehmigt und speichert automatisch alle eingereichten Abrechnungen sicher und datenschutzkonform, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten - insbesondere im Falle von Audits.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:

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Unsere Mobilitätslösungen

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Verfügbare Preismodelle

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Anwendungsfälle für Ihr Team

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