Dank NAVIT sparen wir 90 % Aufwand in der Benefits-Administration. Durch die Integration in unser HR-System konnten wir den jährlichen Aufwand von 112 auf nur 9 Personentage reduzieren.
Britta Ludowig, Projektleiterin
Das Mobilitätsbudget ist ein monatlicher Betrag, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden für persönliche Mobilität zur Verfügung stellen. Mitarbeitende nutzen es in der NAVIT App für ÖPNV, Carsharing, E-Scooter, Bikesharing, das Tanken und Laden des eigenen Autos und weitere Angebote, die Ihr Unternehmen freigibt. Das Deutschland-Jobticket lässt sich direkt in der App buchen.
Die Höhe legt Ihr Unternehmen fest, je nach Mobilitätsbedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden und Standorte. Steuerlich wichtig ist die Sachbezugsfreigrenze: Bis 50 Euro im Monat bleibt ein zweckgebundenes Budget nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Höhere Budgets sind möglich; den Teil oberhalb der Freigrenze versteuert die NAVIT Steuer-Engine pauschal oder individuell.
Mitarbeitende mit einem NAVIT Mobilitätsbudget erhalten in der NAVIT App eine virtuelle Bezahlkarte, nutzbar weltweit und ohne Vorkasse, auch über Apple Pay und Google Pay. Die Karte autorisiert Zahlungen nur bei Händlerkategorien (MCC), die zu den freigegebenen Mobilitätsarten passen, und nur im Rahmen des verfügbaren Budgets.
So richten Mitarbeitende sie ein:
1. In der NAVIT App auf der Mobilitätskarte „Kartendetails“ öffnen.
2. Mit der eigenen Anmeldung bestätigen und die Kartendaten mit einem Klick kopieren.
3. In der App des gewünschten Mobilitätsanbieters die Zahlungseinstellungen öffnen.
4. Die NAVIT Kartendaten als Zahlungsmethode hinzufügen und losfahren.
Nein. Die NAVIT Steuer-Engine verarbeitet Ausgaben aus allen drei Abrechnungswegen der Plattform: direkte Buchung in der App für Deutschlandticket, Dienstrad-Leasing und Auto-Abo, die Mobilitätskarte für flexible Mobilität und die Erstattung auf Nachweis für ÖPNV-Tickets und Heimladen. Sie können die Mobilitätskarte deshalb mit jedem dieser Angebote kombinieren. Alle Wege laufen in dieselbe steuerliche Zuordnung und in einen gemeinsamen Monatsexport.
Zahlungen mit der NAVIT Mobilitätskarte bleiben als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis 50 Euro im Monat steuerfrei, wenn das Budget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Grenze ist eine Freigrenze und gilt für alle Sachbezüge eines Monats zusammen: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Für Beträge oberhalb der Freigrenze kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent übernehmen oder den Betrag individuell versteuern; die NAVIT Steuer-Engine trennt beide Teile automatisch.
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Das legt Ihr Unternehmen in den Mobilitätsrichtlinien fest. Möglich sind drei Varianten: Der Restbetrag verfällt zum Monatsende, er wird in den Folgemonat übertragen, oder er wird mit dem Gehalt ausgezahlt, dann nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Jede Variante hat eigene Abrechnungs- und Steuerfolgen, die NAVIT im Monatsexport abbildet.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:
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