Mitarbeiterbenefits sind mehr als nur Gehaltsextras. Als ein strategisches Instrument für HR-Manager und Benefits-Verantwortliche sind sie unersetzlich, um Talente zu gewinnen, zu binden und zu motivieren. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Benefits 2026 am beliebtesten sind, wie sie steuerlich funktionieren, und wie Arbeitgeber sie effizient umsetzen – mit konkreten Beispielen, Kostenrechnungen und Best Practices.
Für Mitarbeiterbenefits gibt es viele Bezeichnungen. Weitere Begriffe, die im deutschsprachigen Raum für Mitarbeiterbenefits bzw. Corporate Benefits verwendet werden:
Benefits können finanzielle Leistungen in Form von Erstattungen, Gutscheinen oder Zuschüssen sein, sachliche Zuwendungen wie zum Beispiel technische Ausstattung oder ein Dienstrad bzw. Dienstwagen, aber auch Fort- und Weiterbildungsangebote oder Teambuilding-Maßnahmen. Ein Zuschuss für Mobilität gehört zu den Top-Wunschbenefits für Mitarbeitende. Das zeigt sich auch in der Praxis: Bei NAVIT-Kunden wie apoBank, Babbel oder GetYourGuide liegt die Nutzungsrate des Mobilitätsbudgets bei 95 Prozent.
Mitarbeiterbenefits sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitgeberattraktivität und tragen neben einer attraktiven Vergütung dazu bei, ob sich Bewerber für ein Unternehmen entscheiden oder nicht. Die richtigen modernen Benefits für Mitarbeiter geben Arbeitgebern den entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Zudem verbessern Benefits den Job für bestehende Mitarbeitende. Wenn Personaler bei den Angeboten auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden achten, können sie für eine optimale Employee Experience sorgen.
Das zeigt das Beispiel Mobilität: Mitarbeitende mit einem eigenen Auto und langen Anfahrtswegen freuen sich über eine Tankkarte, Mitarbeitende ohne Führerschein über einen Zuschuss für die öffentlichen Verkehrsmittel, wie das Deutschlandticket als Jobticket oder ein Mobilitätsbudget.
Ziele von Mitarbeiterbenefits für Arbeitgeber:
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber Benefits strategisch einsetzen und sie auf die Unternehmensziele ausrichten. Eine ganzheitliche Benefit-Strategie hilft Unternehmen dabei, sich im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter zu behaupten und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Benefits sind mehr als nur ein "nice to have", sie haben einen messbaren Impact:
Dabei ist es entscheidend, dass Arbeitgeber einen einfachen Zugang zu den Benefits gewährleisten und das Benefits-Angebot auch offen kommunizieren. Das zeigt auch der Circula Benefits Report 2023: Obwohl mit 86 Prozent die deutliche Mehrheit der befragten Beschäftigten in Deutschland Benefits von ihren Unternehmen erhält, nutzen nicht einmal die Hälfte (48 Prozent) diese regelmäßig.
Es gibt Mitarbeiterleistungen, wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Unternehmen in Deutschland für ihre Mitarbeitenden ganz oder anteilig übernehmen müssen. Zudem gibt es tarifliche Sozialleistungen, die je nach Arbeitgeber und Branche unterschiedlich sind. Hier sind die tarifvertraglichen Bedingungen der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ausschlaggebend.
Neben diesen verpflichtenden Mitarbeiterleistungen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch freiwillige Mitarbeiterangebote, sogenannte Corporate Benefits, gewähren. Diese müssen sich nicht gegenseitig ausschließen und können nebeneinander oder kombiniert angeboten werden. Ob und wie diese Mitarbeiterbenefits steuer- und sozialabgabenfrei sind, hängt von der Art des Benefits ab.
Beispiele für Benefits:
Zu den bekanntesten Beispielen für Sachbezüge gehört der Dienstwagen, den Mitarbeitende außerhalb der Arbeit auch privat nutzen können. Weitere Sachbezüge sind unter anderem Personalrabatte, Essensmarken, Tankgutscheine oder Weiterbildungskurse. Das bedeutet, Unternehmen können aus einem breiten Spektrum an Benefits wählen, um ihren Angestellten möglichst individuelle Zusatzleistungen anzubieten. Oftmals bieten Arbeitgeber Gutscheine und Geldkarten an, mit denen sich ihre Beschäftigten ihre Sachleistungen und Geschenke selbst aussuchen können.


Die folgende Liste fasst zehn Benefit-Kategorien zusammen, die in Beschäftigtenbefragungen regelmäßig weit oben genannt werden, darunter im Circula Benefits Report 2023. Die Reihenfolge ist eine redaktionelle Einordnung und keine eigene Erhebung. Wir erwarten, dass auch 2026 Mobilitätszuschüsse zu den gefragtesten Benefits gehören werden.
Immer wieder als Wunschbenefit wird ein Mobilitätszuschuss genannt. Arbeitgeber können beispielsweise mit einem Mobilitätsbudget ihre Beschäftigten in ihrer persönlichen Mobilität finanziell entlasten und gleichzeitig den Wünschen ihrer Mitarbeiter nach mehr Flexibilität gerecht werden, wenn sie ihnen ein flexibles Mobilitätsangebot ermöglichen. Beispiele aus der Praxis zeigen etwa, wie die apoBank mit einem Mobilitätsbudget eine Nutzungsrate von 95 Prozent erzielt und gleichzeitig 90 Prozent an Verwaltungszeit bei über 2.500 Mitarbeitenden spart. GetYourGuide erreichte eine Nutzungsrate von 97 Prozent innerhalb eines Monats nach Einführung eines Mobilitätsbudgets.
Seit Mai 2023 gibt es zudem das Deutschlandticket, mit welchem Mitarbeiter deutschlandweit die öffentlichen Verkehrsmittel für einen monatlichen Festpreis nutzen können. In 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro. Arbeitgeber können es als Jobticket bezuschussen, wodurch sich der Preis verringert.
Besonders beliebt sind auch Company-Bikes. Das E-Bike vom Arbeitgeber erfreut sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Sie tragen dem Wunsch vieler Beschäftigten nach nachhaltigen Verhalten und Bewegung Rechnung und werden nicht nur von jüngeren Mitarbeitenden genutzt. Mittlerweile bieten diverse Firmen Leasing-Räder an. Je nach Modell übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate zusätzlich zum Gehalt, oder Mitarbeitende finanzieren sie per Entgeltumwandlung aus ihrem Bruttogehalt.
Wer doch nicht auf ein Auto verzichten kann, etwa weil er auf dem Land wohnt, für den lohnt sich das Auto-Abo per Gehaltsumwandlung. Im Vergleich zum klassischen Dienstwagen sind im monatlichen Mietverhältnis beim Abo alle Kosten bis auf das eigentliche Tanken und Laden bereits inkludiert. Dabei verhält sich die Gehaltsumwandlung beim Auto-Abo so, wie man es aus dem Dienstrad-Leasing kennt. Die Mitarbeitenden suchen sich ein Fahrzeug aus und wandeln dann die monatliche Rate über das Bruttogehalt in ein Fahrzeug. Das heißt also, Bruttogehälter werden um die monatliche Rate abgesetzt. Arbeitgeber können hierbei potenziell Sozialversicherungskosten einsparen.
Viele Umfragen unter Beschäftigten zeigen: Homeoffice, Remote Work und flexible Arbeitszeiteinteilung zählen weltweit zu den beliebtesten Benefits für Mitarbeiter. Eine Umfrage von McKinsey ergab, dass 87 Prozent der Menschen, wenn sie die Möglichkeit haben, flexibel zu arbeiten, diese nutzen. Laut einer forsa-Studie im Auftrag von NEW WORK wünschen sich 51 Prozent der Fachkräfte zwischen 30 und 49 Jahren eine Homeoffice-Option. Bei einer Umfrage der Job-Plattform Remote landete der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten mit 75 Prozent sogar auf Platz eins der Benefits, die sich Mitarbeiter in Deutschland wünschen.
Beispiele aus der Praxis: Eurowings Digital nutzt ein Mobilitätsbudget, um hybride Arbeitsmodelle zu unterstützen – mit 85 % Adoption bei 300 Mitarbeitenden.
Eine Folge des demografischen Wandels: Eine gute Altersvorsorge ist für viele Mitarbeitende mittlerweile zu einem relevanten Faktor im Berufsleben geworden. Unternehmen, die betriebliche Altersvorsorgepläne anbieten, helfen ihnen dabei, für die Zukunft vorzusorgen.
Die berufliche Entwicklung steht auch ganz oben auf der Liste der beliebtesten Benefits vom Arbeitgeber. Berufliche Entwicklung ist aber nicht nur ein Benefit für Mitarbeiter. Für Arbeitgeber ergibt sich zudem ein vielversprechender Return on Investment, indem diese Angebote die Produktivität, Rentabilität und Mitarbeiterbindung steigern. Mit der Bereitstellung von Angeboten für die berufliche Entwicklung können Arbeitgeber vor allem auch die Unternehmenskultur verbessern.
Zu den Weiterbildungsmöglichkeiten zählen zum Beispiel berufsbezogene Angebote, Business Coachings oder die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums. Als Weiterbildungsmöglichkeit sind auch Sprachlern-Angebote sehr beliebt.
Sabbaticals, flexible Urlaubsregelungen oder das Recht auf unbezahlten Urlaub sorgen für eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Privatleben. Beispielsweise sind Sabbaticals eine attraktive Möglichkeit für Mitarbeitende, persönliche Interessen zu verfolgen, ohne gleich den Job aufzugeben. Finanzieren lässt sich ein Sabbatical beispielsweise durch ein Splitting des Gehalts: Das monatliche Einkommen wird für eine festgelegte Arbeitsphase reduziert ausgezahlt und das Sabbatical so geplant, dass hierdurch auch die Auszeit abgesichert ist. Selbstverständlich können Arbeitgeber auch einen Zuschuss oder eine Komplettfinanzierung des Sabbaticals wählen.
Unternehmen, die Gesundheitsprogramme und Wellness-Initiativen anbieten, zeigen ein starkes Engagement für das körperliche und geistige Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden. Dazu gehören Fitnesskurse, Gesundheitschecks, Ergonomieberatung oder auch Stressmanagement-Workshops.
Dabei ist es wichtig, dass solche Benefits zu den Bedürfnissen der Mitarbeitenden passen und tatsächlich messbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Ein Beispiel sind mentale Gesundheits-Plattformen wie nilo, die mit Studien (Weiterlesen: Studie 2024 und Studie 2025) nachweisen, dass sie das Wohlbefinden der Mitarbeitenden fördern.
Leckeres, vollwertiges Essen ist den meisten Menschen wichtig. Unternehmen, die keine eigene Kantine betreiben, können ihren Mitarbeitenden Lunch-Gutscheine bzw. Essensmarken ausgeben, die von Restaurants in der Nähe des Firmenstandorts angenommen werden.
Für Mitarbeitende mit jüngeren Kindern gehört ein Zuschuss zur Kinderbetreuung oder sogar ein betriebliches Betreuungsangebot zu den wichtigsten Wünschen an ihre Arbeitgeber. Daneben werden Angebote für eine Ferienbetreuung oder flexible Arbeitszeiten von Eltern geschätzt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
Bonusprogramme, Rabatte oder Vergünstigungen für Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens oder für andere Marken können ebenfalls attraktive Benefits für Mitarbeiter sein. Beliebt sind zum Beispiel Rabatte bei Einzelhandelsgeschäfte oder Restaurants.
Zu attraktiven Benefits für Mitarbeiter zählen auch Sport- und Freizeitangebote. Über eine komplett oder teilweise durch den Arbeitgeber bezuschusste Mitgliedschaft im Fitnessstudio freuen sich viele Mitarbeitende und sie kann eventuell überhaupt erst dazu führen, dass sie mit einem Training beginnen. Ein Personal Trainer für einen begrenzten Zeitraum kann zusätzlich motivieren und den Mitarbeitenden helfen, ihre eigenen Ziele zu erreichen.
Wie Mitarbeiterbenefits in der Praxis aussehen, zeigen die Beispiele großer deutscher Arbeitgeber. Jedes große Unternehmen in Deutschland bietet mittlerweile Corporate Benefits an und hat ein eigenes Benefit-Programm mit verschiedenen Angeboten und Vergünstigungen, aus denen die Mitarbeitenden ihren persönlichen Benefit wählen können. Neben individuellen Benefits haben viele Firmen, etwa Siemens und die Deutsche Telekom, sich bei Plattformen wie Benefits.me und Corporate Benefits registriert, worüber Mitarbeitende Zugang zu über 8.700 speziellen Angeboten und Rabattaktionen erhalten.
Deutsche Telekom bietet neben dem Jobticket auch E-Bike-Leasing sowie Carsharing an und hat somit eine breite Mobilitäts-Palette. Siemens setzt hingegen auf Flexibilität: Sabbaticals, Schnupper-Teilzeit und flexible Arbeitszeiten sind bei ihnen Standard. Die großen Automobilhersteller BMW und Mercedes nutzen Corporate-Benefits-Plattformen, über die Mitarbeitende exklusive Rabatte bei Top-Marken erhalten.
Das Beispiel Deloitte zeigt, wie stark ein einzelner Mobilitätsbenefit genutzt wird, wenn er ohne Vorleistung der Mitarbeitenden funktioniert. Rund 9.700 der etwa 14.000 Mitarbeitenden haben das Deutschlandticket als Jobticket abonniert.
5 Benefit-Modelle im direkten Vergleich
Ersparnis & Aufwand je Modell auf einen Blick
Beispielrechnung mit konkreten Zahlen

Unternehmen können mit Corporate Benefits als Alternative zur Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten sparen. Allerdings sind nicht alle Mitarbeitervorteile steuerfrei oder steuerbegünstigt. Der Zweck und die Art der Arbeitgeberleistung sind in der Regel entscheidend. Zudem muss der Benefit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, damit eine Steuerbefreiung oder die Sachbezugsfreigrenze greift (§ 8 Abs. 4 EStG). Eine Gehaltsumwandlung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Für viele Corporate Benefits gibt es eine monatliche oder jährliche Freigrenze oder einen Freibetrag, zum Beispiel die 50 Euro Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Wird diese nicht eingehalten, müssen die Mitarbeitenden Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Arbeitgeberzuschuss zahlen. Die Höhe der Freigrenze hängt ebenso von der Art der Zuwendung ab. Darüber hinaus fallen für die Leistungen Steuern an. Zudem gilt es, je nach Leistung folgende Punkte zu beachten:
Arbeitgeber können Benefits entweder als Barzuwendungen (direkte Geldzahlungen wie Boni, Prämien) oder als Sachbezüge (nicht-monetäre Leistungen wie Gutscheine, Dienstwagen) gewähren. Barzuwendungen sind grundsätzlich voll steuer- und beitragspflichtig, es sei denn, ein gesetzlicher Befreiungstatbestand greift ausdrücklich, etwa § 3 Nr. 15 EStG für Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr oder § 3 Nr. 33 EStG für die Kinderbetreuung. Sachbezüge bleiben bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Beide Vorteile setzen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG).
Die wichtigsten Freigrenzen und Freibeträge 2026:
Alle Befreiungen gelten nur für Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
(Detaillierte Übersicht siehe Tabelle oben)
Bei der Gestaltung von Benefits bauen Unternehmen immer mehr auf Sachbezüge, da sie attraktive und steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten für Mitarbeiterbenefits bieten. Um die steuerlichen Vorteile von Sachleistungen optimal nutzen zu können, können HR-Verantwortliche auf eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt im Einzelfall zurückgreifen, um zusätzliche steuerliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die sogenannte Anrufungsauskunft oder Lohnsteueranrufungsauskunft erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Gehaltsextras wie Sachbezüge und Mitarbeiterbenefits gewähren können. Unternehmen können die Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Dabei geht es um ganz konkrete und klar formulierte lohnsteuerliche Sachverhalte und Zweifelsfragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren, wie beispielsweise die steuerliche Behandlung von Sachbezügen, Gehaltsumwandlungen oder die Anwendung von Pauschalversteuerungen. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können so ihre lohnsteuerlichen Pflichten absichern lassen. Die Auskunft ist bindend und rechtlich sicher. Firmen können sie kostenlos vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Mitarbeiterbenefits gibt es viele, wodurch es auch eine Vielzahl an Benefits-Anbietern gibt. Diese Anbieter stellen den Unternehmen, die Benefits für ihre Mitarbeiter einführen wollen, eine (digitale) Plattform zur Verfügung, über die sie die Benefits aufsetzen und verwalten können. Unternehmen können hierbei oftmals den organisatorischen Aufwand reduzieren, den die Einführung von Benefit-Programmen mit sich bringt. Zudem übernehmen die Benefits Anbieter in der Regel die steuerliche Abwicklung und Optimierung, sodass Unternehmen auch Kosten einsparen können.
Zu den Anbietern gehören unter anderem Benifex, Belonio, Circula und Spendit für Multi-Benefits, sowie NAVIT als eine der führenden Plattformen für Mobilitätsbenefits mit einem Fokus auf Deutschlandticket, Dienstrad-Leasing und Mobilitätsbudget für Großunternehmen.
Corporate-Benefits-Plattformen sind Rabattportale, über die Mitarbeitende eines teilnehmenden Unternehmens bei Partnermarken vergünstigt einkaufen, etwa Mode, Elektronik, Reisen oder Fitnessangebote. Der Begriff „Corporate Benefits" bezeichnet im Sprachgebrauch deshalb zwei Dinge: Mitarbeiterbenefits im Allgemeinen und genau diese Rabattprogramme. Für HR-Verantwortliche lohnt die Unterscheidung, weil beide steuerlich und finanziell unterschiedlich funktionieren.
Bei einem Rabattportal schließt das Unternehmen einen Vertrag mit dem Plattformanbieter und schaltet seine Belegschaft frei, meist per Registrierung mit dienstlicher E-Mail-Adresse oder über einen Firmenzugang. Mitarbeitende kaufen danach selbst ein und bezahlen selbst. Den Nachlass gewährt die Partnermarke. Welche Marken teilnehmen und wie hoch die Rabatte ausfallen, verhandelt der Plattformanbieter mit seinen Partnern, nicht das einzelne Unternehmen.
Die Kosten eines Rabattportals hängen vom Anbieter und vom Vertragsmodell ab. Die Rabatte selbst finanzieren in der Regel die Partnermarken, der Arbeitgeber zahlt je nach Anbieter keine oder eine nutzungs- beziehungsweise mitarbeiterbezogene Gebühr. Anders als bei einem Sachbezug oder einem Fahrtkostenzuschuss fließt dabei kein Geld des Arbeitgebers an die Mitarbeitenden.
Preisvorteile, die Mitarbeitende über ein Rabattportal von fremden Unternehmen erhalten, gehören in der Regel nicht zum Arbeitslohn, wenn der Dritte den Rabatt aus eigenem wirtschaftlichem Interesse gewährt. Arbeitslohn kann vorliegen, wenn der Rabatt als Entgelt für die Arbeitsleistung beim Arbeitgeber anzusehen ist, etwa weil der Arbeitgeber dem Dritten dafür eine Gegenleistung erbringt oder den Nachlass selbst finanziert. Die Abgrenzung regelt das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2015 zu Preisvorteilen von dritter Seite. Bei Unsicherheit klärt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt die Einordnung verbindlich.
Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers sind ein anderer Fall: Für sie gilt der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro im Jahr nach § 8 Abs. 3 EStG (siehe Tabelle oben).
Ein Rabattportal senkt die Preise, die Mitarbeitende selbst bezahlen. Ein arbeitgeberfinanzierter Benefit wie der 50-Euro-Sachbezug oder ein Zuschuss zum Deutschlandticket erhöht dagegen das, was Mitarbeitende netto erhalten. Beides lässt sich kombinieren.
Gesetzliche Grundlagen:
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug: BMF-Schreiben vom 15.03.2022
50 Euro Sachbezug: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Freigrenze beim 50 Euro Sachbezug: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und R 8.1 Abs. 3 LStR
Steuerliche Behandlung von Sachbezügen: § 8 Abs. 1 EStG
Gutscheinausgabe: R 38.2 Abs. 3 Satz 1 LStR
Pauschalisierung der Lohnsteuer: § 40 EStG
Weitere Quellen:
Haufe, Rainer Hartmann (o. J.). Jubiläumszuwendung / Lohnsteuer (Zugriff am 06.06.2024).
Haufe, Karl-Heinz Günther (25.11.2021). Teil 5: Rabattregelung und Rabattfreibetrag (Zugriff am 06.06.2024).
Spiegel, Maren Hoffmann (12.07.2022). Diese Zuschüsse gibt es von Arbeitgebern (Zugriff am 06.06.2024).
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