
Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" – ein Grundsatz, der in vielen Unternehmen noch nicht durchgängig umgesetzt ist. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 sollte das ändern: Bis zum 7. Juni 2026 hätte die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein sollen. Doch Deutschland wird diese Frist voraussichtlich nicht einhalten, denn ein Referentenentwurf liegt noch immer nicht vor.
Für HR-Teams bedeutet das: Rechtsunsicherheit, aber keine Entwarnung. Denn auch ohne nationales Gesetz gelten ab dem 8. Juni 2026 neue Anforderungen, insbesondere für öffentliche Arbeitgeber, und mittelbar durch schärfere Rechtsprechung auch für private Unternehmen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was das Gesetz konkret bedeutet, was sich durch die verzögerte Umsetzung ändert und wie Sie Ihre HR-Abteilung trotzdem jetzt rechtsicher aufstellen – inklusive eines praktischen Beispiels, wie Sie einen transparenten, gerechten und steuerkonformen Benefit anbieten können.
Seit Juli 2017 gibt es in Deutschland ein Entgelttransparenzgesetz. Es hat das Ziel, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen - den sogenannten Gender Pay Gap - zu verringern und mehr Transparenz bei der Vergütung zu schaffen. Hinzu kommt nun die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970.
Deutschland muss diese neue EU-Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen und damit sein bestehendes Entgelttransparenzgesetz überarbeiten. Dies wird sich auf viele Unternehmen auswirken, insbesondere auf die Art und Weise, wie Personalabteilungen mit der Personalbeschaffung und den Gehaltsstrukturen umgehen.
Offen über das eigene Einkommen zu reden, ist in der deutschen Arbeitskultur unüblich. Doch gerade diese Verschwiegenheit führt oft dazu, dass Frauen gar nicht wissen, dass ihre männlichen Kollegen für die gleiche Arbeit mehr verdienen - im vergangenen Jahr waren es im Schnitt 16 Prozent weniger. Frauen erhielten mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenlohn als Männer (26,34 Euro). Dabei ist der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in den ostdeutschen Bundesländern (fünf Prozent) deutlich kleiner als in den westdeutschen Bundesländern (17 Prozent).
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hat verschiedene Gründe: Das liegt zum einen an der schlechteren Bezahlung von Berufen, in denen besonders viele Frauen arbeiten, beispielsweise in der Pflege oder Erziehung. Beschäftigte in sozialen Berufen verdienen laut einer Studie durchschnittlich 17 Prozent weniger als Beschäftigte in anderen Bereichen. Doch auch bei der durchschnittlichen Vergütung bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation besteht weiterhin eine Lücke zwischen den Geschlechtern von 6 Prozent ("bereinigter Gender Pay Gap"). Dies bedeutet, dass bei einem Bruttogehalt des Mannes von 3.000 Euro, eine Frau für die gleiche Arbeit 180 Euro weniger verdienen würde als der Mann.
Hinzu kommt: Der Lohnunterschied von 16 Prozent zwischen Männern und Frauen spiegelt nicht zuletzt strukturelle Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt wider. Frauen übernehmen weiterhin einen größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit und arbeiten daher häufiger in Teilzeit – was wiederum ihre Karrierechancen einschränkt.
Zwar ist in den vergangenen Jahren die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen kleiner geworden. 2023 lag der sogenannte unbereinigte Gender-Pay-Gap noch bei 18 Prozent. Im Jahr 2006 - zu Beginn der Aufzeichnungen der Lohnlücke - hatte der Unterschied noch 23 Prozent betragen. Im europäischen Vergleich bleibt Deutschland eines der EU-Schlusslichter. Nur in Ungarn, Tschechien, Österreich und Schlusslicht Lettland war der Verdienstabstand in 2023 größer. EU-Staaten mit geringen Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern waren Belgien (ein Prozent), Italien (zwei Prozent) und Rumänien (vier Prozent). In Luxemburg verdienten Frauen rund ein Prozent mehr als Männer.
Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen oder kurz Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Es wurde eingeführt, um die immer noch bestehenden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) zu reduzieren und die Gleichberechtigung im Arbeitsleben zu stärken. Obwohl das Gesetz selbstverständlich beide Geschlechter schützt, liegt der Fokus darauf, Frauen zu einer gerechteren Entlohnung zu verhelfen. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten und stärkt die Rechte von Mitarbeitenden auf Informationen über Entgeltstrukturen.
Das Hauptziel des Gesetzes ist die Herstellung von Transparenz über Entgeltregelungen, um die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleichwertiger Tätigkeit zu beseitigen. Damit soll mittel- bis langfristig eine Angleichung der Gehälter erreicht werden. Darüber hinaus soll das Gesetz Unternehmen zu mehr Fairness und objektiven Gehaltsstrukturen anregen.
Zentrale Instrumente des Entgelttransparenzgesetzes, um dieses Ziel zu erreichen, sind:
Das Entgelttransparenzgesetz richtet sich nicht an alle Unternehmen gleichermaßen. Der individuelle Auskunftsanspruch gilt nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden. Die Pflicht zur Durchführung einer betrieblichen Prüfung der Lohngleichheit greift erst bei mehr als 500 Beschäftigten. Ebenfalls nur Unternehmen dieser Größenordnung, die zudem gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, müssen regelmäßig einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit veröffentlichen.
Mitarbeitende kleinerer Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten profitieren aktuell nicht vom gesetzlichen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz.
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Gilt für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten.
Angestellte erhalten Anspruch darauf, von ihrem Arbeitgeber verschiedene Auskünfte verlangen zu dürfen, um festzustellen, ob sie aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Dazu zählen:
Sie können auch eine Auskunft über eine vergleichbare Tätigkeit verlangen. Einen Auskunftsanspruch zum Gehalt von Mitarbeitern des gleichen Geschlechts haben Beschäftigte nicht. Die Anfrage muss gemäß Entgelttransparenzgesetz in Textform erfolgen und kann nur einmal alle zwei Jahre gestellt werden.
Stellen Mitarbeitende infolge der Auskunft eine Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts fest, können sie vom Arbeitgeber eine Anpassung des Entgelts sowie eine Nachzahlung für die Vergangenheit verlangen.
Gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen regelmäßig überprüfen, ob die Entgeltregelungen und die gezahlten Gehälter im Einklang mit dem Gleichheitsgebot stehen. Für das Prüfverfahren gesetzlich vorgeschrieben sind eine Bestandsaufnahme und eine Analyse. Abschließend muss ein Ergebnisbericht verfasst und unternehmensweit veröffentlicht werden.
Wird im Rahmen des Prüfverfahrens festgestellt, dass Mitarbeitende aufgrund ihres Geschlechts bei der Bezahlung benachteiligt werden, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Diskriminierung zu beseitigen.
Gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die gemäß § 264 Abs. 1 HGB einen jährlichen Lagebericht erstellen müssen.
In ihrem jährlichen Lagebericht müssen Unternehmen über folgendes informieren:
Tarifgebundene Arbeitgeber müssen darüber alle fünf Jahre berichten, alle anderen alle drei Jahre.
Eigentlich sollte Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Der für Januar 2026 angekündigte Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) liegt allerdings bis heute nicht vor. Eine rechtzeitige Umsetzung gilt damit als unwahrscheinlich. Jedoch steht Deutschland damit nicht allein: Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben ebenfalls Verzögerungen angekündigt.
Für öffentliche Arbeitgeber:
Die EU-Richtlinie gilt ab dem 8. Juni 2026 direkt auch ohne nationales Umsetzungsgesetz. Behörden, Kommunen und andere öffentliche Stellen müssen die Vorgaben der Richtlinie ab diesem Datum vollständig einhalten.
Für private Arbeitgeber:
Direkter Rechtsanspruch besteht für Beschäftigte erst nach nationaler Umsetzung. Aber: Gerichte urteilen bereits strenger. Solange kein nationales Gesetz existiert, können sich Beschäftigte gegenüber privaten Arbeitgebern nicht direkt auf die EU-Richtlinie berufen. Allerdings legen deutsche Gerichte das bestehende Recht zunehmend richtlinienkonform – also strenger – aus.
Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil zum "Paarvergleich" (23. Oktober 2025, Az. 8 AZR 300/24) signalisiert, dass es Equal-Pay-Fälle im Sinne der Richtlinie strenger bewertet. Personalabteilungen sollten dieses Signal ernst nehmen.
Die Empfehlung für alle Unternehmen:
Unternehmen ist nicht zu empfehlen, die nationale Umsetzung abzuwarten. Die EU-Vorgaben werden kommen. Die Frage ist nur wann. Wer jetzt proaktiv seine Entgeltstrukturen überprüft, vermeidet Haftungsrisiken durch rückwirkende Nachzahlungsansprüche, Reputationsschäden durch öffentliche Berichtspflichten und administrativen Mehraufwand bei Last-Minute-Compliance.
Während das bestehende Entgelttransparenzgesetz vor allem auf individuelle Auskunftsrechte setzt, bringt die neue EU-Richtlinie einen grundlegenden Perspektivwechsel: Sie verlagert die Verantwortung stärker auf die Arbeitgeberseite, schafft mehr Verbindlichkeit und erweitert die Transparenzpflichten erheblich. Für HR-Abteilungen bedeutet das: Der Handlungsdruck steigt genauso wie die Möglichkeiten, faire Vergütungsstrukturen aktiv zu gestalten.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) verfolgt einen deutlich verbindlicheren Ansatz. Die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber im Überblick.
Gehaltstransparenz im Recruiting
Arbeitgeber müssen Bewerbenden vor dem Vorstellungsgespräch Informationen zur Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle zur Verfügung stellen. Zudem ist es Arbeitgebern nicht mehr erlaubt, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen.
Auskunftsanspruch für Mitarbeitende
Beschäftigte erhalten einen erweiterten Auskunftsanspruch. Dieser umfasst das durchschnittliche Entgelt (Median) für gleichwertige Tätigkeiten, bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile und objektive Kriterien für die Entgeltfestsetzung. Diese Informationen müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich zur Verfügung gestellt werden.
Entgeltberichte und Lückenanalyse
Unternehmen werden zur Erstellung eines internen Entgeltberichts verpflichtet. Bei 100 bis 250 Mitarbeitende ist das alle drei Jahre der Fall, Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen einen Entgeltbericht jährlich erstellen.
Haben Unternehmen eine geschlechtsspezifische Entgeltlücke von über fünf Prozent, müssen sie eine Entgeltbewertung durchführen und begründen, warum die Lücke objektiv gerechtfertigt ist – andernfalls sind Maßnahmen zu ergreifen.
4. Sanktionen bei Verstoß
Mitarbeitende, die diskriminiert wurden, können eine Nachzahlung und Entschädigung fordern. Die Beweislast liegt bei den Unternehmen, sobald eine Diskriminierung plausibel gemacht wurde.
Die neuen Anforderungen verlangen nicht nur technische Anpassungen in HR-Systemen, sondern auch einen strategischen Kulturwandel. HR-Teams müssen in Zukunft:
1. Daten erfassen & strukturieren
2. Kommunikation & Sensibilisierung
3. Audit & Compliance
Besonders relevant für HR: Das Gesetz betrifft nicht nur das Grundgehalt, sondern alle Vergütungsbestandteile, also auch Dienstwagen, Essenszuschüsse, Aktienprogramme, Sachbezugskarten und Mobilitätsangebote (z.B. Jobticket, Dienstrad). Diese Benefits zählen zum Entgelt und müssen in Entgeltanalysen, Auskünften und Berichtspflichten berücksichtigt werden (vgl. Art. 3 EU 2023/970).
Bei der Erstellung von Entgeltberichten müssen alle geldwerten Vorteile korrekt erfasst und bewertet werden:
Das heißt konkret: Benefits dürfen nicht nur bestimmten Mitarbeitendengruppen angeboten werden (z. B. nur Führungskräften oder nur Vollzeitkräften), sondern müssen gleichwertig und diskriminierungsfrei zugänglich sein.
Eine mangelnde Vorbereitung auf das Entgelttransparenzgesetz birgt erhebliche Risiken. Mitarbeitende können Nachzahlungen für die Vergangenheit und Entschädigungen fordern. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitgeber. Öffentliche Berichte über signifikante Gender Pay Gaps können zudem die Arbeitgebermarke nachhaltig beschädigen und auch zu Nachteilen im Recruiting führen, denn eine fehlende oder intransparente Gehaltsangaben in Stellenanzeigen kann qualifizierte Bewerbende abschrecken. Mangelnde Transparenz und wahrgenommene Ungerechtigkeit führen schließlich zu einem Vertrauensverlust, Demotivation und erhöhter Fluktuation in der Belegschaft.
Arbeitgeber sollten gewarnt sein. Eine Last-Minute-Compliance ist deutlich aufwendiger, fehleranfälliger und teurer als eine frühzeitige, systematische Vorbereitung. Das kann letztendlich auch zu Mehrkosten führen, denn die EU-Richtlinie sieht ausdrücklich wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vor. Frühzeitiges Handeln ist daher nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.
Beratung buchenDie Umsetzung der EU-Richtlinie bis 2026 erfordert nicht nur juristische Compliance, sondern vor allem eine strategisch kluge und praxisnahe Vorbereitung. Die folgenden vier Maßnahmen helfen Ihnen dabei, Ihre Personalabteilung und Ihr Unternehmen rechtzeitig und wirksam auf die neuen Transparenzpflichten einzustellen.
Die folgenden konkreten Maßnahmen helfen Ihnen bei der Umsetzung:
Starten Sie mit einer umfassenden Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Vergütungs- und Benefitstruktur. Sorgen Sie dafür, dass alle Gehaltskomponenten, Zulagen und geldwerten Vorteile systematisch erfasst sind. Nutzen Sie objektive Stellenbewertungsverfahren, um Transparenz in die Rollenbewertung zu bringen und eine Vergleichbarkeit über Abteilungen hinweg herzustellen.
Vergleichen Sie die Entgeltstrukturen zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen – insbesondere zwischen Männern und Frauen in gleichwertigen Positionen. Identifizieren Sie eventuelle Lücken und prüfen Sie, ob diese auf objektiv begründbaren Faktoren beruhen. Wo das nicht der Fall ist, sollten Sie konkrete Maßnahmen zur Korrektur entwickeln und umsetzen – etwa durch Gehaltsanpassungen, strukturelle Veränderungen oder zusätzliche Benefits.
Setzen Sie frühzeitig Prozesse auf, um den gesetzlichen Berichtspflichten nachzukommen. Prüfen Sie, ob Ihre HR-Software die notwendigen Datenformate und Auswertungsfunktionen unterstützt. Legen Sie klare Zuständigkeiten fest und erstellen Sie einen Fahrplan für interne Berichte, Analysen und künftige Offenlegungspflichten ab 2026.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig über ihre Rechte im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes. Fördern Sie eine Kultur der Offenheit, in der Fragen zu Gehalt, Benefits und Karriereentwicklung offen angesprochen werden können. Schulen Sie Führungskräfte im diskriminierungsfreien Umgang mit Vergütung und sorgen Sie dafür, dass das Recruiting-Team gesetzeskonform kommuniziert.
Überprüfen Sie Ihre gesamte Benefit-Landschaft und gestalten Sie sie zukunftssicher. Diese Schritte können Ihnen dabei helfen:
Ein praktisches Beispiel, wie Mitarbeiterbenefits fair und transparent umgesetzt werden können, ist das Mobilitätsbudget. Das Mobilitätsbudget ist ein modernes HR-Instrument, das Fairness, Transparenz und steuerliche Effizienz vereint. Es bietet Mitarbeitenden ein monatliches Budget, das flexibel für verschiedenste Verkehrsmittel eingesetzt werden kann – zum Beispiel für das Deutschlandticket, Bike- oder Scooter-Sharing, ÖPNV oder Bahnfahrten. Unternehmen wie NAVIT ermöglichen die einfache Verwaltung und Nutzung eines solchen Budgets per App oder virtueller Mobilitätskarte.
Wie das Mobilitätsbudget dabei helfen kann, bei Mitarbeiterbenefits Transparenz zu schaffen:
Darüber hinaus lassen sich auch andere Modelle wie Dienstwagen, Sachbezüge oder ÖPNV-Zuschüsse digital abbilden und in Gehaltsanalysen integrieren.
HR-Teams, die ein Mobilitätsbudget einsetzen, profitieren doppelt:
HR-Teams können über die NAVIT-Plattform Budgets verwalten, steuerkonform abrechnen und in bestehende Lohnsysteme integrieren. Das reduziert den administrativen Aufwand, erhöht die Rechtssicherheit und ermöglicht eine einfache Einbindung in bestehende Benefit-Programme. Zudem wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden den gleichen Zugang zu Mobilitätsleistungen haben – unabhängig von Position oder Arbeitszeitmodell.
Ein gut gestaltetes Mobilitätsbudget ist damit nicht nur ein zeitgemäßer Benefit, sondern auch ein wirksames Mittel, um Transparenz und Gleichbehandlung im Sinne der Entgelttransparenzrichtlinie zu fördern.
Das kommende Entgelttransparenzgesetz in 2026 ist mehr als eine gesetzliche Pflicht; es ist eine Chance für Unternehmen, eine gerechte Entlohnung und gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen. Unternehmen, die frühzeitig und proaktiv handeln, gewährleisten nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern stärken auch ihre Arbeitgebermarke. Personalabteilungen sollten die Zeit bis 2026 nutzen, um ihre Prozesse, Daten und Zusatzleistungen strategisch zu optimieren.
Wer Vergütung – inklusive Benefits – offen und nachvollziehbar gestaltet, signalisiert Fairness, Vertrauen und moderne Unternehmenskultur. Das stärkt:
Frühzeitige Umsetzung schafft also nicht nur Compliance, sondern einen echten Vorsprung im Wettbewerb um Talente. Ein Mobilitätsbudget kann hierbei ein wirkungsvolles Instrument sein: Es ist gerecht, flexibel, bietet steuerliche Vorteile und signalisiert auf überzeugende Weise Transparenz und Gleichstellung.
NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch und zeigen Ihnen, wie NAVIT hilft. Das erfahren Sie im Gespräch:
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