Eichrechtskonformes Laden bedeutet, dass eine Ladestation über ein präzises Mess- und Abrechnungssystem nach dem deutschen Eichgesetz verfügt. So wird sichergestellt, dass die abgegebene Strommenge korrekt und einheitlich erfasst wird. Gleichzeitig garantiert eine eichrechtskonforme Wallbox die sichere und datenschutzkonforme Verarbeitung aller Nutzerdaten. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich geladenen Kilowattstunden, die von einem normgerechten Stromzähler erfasst werden.
In der Praxis spielt das eine zentrale Rolle, wenn Strommengen einzelnen Nutzern eindeutig zugeordnet und abgerechnet werden müssen. Typische Beispiele sind Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern, die Stromabrechnung von Dienstwagen für den Arbeitgeber oder die Nutzung einer privaten Wallbox durch Nachbarn und Bekannte. In all diesen Fällen ist die Einhaltung des Eichrechts Pflicht.
Wer eine Ladestation mit geeichtem Zähler betreibt, muss diese zudem innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Eichbehörde anmelden. Was hinter dieser Vorschrift steckt, wie die Anmeldung funktioniert und welche Anforderungen an Technik und Software bestehen, erklären wir im Folgenden.
Die Wahl der richtigen Wallbox hängt immer von den individuellen Anforderungen ab. Eine eichrechtskonforme Ladestation bietet jedoch über die reine Ladefunktion hinaus mehrere entscheidende Vorteile.
Genauigkeit und Transparenz
Eine eichrechtskonforme Wallbox stellt sicher, dass jede geladene Kilowattstunde exakt erfasst wird. So erfolgen Abrechnungen auf Basis präziser Messungen, die für Nutzer und Betreiber transparent und nachvollziehbar sind.
Datenschutz und Sicherheit
Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass alle Daten datenschutzkonform und manipulationssicher verarbeitet werden. Das schützt nicht nur die Privatsphäre der Nutzer, sondern garantiert auch eine verlässliche Abrechnung.
Vertrauen und Fairness
Eichrechtskonforme Ladestationen schaffen Vertrauen, da klar ist: Abgerechnet wird nur das, was tatsächlich geladen wurde. Das sorgt für Fairness und stärkt die Akzeptanz von Elektromobilität im Alltag.
Sobald eine Wallbox von mehreren Personen genutzt wird, muss der geladene Strom nutzergenau erfasst und abgerechnet werden. Damit jeder nur die eigenen Kosten trägt, greifen die Vorgaben des Eichrechts. Es gibt drei typische Szenarien:
1. Gemeinschaftlich genutzte Ladestationen
Ladestationen auf gemeinsam ausgewiesenen Parkplätzen – etwa in Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen – müssen den Anforderungen des Eichrechts entsprechen. Nutzer werden in der Regel über PIN, RFID-Karte oder digitales Nutzerkonto identifiziert. Oft muss zusätzlich der Preis pro Kilowattstunde transparent ausgewiesen werden. Erfolgt die Abrechnung nicht unmittelbar, sondern in Intervallen, sorgt die Nutzer-Authentifizierung für eine korrekte Zuordnung.
2. Eigene Ladestation am Wohnungszähler
Wird eine Wallbox über den eigenen Wohnungszähler betrieben, erfolgt die Abrechnung über die reguläre Stromrechnung. Da Haushaltszähler bereits geeicht sind, muss die Wallbox selbst nicht eichrechtskonform sein. Empfehlenswert ist allerdings eine Wallbox mit Zugangssicherung, um unbefugtes Laden zu verhindern.
3. Eigene Ladestation am allgemeinen Zähler
Ist eine Wallbox an einen allgemeinen Zähler angeschlossen, den mehrere Parteien nutzen, empfiehlt sich eine eichrechtskonforme Lösung. Alternativ kann eine bestehende Wallbox mit einem MID-zertifizierten Zähler nachgerüstet werden. Mithilfe von Nutzer-Authentifizierung (z. B. Schlüssel oder RFID-Chip) lassen sich die Kosten klar den einzelnen Ladepunkten zuordnen.
Die rechtliche Grundlage für eichrechtskonformes Laden bilden das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Diese Vorschriften gelten für alle Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden – also überall dort, wo Strommengen erfasst und abgerechnet werden. Ladestationen zählen rechtlich als Messgeräte.
Für sie gilt die Pflicht, geeichte Zähler zu verwenden, die den genauen Stromverbrauch erfassen. Neben der klassischen Eichung gibt es auch die sogenannte MID-Zertifizierung, die eine europaweit harmonisierte Messgerätezulassung darstellt. Wichtig ist: Eine Ladestation darf nur dann betrieben werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Beratung buchenDas Eichrecht greift nicht in allen Fällen. Wird eine Wallbox ausschließlich privat genutzt und nicht für die Abrechnung eingesetzt, besteht keine Eichpflicht. Auch wenn Strom kostenlos abgegeben wird – etwa für Gäste oder Kunden –, ist keine eichrechtskonforme Messung erforderlich.
Sobald jedoch Kosten weitergegeben oder Strommengen bestimmten Nutzern zugeordnet werden, sind Betreiber verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Firmenparkplätze oder Ladepunkte für Dienstwagenfahrende.
Wer eine eichpflichtige Ladestation in Betrieb nimmt, muss diese innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Eichbehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt meist online und erfordert Angaben zu Betreiber, Hersteller, Seriennummer und Standort. Auch Änderungen wie Gerätewechsel oder Stilllegung müssen gemeldet werden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Eichungen sind zeitlich befristet. In der Regel beträgt die Eichgültigkeit acht Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss die Wallbox oder Ladesäule erneut geprüft oder ersetzt werden. Nur so bleibt die Abrechnung rechtskonform.
Zusätzlich gelten Vorgaben für die Software, die sicherstellen muss, dass Messwerte nicht nachträglich verändert werden können. Betreiber sollten deshalb auf Systeme setzen, die regelmäßige Prüfungen und Updates ermöglichen.
Viele ältere Ladestationen wurden ursprünglich nicht eichrechtskonform gebaut. Für sie galten Übergangsfristen, die inzwischen größtenteils abgelaufen sind. In vielen Fällen ist eine Nachrüstung mit moderner Messtechnik erforderlich. Manchmal genügt ein Software-Update, oft ist jedoch ein Hardwaretausch notwendig. Betreiber sollten bestehende Infrastruktur frühzeitig prüfen, um Bußgelder und rechtliche Risiken zu vermeiden.
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Lädt ein Mitarbeitender den Firmenwagen zu Hause und ist der Stromverbrauch eindeutig dem Dienstwagen zuzuordnen, reicht in der Regel ein MID-zertifizierter Zähler. Komplexer wird es, wenn mehrere Fahrzeuge am gleichen Ladepunkt laden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine eichrechtskonforme Wallbox verlangen, um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen.
Eine Alternative ist die pauschale Abrechnung. Arbeitgeber können feste monatliche Pauschalen erstatten, die per Erlass der Finanzverwaltung vom 26. Oktober 2017 ausdrücklich zugelassen wurden und bis 2030 gelten. Grundlage ist § 3 Nr. 50 EStG.
Wird ein Firmenwagen am Unternehmensstandort kostenlos geladen, ist keine eichrechtskonforme Infrastruktur erforderlich. Ein MID-zertifiziertes Messsystem reicht in diesem Fall aus, da die Steuerbefreiung für das kostenlose Laden bis 2030 gilt. Laden Mitarbeitende jedoch private Fahrzeuge kostenpflichtig, muss die Ladestation den Anforderungen des Eichrechts genügen.
Werden Kundinnen, Kunden oder Besuchende kostenpflichtig geladen, ist eine eichrechtskonforme Ladestation Pflicht. Zusätzlich gelten die Ladesäulenverordnung (LSV) für öffentlich zugängliche Parkflächen sowie die Preisangabenverordnung (PAngV), wenn Verbraucher betroffen sind.
Beim Laden von Poolfahrzeugen handelt es sich um ein internes Rechtsverhältnis. Hier steht weniger die Eichung im Vordergrund als die Frage, welche Nachweise das Finanzamt für die interne Kostenverteilung akzeptiert. Eine Einzelfallprüfung ist empfehlenswert.
Nutzen mehrere Firmen eine gemeinsame Ladeinfrastruktur, können unter bestimmten Voraussetzungen erleichterte Anforderungen gelten (§ 35 MessEG). Dazu gehören ein zusammenhängendes Grundstück, gleichbleibende Partner und klare Vereinbarungen zur Fehlerhandhabung. In diesem Fall reicht ein MID-zertifizierter Zähler aus.
Was bedeutet es, eichrechtskonform zu laden?
Eichrechtskonformes Laden bedeutet, dass eine Wallbox oder Ladesäule den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes entspricht. Der Stromverbrauch wird über einen geeichten Zähler exakt erfasst, die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis der geladenen Kilowattstunden. Nutzer können jederzeit nachvollziehen, wie viel Strom sie geladen haben und welche Kosten entstanden sind.
Wann muss eine Wallbox eichrechtskonform sein?
Immer dann, wenn Strom abgerechnet oder an Dritte weitergegeben wird – zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, auf Firmenparkplätzen oder beim Laden von Dienstwagen. Für private, ausschließlich selbst genutzte Wallboxen ohne Abrechnungspflicht besteht keine Eichpflicht.
Welche Voraussetzungen gibt es für das Laden eines Dienstwagens zuhause?
Es gibt zwei Modelle: Eine monatliche Pauschale, die ohne genaue Strommessung ausgezahlt wird, oder eine kilowattstundengenaue Abrechnung über eine Wallbox mit integriertem oder separatem Zähler. Dafür ist mindestens ein MID-zertifizierter, besser ein eichrechtskonformer Zähler erforderlich.
Wie oft müssen Ladesäulen geeicht werden?
Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel acht Jahre. Danach ist eine erneute Eichung oder ein Austausch erforderlich.
Wann muss geeicht werden?
Bei der Inbetriebnahme einer neuen Wallbox oder Ladesäule sowie bei technischen Änderungen. Zusätzlich muss die Anlage innerhalb von sechs Wochen bei der Eichbehörde angemeldet werden.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Nach Ablauf der Eichfrist dürfen Ladesäulen nicht mehr für die Abrechnung genutzt werden. Betreiber riskieren Bußgelder und Nutzer können keine rechtsgültigen Abrechnungen mehr erhalten.
Wie lange ist eine Eichung gültig?
Die Eichung gilt in der Regel acht Jahre. Betreiber sollten die Fristen im Blick behalten und rechtzeitig Maßnahmen zur Nachprüfung oder zum Austausch einleiten.
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