So funktioniert Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber in 2026

Sie möchten als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden ein Fahrrad-Leasing als Benefit anbieten? Wir begleiten Sie dabei und haben die wichtigsten Aspekte übersichtlich zusammengefasst.

Diensträder über ein Bikeleasing in Ihrem Unternehmen anzubieten geht einfach. Die NAVIT Mobilitätsplattform erleichtert die administrativen Prozesse und sorgt dafür, dass die Abwicklung des Dienstrad-Leasings nicht nur digital, sondern auch auch steueroptimiert abläuft.

So einfach geht’s: Ihr Unternehmen schließt mit NAVIT einen Rahmenvertrag ab, Sie lassen sich von unserem Leasing-Partner verifizieren. Anschließend schalten wir Sie zur digitalen Plattform frei, auf der Sie Zugang zum Leasing-Portal unseres Partners erhalten. Zum Schluss sind es nur 2 Klicks zum Fahrrad-Glück:

  1. Einfach die Registrierung für Mitarbeitende freigeben.
  2. Anschließend das Fahrradangebot bestätigen.

Um das Leasing-Modell etwas ausführlicher in seinen Rahmenbedingungen und Begrifflichkeiten zu erklären, haben wir die häufigsten Fragestellungen hier zusammengefasst.

Was ist der Leasing-Rahmenvertrag?

Der Leasing-Rahmenvertrag bildet die Grundlage für das Dienstrad-Programm. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und Leasing-Partner abgeschlossen. In diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen wie Zahlungsabwicklung, Formalitäten zu den Einzel-Leasingverträgen, Versicherung, Datenschutz, Geheimhaltung und der Bestellablauf geregelt. Beachten Sie, dass ein Rahmenvertrag nur nach einer positiven Bonitätsprüfung abgeschlossen werden kann.

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Wie können bei einem Dienstrad-Leasing Arbeitnehmende und Arbeitgeber sparen?

Das Bikeleasing rechnen Unternehmen am besten über eine Gehaltsumwandlung ab. Im Rahmen der Gehaltsumwandlung können je nach Steuerklasse, Bruttoeinkommen und Fahrradmodell Ersparnisse von bis zu 40 Prozent gegenüber einem Privatkauf durch vorhandene Steuer- und Sozialversicherungsvorteile möglich sein. Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmende die Vorteile einer vertraglich inklusiven Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie und eines Rund-um-Service-Pakets. Auch der Arbeitgeber hat durch die Gehaltsumwandlung in der Regel einen erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteil, welchen er in den meisten Fällen durch einen „Mobilitätszuschuss“ größtenteils an die Mitarbeitenden weitergeben kann.

Dienstrad-Leasing als Gehaltszusatz (0%-Regel) Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung (0,25%-Regel)
Leasingrate vom Arbeitgeber gezahlt. Leasingrate über Gehalt gezahlt.
Über eine Überlassung zusätzlich zum Gehalt: Die private Nutzung einschließlich Arbeitsweg ist steuerfrei. Keine Lohnsteuer, aber geldwerter Vorteil (Privatnutzung) mit 0,25% des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Müssen Mitarbeitende die private Nutzung wie beim Dienstwagen versteuern?

Grundsätzlich gilt: Auch bei einem Dienstrad, dass Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung überlassen, müssen Arbeitnehmende für die private Nutzung einen geldwerten Vorteil versteuern – ähnlich wie bei einem Dienstwagen. Allerdings wirkt bei einem Dienstrad ein begünstigter Steuersatz von monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises statt der 1-Prozent-Regel wie beim Dienstwagen. Ungeachtet dessen können Arbeitnehmer weiterhin die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beanspruchen, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Unsicher, wie du die betriebliche Mobilitätsstrategie organisieren sollst?

Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.

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Kann ein Arbeitgeber die Mitarbeitenden mit Zuschüssen unterstützen?

Selbstverständlich. Arbeitgeber können die Leasingraten vollständig übernehmen oder die Raten anteilig bezuschussen. Welchen Zuschuss Arbeitgeber leisten, halten sie Im Leasing-Rahmenvertrag fest. Allerdings ist die Übernahme der Gebühren für die Versicherung verpflichtend. Übernehmen Arbeitgeber die komplette Leasingrate, erhalten Mitarbeitende das Dienstrad sogar steuerfrei

Diensträder für die Mitarbeitenden einzuführen gestaltet sich für Unternehmen einfach, doch es gibt auch weitere gute Gründe und Vorteile, mit NAVIT als Partner:

Für Unternehmen aufwandsarm
Unternehmen haben durch das Dienstrad-Leasing über NAVIT einen minimalen administrativen Aufwand. Diesen können sie sogar durch die Einsparungen bei der Sozialversicherung wettmachen.

Regelmäßig geprüfte Verträge
Alle relevanten Verträge werden laufend rechtlich und steuerrechtlich überprüft.

Volle Kostenkontrolle
Leasingrate, Versicherungsrate und Servicerate: Alle Aspekte werden mit Abschluss des Einzel-Leasingvertrages für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. In der Zeit zwischen Übernahme des Dienstrads und Beginn der Leasingratenzahlungen (immer zum Monatsersten) können die Mitarbeitenden das Dienstrad kostenfrei nutzen und sind bereits vollumfänglich versichert.

Absicherung durch intelligentes Störfallmanagement
Arbeitsunfähigkeit, Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Elternzeit oder Tod von Mitarbeitenden: Bei einem Dienstrad-Leasing über NAVIT und den Leasing-Partner sind Arbeitgeber für die typischen Fälle abgesichert. Alle Diensträder werden auf Basis der 100 %-igen Rücknahmequote von unserem Leasing-Partner zurückgenommen. Im Fall der Fälle, bei vorzeitigen Auflösungen oder bei regulärem Auslauf des Einzel-Leasingvertrages übernimmt der Partner die kostenfreie Abholung und Vermarktung.

Volle Auswahl

Alle Marken, alle Fahrradtypen: Ob E-Bike, Pedelec oder Lastenrad. Bei einem Dienstrad-Leasing über NAVIT haben Mitarbeitende die Wahl. Es gibt keine Händlerbindung und Mitarbeitenden stehen über 5.000 teilnehmende Partner deutschlandweit zur Verfügung.

Dienstrad-Leasing als Teil einer vollumfänglichen Mobilitätsrichtlinie

Mitarbeitermobilität muss nicht beim Dienstrad aufhören. Mit einem zusätzlich gewährten Mobilitätsbudget oder Deutschlandticket als Jobticket erhalten Mitarbeitende einen einfachen und kompletten Zugang zu weiteren Mobilitätsoptionen und können so das Verkehrsmittel flexibel wechseln.

Haftungsausschluss:

‍NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

NEU! Split-Pay: NAVIT bietet Lösungen für alle Deutschlandjobticket-Modelle

Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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