Mobilitätsbudget & Fahrradleasing erklärt. Alles über das Dienstrad-Leasing als Benefit

In Kürze

  • Auf den Punkt. Wer gerne Fahrrad fährt, kann sein Mobilitätsbudget jetzt gegen ein Bike-Leasing eintauschen. Die NAVIT Mobilitätsplattform bietet Mitarbeitenden deines Unternehmens Diensträder oder E-Bikes zum leasen an.
  • Persönliches Traumrad. Das Besondere: Keine Marken-, Modell- oder Händlerbindung. Das persönliche Lieblingsrad kann ganz einfach vor Ort bei einem von über 5.000 teilnehmenden Händlern ausgewählt oder zusammenstellt werden.
  • Bezahlung per Gehaltsabrechnung. Die Leasingraten werden monatlich vom Unternehmen und dem/der Mitarbeiter:in bezahlt - per Gehaltsumwandlung. Dank steuerlicher Anreize können Mitarbeitende so bis zu 40% gegenüber dem klassischen Fahrradkauf sparen.
  • Versicherung und Service. Das Bike-Leasing bietet Rundumschutz ohne Risiko: Diebstahl, Beschädigung oder Fahrradpannen. Die Versicherung für das Fahrrad und eine europaweite Mobilitätsgarantie sind für diese Fälle in den Leasingraten bereits inbegriffen.

Inhalt

Vorteile des Fahrradleasings

Das Angebot eines Bike-Leasings eignet sich für dich als Arbeitgeber hervorragend als ein Benefit für deine Mitarbeiter:innen.

Dein Unternehmen erhöht mit wenig Aufwand die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter:innen, die nebenbei etwas für ihre Gesundheit tun, was wiederum deinem Unternehmen zu Gute kommt.

"Angestellte, die Fahrrad fahren, bleiben eher gesund und schreiben sich seltener krank."

Dein Team ist mit dem Fahrrad zudem klima- und umweltfreundlicher unterwegs, was sich auf den persönlichen CO2-Fußabdruck wie auf den deines Unternehmens äußerst positiv auswirkt.

Das Fahrrad als Alternative zum Auto


Schließlich ist der Radverkehr ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und jedes Fahrrad oder E-Bike, das ein Auto ersetzt, trägt dazu bei, unsere Städte vom Stau zu befreien und sie ein Stück lebenswerter und nachhaltiger zu machen.

Besonders in Großstädten sind Parkplätze selten und mitunter teuer. Unternehmen sorgen mit der Unterstützung ihrer Mitarbeiter:innen beim Wechsel vom privaten Auto oder Dienstwagen zum Dienstrad dafür, die Parkplatzsituation vor Ort spürbar zu verbessern. Sie können mit dem Wegfall von PKW-Stellplätzen sogar Kosten sparen.

Finanzielle Vorteile eines Fahrradleasings

Finanziell lohnt sich das Fahrrad-Leasing auch für die Angestellten. Deine Mitarbeiter:innen sparen im Vergleich zum herkömmlichen Fahrradkauf und profitieren vom Rundum-Schutz aus Versicherung und Service.

Deine Mitarbeiter:innen zahlen lediglich geringe monatliche Raten und die Nutzung des Fahrrads für private Zwecke ist ihnen erlaubt.

Da lohnt es, sich für ein hochwertiges Fahrrad zu entscheiden und selbst die Anschaffung eines E-Bikes oder eines Lastenrads ist möglich.

Dem persönlichen Traumrad steht damit nichts mehr im Weg.

Nicht zuletzt verdeutlichen die genannten Vorteile eines: Dienstrad-Leasing ist mittlerweile eines der beliebtesten Mitarbeiter-Benefits.

Vorteile von Bike-Leasing auf einem Blick:

  • Gesundheit: Wer viel Fahrrad fährt, tut etwas für seine Gesundheit. Unternehmen profitieren von fitteren und ausgeglicheneren Mitarbeitenden, die sich seltener krank melden.
  • Motivation: Radfahren fördert das geistige und emotionale Wohlbefinden und sorgt somit für mehr Motivation und gesteigerte Leistungsfähigkeit bei den Mitarbeitenden.
  • Anreiz für Mitarbeitende: Wer im Recruiting ein Bike-Leasing anbieten kann, setzt sich so von Mitwerbern ab und gewinnt leichter neue Talente. Es ist eine effektive Alternative zur Gehaltserhöhung.
  • Klimaschutz: Wer sein Auto stehen lässt und mit dem Rad zur Arbeit kommt, spart CO2. Das Dienstrad ist eine umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen.
  • Zeitersparnis: Mitarbeitende, die mit dem Rad unterwegs sind, stehen nicht im Stau oder sind nicht von Bahnverspätungen betroffen. Sie kommen pünktlicher zur Arbeit.
  • Steuervorteile: Beim Fahrrad-Leasing kann dein Unternehmen Lohnnebenkosten sparen und die Kosten für das Rad, wie Wartung oder Reparatur, von den Betriebskosten absetzen.
Vorteile für Unternehmen Vorteile für Mitarbeitende
✅ Lohnnebenkosten sparen ✅ Günstiger gegenüber einem Direktkauf
✅ Kosten für das Rad von den Betriebsausgaben absetzbar ✅ Rundum-Schutz für das Rad inklusive
✅ Vollautomatisierter Prozess ohne Mehraufwand ✅ Digitalisiertes Portal mit über 5.000 Händlern
✅ Attraktives Mitarbeiterbenefit im Recruiting ✅ Günstigere Angebote für E-Bikes und Pedelecs, Traumbike wählbar
✅ Bessere betriebliche Umwelt- und CO2-Bilanz ✅ Auf Kurzstrecken schneller als jedes andere Verkehrsmittel
✅ Entlastet Firmenparkplätze ✅ Seltener krank und weniger Stress
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Wer gerne Fahrrad oder E-Bike fährt und ein NAVIT Mobilitätsbudget erhält, hat jetzt die Möglichkeit das monatliche Guthaben in einen Dienstrad-Leasingvertrag umzuwandeln.

Deinen Mitarbeiter:innen, die monatlich ein NAVIT Mobilitätsbudget bekommen, können über die NAVIT App in wenigen Minuten ein Dienstrad-Leasing beantragen.

Mit dem Bike-Leasing zum persönlichen Traumrad

Das persönliche Traumrad inklusive Zubehör wählen deine Mitarbeiter:innen bei einem Händler ihrer Wahl aus. Bei NAVIT können deine Teammitglieder aus über 5.000 verschiedenen Händlern in ganz Deutschland ihren Händler des Vertrauens auswählen.

Der Händler kümmert sich über das Bike-Leasing-Portal um die Angebotserstellung. Die Bestätigung erfolgt kontaktlos per Mobiltelefon oder E-Mail. Ist das Traumrad vorrätig kann es gleich mitgenommen werden.

Beim Bike-Leasing hat dein Team die freie Marken- und Modellwahl. Das bedeutet, du kannst dich entweder für ein E-Bike, Hollandrad, Mountainbike, Lastenrad, Pedelec oder Rennrad entscheiden.

Das geleaste Dienstrad können deine Mitarbeiter:innen sowohl für ihren Arbeitsweg als auch für alle privaten Fahrten nutzen.

Die Laufzeit des Bike-Leasingvertrags beträgt 36 Monate. Die monatlichen Leasing-Raten werden über die sogenannte Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt umgerechnet.

Du als Arbeitgeber übernimmst dabei den Betrag welcher dem Mobilitätsbudget deines Teams entspricht.


Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung

Dienstrad über Gehaltsumwandlung Dienstrad als Gehaltszusatz
✅ Steuerbegünstigt ✅ Steuerfrei
✅ Geldwerter Vorteil nur noch mit 0,25% der UVP zu versteuern ✅ Versteuerung des geldwerten Vorteils entfällt
✅ Gilt für Fahrräder, Pedelecs (E-Bikes bis zu 25 km/h) und S-Pedelecs (bis zu 45 km/h) ✅ Gilt für Fahrräder und Pedelecs, nicht für S-Pedelecs (hier gilt 0,25%-Regel)


Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Arbeitnehmende auf einen kleinen Teil des monatlichen Gehalts, der in die Leasingrate umgerechnet wird.

Dein Unternehmen least das Fahrrad und überlässt es deinen Mitarbeitenden zur freien Nutzung. Während der Leasingdauer von 36 Monaten wird das Leasingrad zur Verfügung gestellt.

Da es sich um eine Sachleistung, also einen geldwerten Vorteil, handelt, werden monatlich 0,25% des Listenpreises (UVP), abgerundet auf volle 100 Euro, versteuert. Für die zurückgelegten Kilometer fallen, anders als beim Dienstwagen, keine weiteren Steuern an.

Bei dieser Variante können deine Mitarbeitenden bis zu 40% gegenüber dem Direktkauf sparen.

Fahrradleasing als Gehaltsextra

Die zweite Dienstrad-Variante ist steuerfrei: Überlässt du als Arbeitgeber deinen Mitarbeitenden das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Bike-Leasing und Steuern

Ob tatsächlich Steuern fällig werden, entscheidet die Leasingvariante. Versteuert wird eigentlich nur die uneingeschränkte private Nutzung eines Dienstrads, das per Gehaltsumwandlung geleast wird. Für Arbeitnehmende, die ihr Fahrrad oder E-Bike über eine Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber leasen und dieses auch privat nutzen dürfen, entsteht durch die private Nutzung ein geldwerter Vorteil. Das heißt, hier wird das Fahrrad zum „Sachlohn“, der damit wie Arbeitslohn versteuert werden muss.

Allerdings reduziert sich für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in dank der 0,25% Regel die Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben mit dem Effekt, dass beide finanziell profitieren.

Beim Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung kannst du als Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen, indem du die Leasing-Raten als Betriebsausgaben geltend machst. Diese Ersparnis kannst du beispielsweise durch einen Zuschuss zum Dienstrad an den Mitarbeitenden weitergeben. Somit schaffst du einen wahren Mitarbeiter-Benefit.

Bekommt dein:e Mitarbeiter:in das Dienstrad als Gehaltsplus, bezahlst du als Arbeitgeber die Leasingraten und kannst sie als Betriebskosten geltend machen.

Für deine Mitarbeiter:innen ist das Dienstrad dadurch steuerfrei. In beiden Fällen erhalten dein Unternehmen und deine Mitarbeiter:innen mit dem Bike-Leasing Steuervorteile. Das macht das Dienstrad-Leasing so attraktiv.

Unsicher, wie du die betriebliche Mobilitätsstrategie organisieren sollst?

Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.

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Häufig gestellte Fragen zum Bike-Leasing

Wo kann ich mein Fahrrad abholen?

Beim Dienstrad-Leasing nehmen über 5.000 Händler in ganz Deutschland teil. So gibt es einen Händler auch in deiner Nähe.

Wieviel spare ich mit dem Bike-Leasing?

Das kannst du ganz einfach selbst herausfinden. Berechne deine Netto-Leasingrate mit dem Vorteilsrechner von BusinessBike.

Wann beginnt und endet der Leasingvertrag?

Die Laufzeit des Leasingvertrages beginnt am ersten Tag des auf die Übernahme folgenden Monats und endet nach 36 Monaten (ordentliche Kündigung) oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung).

Was ist in dem inklusiven Rundumschutz alles enthalten?

Über unsere Partner sind Vollkaskoversicherung mit 0 Euro Selbstbeteiligung, Mobilitätsgarantie (bei Pannen, Diebstahl oder Unfällen) und jährliche Service-Checks immer inbegriffen.

Haftungsausschluss:

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Benefits-information und unsere Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf Eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Der Anbieter kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Fragestellungen konsultiert bitte unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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