Bei der Gestaltung von Mitarbeitervergütungen bauen Firmen immer mehr auf Sachbezüge, da sie attraktive und steuerlich vorteilhafte Möglichkeiten für Mitarbeiterbenefits bieten. Um die steuerlichen Vorteile von Sachleistungen optimal nutzen zu können, kann eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt im Einzelfall zusätzliche steuerliche Sicherheit gewährleisten.
Wir beleuchten in diesem Blogbeitrag die Bedeutung der Anrufungsauskunft und geben Unternehmen Tipps, wie sie mithilfe der Anrufungsauskunft offene Steuerfragen klären können.
Sachbezüge sind in der modernen Arbeitswelt ein effektives Instrument, um attraktive Benefits für Mitarbeiter zu gestalten. Sie ermöglichen es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden neben dem regulären Gehalt steuerbegünstigte Zusatzleistungen anzubieten. Damit können sie vor allem die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung steigern, ohne höhere Lohnnebenkosten zu haben. Die Freigrenze für Sachbezüge liegt aktuell bei 50 Euro pro Monat pro Mitarbeiter. Bis zu 50 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden also Benefits steuerfrei anbieten.
Die verfügbare Bandbreite der möglichen Sachleistungen, beispielsweise Sportangeboten, Essenszuschuss oder Mobilitätsbenefits, erlaubt Arbeitgebern eine flexible Anpassung an die sich ändernden Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie die Attraktivität und Effizienz dieser Zusatzleistungen maßgeblich beeinflussen. Firmen, die Sachbezüge gezielt einsetzen, können damit nicht nur ihre Wertschätzung zeigen, sondern auch ein starkes Signal für ihr Engagement für eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur setzen und letztendlich ihr Employer Branding verbessern.
Die gesetzliche Regelung zu Sachbezügen zielt darauf ab, Barlohn von Sachlohn klarer abzugrenzen. Nicht-monetäre Zuwendungen an Mitarbeitende sollen so besser geregelt werden. Für sie gibt es eine Sachbezugsfreigrenze unter der Zuwendungen steuerfrei sind.
Diese Freigrenze für Sachbezüge wurde zuletzt Anfang 2022 von 44 Euro auf 50 Euro pro Kalendermonat erhöht. Innerhalb dieses Rahmens können Firmen ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei Sachleistungen, wie Gutscheine, Guthabenkarten und ähnliche Leistungen, zur Verfügung stellen.
Neben der Sachbezugsfreigrenze haben sich 2022 auch die Regelungen zur Nutzung und weitere rechtliche Vorschriften geändert. Die ausgegebenen Gutscheine und Geldkarten müssen den Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entsprechen, welches bestimmte rechtliche Anforderungen an die Ausgabe und Nutzung von Zahlungsdiensten oder Gutscheinen bzw. Geldkarten bestimmt.
Durch das ZAG müssen Gutscheine und Geldkarten müssen nun folgenden spezifischen Regelungen entsprechen:
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Neben den Regelungen des ZAG wird bei Geldkarten für Sachbezüge, sogenannten Sachbezugskarten, auch zwischen Closed-Loop, Controlled-Loop und Open-Loop Karten unterschieden:
Gesetzliche Grundlagen in der Übersicht:
Die sogenannte Anrufungsauskunft oder Lohnsteueranrufungsauskunft erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Gehaltsextras wie Sachbezüge und Mitarbeiterbenefits gewähren können. Firmen können die Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Finanzamt einholen.
Dabei geht es um ganz konkrete und klar formulierte lohnsteuerliche Sachverhalte und Zweifelsfragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren, wie beispielsweise die steuerliche Behandlung von Sachbezügen, Gehaltsumwandlungen oder die Anwendung von Pauschalversteuerungen. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können so ihre lohnsteuerlichen Pflichten absichern lassen. Die Auskunft ist bindend und rechtlich sicher. Firmen können sie kostenlos vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Inhalt und Verantwortlichkeiten
Um eine effektive Anrufungsauskunft zu erhalten, sollten Unternehmen dem zuständigen Finanzamt eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts, für den sie steuerliche Klarheit suchen, bereitstellen.
Diese Darstellung sollte alle Aspekte des geplanten Sachbezugs – von der Art der Leistung bis hin zur Umsetzung – umfassen und präzise erläutern. Auf Grundlage dessen kann das Finanzamt eine fundierte Einschätzung abgeben, die den steuerlichen Richtlinien entspricht.
Die Anrufungsauskunft beantragen in der Regel die Arbeitgeber, aber auch die Mitarbeitenden selbst können einen Antrag bei ihrem Finanzamt stellen. Alternativ kann auch der Steuerberater die Beantragung der Auskunft als nicht beteiligte Instanz übernehmen.
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Wichtig: Eine Anrufungsauskunft enthält nicht nur eine detaillierte Beschreibung des geplanten Sachbezugs, sondern auch die steuerrechtlichen Fragen, die Unternehmen klären wollen.
Diese Aspekte im Hinblick auf den Sachbezug sollten Firmen berücksichtigen, um ihre Anrufungsauskunft effektiv zu gestalten:
Eine durch das Finanzamt beantwortete und erteilte Anrufungsauskunft stärkt die Rechtssicherheit für Firmen. Denn setzen Unternehmen den Sachbezug und den Mitarbeiterbenefit so um, wie sie ihn dem Finanzamt in der Anrufungsauskunft geschildert haben, kann das Finanzamt keine Nachforderungen der Lohnsteuer stellen. Zudem bietet die Anrufungsauskunft Mitarbeitenden Klarheit über die lohnsteuerliche Behandlung ihrer Benefits. Welche Vorteile eine Anrufungsauskunft für Unternehmen und Mitarbeitende darüber hinaus hat, hier im Überblick:
Für Unternehmen:
Für Mitarbeitende:
Schritt für Schritt zur Anrufungsauskunft - Mit dieser Hilfestellung bist du optimal vorbereitet
Bei Unsicherheiten: Wenn du dir bei der Formulierung der Anrufungsauskunft unsicher bist oder die steuerrechtlichen Auswirkungen nicht zur Gänze verstehst, empfehlen wir dir, eine:n Steuerberater:in zu Rate zu ziehen.
NAVIT steht dir und deinem Unternehmen bei der Anrufungsauskunft - ergänzend zum Steuerberater - beratend zur Seite.
Wir bieten Musterdokumente an, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Beantragung der Anrufungsauskunft für Mobilitätsbenefits zu erleichtern. Diese Vorlagen sind so gestaltet, dass sie die Vorbereitung und das Einreichen der Anrufungsauskunft beim Finanzamt vereinfachen und Unternehmen dabei helfen, die Steuervorteile der NAVIT Mobilitätskarte und anderer Mobilitätslösungen optimal zu nutzen.
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Die NAVIT Mobilitätskarte nutzt den Sachbezug, um Mitarbeitenden flexible und nachhaltige Mobilitätsoptionen steueroptimiert und CO2-kompensiert zu ermöglichen.
Mitarbeitende fordern zunehmend maximale Flexibilität bei größtmöglicher Nachhaltigkeit. Sie wollen sich daher nicht auf eine Mobilitätsform oder ein Verkehrsmittel festlegen und stattdessen lieber situativ und flexibel wählen können.
Die Mobilittätskarte ermöglicht Mitarbeitenden den Zugang zu allen ihnen vor Ort verfügbaren Mobilitätsdiensten. Bis zu einem Mobilitätsbudget von 50 Euro im Monat ist die Nutzung steuerfrei. Zusätzlich können Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei anbieten.
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Haftungsausschluss:
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Benefits-information und unsere Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf Eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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