Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst

Seit dem 1. Januar 2024 können rund 850.000 Tarifangestellte, die bisher vom Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung ausgeschlossen waren, Zugang zu einem der beliebtesten Mitarbeiterbenefits erhalten. Eine Tarifeinigung ermöglicht das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst der Länder.

Mit der Bereitstellung von Dienstfahrrädern fördern Arbeitgebende nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden, sondern setzen auch ein starkes Zeichen für eine moderne und zukunftsorientierte Personalpolitik sowie für mehr betriebliche Nachhaltigkeit.

Was bisher nur für kommunale Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorbehalten war, gilt jetzt auch für Tarifangestellte auf Landes- und Bundesebene: Im Rahmen der im Dezember 2023 abgeschlossenen Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurden nicht nur Regelungen zur Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen getroffen, sondern auch eine wegweisende Vereinbarung zum Dienstrad-Leasing.

Seit 1. Januar 2024 haben die Bundesländer als Arbeitgeber die Option, ihren Beschäftigten das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Die einzige Ausnahme bildet Hessen, da dieses Bundesland nicht Teil der Arbeitgebervereinigung TdL ist, wodurch die tariflichen Regelungen dort keine Anwendung finden.

Bereits seit 2021 erlaubt ein Tarifvertrag Arbeitgebenden im kommunalen öffentlichen Dienst, Dienstrad-Leasing für alle Mitarbeitenden anzubieten. Durch den Abschluss der Tarifrunde für Landesbeschäftigte wird die Dienstrad-Regelung im öffentlichen Dienst auf insgesamt mehr als 2,5 Millionen Erwerbstätige ausgeweitet. 

Bikeleasing für Beschäftigte von Kommunen, Ländern und Bund - Hier ist es möglich

Welche Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ihren Beschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anbieten können im Überblick:

Hier ist Dienstrad-Leasing möglich:

Kommune

  • Tarifangestellte (TVöD)
  • Beamte (LBesG)

Länder

  • Tarifangestellte (TV-L)
  • Beamte und Richter (LBesG)

Hier ist Dienstrad-Leasing noch nicht möglich:

Bund

  • Tarifangestellte (TVöD)
  • Beamte (BBesG)

Die kürzliche Einigung pro Dienstfahrrad ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umgestaltung der betrieblichen Mobilität im öffentlichen Dienst hin zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln. Die Hälfte aller Berufspendelnden hat einen Arbeitsweg unter 10 km. Diese Strecken können die meisten Menschen problemlos mit einem guten Fahrrad oder E-Bike zurücklegen. Mit einem Dienstrad sind die meisten sogar schneller am Ziel.

Wie funktioniert E-Bike Leasing im öffentlichen Dienst und welche Vorteile haben Beschäftigte?

Gegen eine monatliche Zahlung, die Leasingrate, wird den Beschäftigten ein Fahrrad zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Leasingzeitraums geben sie das geleaste Fahrrad wieder ab. Im Gegensatz zum Mieten fließt in das Leasing die Abnutzung des geleasten Fahrrad allerdings nicht mit in die Raten ein. Dadurch fallen die monatlichen Kosten deutlich niedriger aus.

Das E-Bike Leasing über Arbeitgeber lohnt sich in der Regel am besten über eine Gehaltsumwandlung. Dabei wird über den Arbeitgeber ein kleiner Teil des Monatsgehalts in die Leasingrate umgewandelt. Angestellte erhalten dafür ihr ausgewähltes Wunschfahrrad und dürfen es frei für dienstliche und private Fahrten verwenden. Durch das geringere Bruttogehalt zahlen sie weniger Steuern. Arbeitgebende wiederum profitieren von niedrigeren Lohnnebenkosten und zufriedenen und gesunden Mitarbeitenden.

Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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