Zuletzt aktualisiert am 05.05.2026
Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen mit Firmenwagen hat eine Car Policy — und die meisten dieser Richtlinien stammen aus einer Zeit, in der das Auto die einzig relevante Mobilitätsoption war. Das hat sich verändert: Mitarbeitende in deutschen Städten nutzen heute das Deutschlandticket als Jobticket, kommen mit dem geleasten E-Bike zur Arbeit oder kombinieren Carsharing mit ÖPNV. Eine Richtlinie, die nur den Dienstwagen kennt, lässt diese Mitarbeitenden ohne Regelung — und ohne Benefit.
Die Mobility Policy ist die Antwort darauf: Sie erweitert die klassische Dienstwagenrichtlinie um alle relevanten Verkehrsmittel, definiert steuerlich optimale Erstattungsmodelle und gibt HR-Verantwortlichen ein Instrument an die Hand, das zur heutigen Arbeitswelt passt. Für CSRD-pflichtige Unternehmen kommt hinzu, dass eine dokumentierte Mobility Policy die Grundlage für die Scope-1- und Scope-3-Berichterstattung nach ESRS E1 legt.
Dieser Leitfaden erklärt, was Car Policy und Mobility Policy voneinander unterscheidet, welche steuerlichen Vorteile der Umstieg nach §3 Nr. 15 und §3 Nr. 4 EStG bringt und wie der Übergang in vier Schritten gelingt.
Eine Car Policy — auch Dienstwagenrichtlinie, Dienstwagenordnung oder Firmenwagenrichtlinie genannt — ist eine interne Unternehmensrichtlinie, die die Nutzung von Firmenwagen regelt. Sie legt fest, wer berechtigt ist, ein Firmenfahrzeug zu nutzen, welche Fahrzeugklassen für welche Positionen vorgesehen sind, welche Kosten Mitarbeitende selbst tragen und welche das Unternehmen übernimmt.
Typische Inhalte einer Car Policy umfassen: die Zuteilung von Fahrzeugen nach Hierarchiestufe oder Funktion, Regelungen zur Privatnutzung, Vorgaben zur Versicherung und Wartung sowie Vereinbarungen zur Nutzungsdauer. Die Car Policy ist damit ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Mobilitätsmanagements — und gleichzeitig ein wichtiges Instrument der Personalstrategie, denn der Dienstwagen gilt in Deutschland traditionell als Statussymbol und attraktiver Corporate Benefit.
Die Einführung einer Dienstwagenrichtlinie war lange Zeit ein gängiges Mittel, um Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden. Allerdings hat sich das Mobilitätsverhalten der Arbeitnehmenden in den letzten Jahren stark verändert, und immer mehr Menschen suchen nach alternativen Mobilitätslösungen, die flexibler zu ihrem Pendelweg passen.
Aus steuerlicher Sicht bedeutet ein Firmenwagen für Mitarbeitende: Die Privatnutzung ist als geldwerter Vorteil zu versteuern — entweder über die 1-%-Regelung (monatlich 1 % des Bruttolistenpreises) oder per Fahrtenbuch. Bei einem E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 € gilt die günstigere 0,25-%-Regelung nach §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Für das Unternehmen liegt der Gesamtkostenblock eines Mittelklasse-Dienstwagens bei rund 900 € pro Monat — inklusive Leasing, Versicherung, Wartung und Kraftstoff.
Eine Mobility Policy — auch Mobilitätsrichtlinie genannt — geht über die klassische Dienstwagenrichtlinie hinaus. Sie erfasst alle Verkehrsmittel und Mobilitätsformen: öffentlicher Nahverkehr, Fahrrad-Leasing, Carsharing, Ride-Hailing, E-Scooter-Abonnements und flexible Mobilitätsbudgets. Statt eines festen Fahrzeugs erhalten Mitarbeitende oft ein Budget, das sie für die für sie passenden Verkehrsmittel einsetzen können.
Steuerlich bietet die Mobility Policy erhebliche Vorteile: Ein Mobilitätsbudget von bis zu 113 € pro Monat kann vollständig steuerfrei gewährt werden — 63 € nach §3 Nr. 15 EStG für ÖPNV-Zuschüsse (entspricht dem Deutschlandticket-Preis seit Januar 2026) und 50 € als steuerfreier Sachbezug nach §3 Nr. 4 EStG. Jobtickets, die Bereitstellung von Diensträdern im Rahmen der Entgeltumwandlung und steuerlich begünstigte Heimladen-Zuschüsse kommen ergänzend hinzu.
Im Gegensatz zu einer Car Policy bietet die Mobility Policy Unternehmen die Möglichkeit, alle relevanten Mobilitätsoptionen gleichwertig zu betrachten und die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel zu fördern. Indem alternative Verkehrsmittel gefördert werden, kann der Einsatz von Firmenwagen reduziert werden — was CO₂-Emissionen senkt und den administrativen Aufwand für HR-Verantwortliche verringert, sofern die Verwaltung über eine zentrale Plattform erfolgt.
Vier Entwicklungen machen die Aktualisierung einer reinen Car Policy zur Mobility Policy für die meisten Unternehmen heute strategisch notwendig:
In deutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern ist ein erheblicher Anteil der Beschäftigten nicht auf ein eigenes Auto angewiesen. In München, Hamburg und Berlin nutzen viele Mitarbeitende bereits heute den ÖPNV oder das Fahrrad als primäres Verkehrsmittel. Wer als Arbeitgeber ausschließlich Dienstwagen als Benefit anbietet, schließt diese Mitarbeitenden von einem relevanten Teil des Vergütungspakets aus. Eine Mobility Policy schafft Gleichberechtigung im Benefit-Angebot — unabhängig davon, ob jemand mit dem Dienstwagen, dem Dienstrad oder dem Deutschlandticket pendelt.
Ein Dienstwagen der Mittelklasse kostet Arbeitgeber im Schnitt rund 900 € pro Monat. Ein Mobilitätsbudget, das ÖPNV-Nutzung und Dienstrad kombiniert, ist für 113 € monatlich steuerfrei realisierbar. Für Unternehmen mit großen Fuhrparks ergibt sich daraus ein erhebliches Einsparungspotenzial, ohne dass der wahrgenommene Benefit-Wert für Mitarbeitende sinkt. Einige DAX-Konzerne und Mittelständler — darunter SAP — haben den Schritt bereits vollzogen und ersetzen den Dienstwagen für bestimmte Mitarbeitergruppen durch ein multimodales Mobilitätsangebot.
Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS E1 verpflichtet. Ab Geschäftsjahr 2025 gilt die Pflicht bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Dienstfahrzeuge fallen unter Scope-1-Emissionen (direkter Kraftstoffeinsatz), Mitarbeiterpendeln unter Scope-3-Kategorie 7. Eine Mobility Policy, die auf ÖPNV, Dienstrad und E-Dienstwagen setzt, reduziert diese Emissionen strukturell — und liefert gleichzeitig die Datenbasis für die ESRS-E1-Berichterstattung.
Der Gesetzgeber hat die steuerfreie Förderung nachhaltiger Mobilität in den letzten Jahren erheblich ausgebaut. §3 Nr. 15 EStG ermöglicht die steuerfreie Gewährung von ÖPNV-Zuschüssen bis zur tatsächlichen Höhe des Ticketpreises — beim Deutschlandticket also 63 € pro Monat seit Januar 2026. Wer diese Möglichkeit ausschöpft und mit dem Sachbezugsfreibetrag kombiniert, profitiert von kombinierten steuerfreien Zuschüssen, die eine reine Car Policy allein nicht bieten kann.
Der wesentliche Unterschied zwischen Car Policy und Mobility Policy liegt neben der Flexibilität vor allem im steuerlichen Gestaltungsspielraum. Eine moderne Mobility Policy kann drei Steuervorteile gleichzeitig kombinieren:
Arbeitgeber können Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei gewähren, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Seit Januar 2026 entspricht das dem Deutschlandticket-Preis von 63 € pro Monat. Der Zuschuss wird nicht auf den Sachbezugsfreibetrag angerechnet und ist weder für Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Wichtig: Gehaltsumwandlungen sind von dieser Steuerfreiheit ausgeschlossen — der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
Zusätzlich können Arbeitgeber monatlich bis zu 50 € als steuerfreien Sachbezug gewähren — über eine Mobilitätskarte oder ein digitales Wallet für Carsharing, Tanken oder weitere ÖPNV-Nutzung. In Kombination mit §3 Nr. 15 EStG ergibt sich ein steuerfreies Mobilitätsbudget von bis zu 113 € pro Monat pro Mitarbeitenden.
Ein Dienstrad, das per Entgeltumwandlung finanziert wird, unterliegt bei der Privatnutzung lediglich einem geldwerten Vorteil von 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich. Für Arbeitgeber entstehen dabei keine direkten Nettokosten, da die Leasingrate aus dem Bruttogehalt finanziert wird. Dienstrad-Leasing ist daher ein Mobilitätsbenefit, der im Rahmen einer Mobility Policy ohne Zusatzkosten angeboten werden kann.
| Merkmal | Car Policy (Mittelklasse-Dienstwagen) | Mobility Policy (Mobilitätsbudget) |
|---|---|---|
| Monatliche Kosten Arbeitgeber | ~900 € | bis 113 € steuerfrei |
| Geldwerter Vorteil Mitarbeitende | 1 % des Listenpreises (~300–500 €/Monat) | Entfällt bei steuerfreiem Budget |
| Steuerliche Grundlage | §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1-%-Regelung) | §3 Nr. 15 + §3 Nr. 4 EStG |
| CO₂-Relevanz für CSRD | Scope 1 (hoch) | Scope 3 reduziert oder entfällt |
| Verwaltungsaufwand | Fahrtenbuch, KFZ-Steuer, Versicherung | Zentral über Plattform automatisiert |
Der Übergang von der Car Policy zur Mobility Policy erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Die folgenden vier Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
Bevor eine Mobility Policy entwickelt werden kann, brauchen HR-Verantwortliche eine klare Datenbasis: Wie viele Mitarbeitende haben aktuell Dienstwagen — und für welche Positionen? Wie viele pendeln ausschließlich mit ÖPNV oder Fahrrad? Welche Mobilitätskosten entstehen dem Unternehmen pro Jahr insgesamt? Eine Pendlerbefragung und ein Daten-Export aus dem bestehenden HR-System liefern die Grundlage. Große Unternehmen mit mehreren Standorten sollten den Ist-Zustand standortspezifisch erheben — Mobilitätsbedürfnisse in München unterscheiden sich erheblich von ländlichen Regionen.
Eine Mobility Policy muss nicht für alle Mitarbeitenden gleich aussehen. Typische Differenzierungen: Außendienstmitarbeitende mit hohem Fahrbedarf behalten ggf. ihren Dienstwagen oder wechseln zu einem Auto-Abo; Büropendler in Städten erhalten ein Mobilitätsbudget aus §3 Nr. 15 + §3 Nr. 4 EStG; Mitarbeitende auf mittlerer Pendeldistanz erhalten das Dienstrad via Entgeltumwandlung. Ziele sollten messbar definiert sein: CO₂-Reduktion in Tonnen, Kosteneinsparung in Euro pro Mitarbeitenden, Nutzungsrate des neuen Benefit-Angebots.
Die Einführung einer Mobility Policy berührt die Arbeitsbedingungen der Belegschaft und erfordert in der Regel die Einbindung des Betriebsrats — nach §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Änderungen im Vergütungssystem sowie ggf. §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beim Einsatz digitaler Verwaltungssysteme. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess acht bis zwölf Wochen. Die häufigsten Betriebsratsbedenken: Datenschutz bei der Nutzungserfassung, Gleichbehandlung aller Mitarbeitergruppen und Transparenz der Abrechnungsmodelle. Eine frühzeitige Einbindung und klare Kommunikation — warum die Umstellung für alle Mitarbeitenden fairer ist — erleichtert die Abstimmung erheblich.
Nach der Einführung ist regelmäßiges Monitoring entscheidend: Welche Mobilitätsformen werden wie stark genutzt? Wie entwickeln sich Kosten und CO₂-Emissionen? Sind die Steuerfreiheitsgrenzen korrekt eingehalten? Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist das Monitoring nicht nur ein internes Steuerungsinstrument, sondern Pflicht: Die ESRS-E1-Berichterstattung erfordert auditierbare Mobilitätsdaten mit Quellennachweis. Plattformen, die alle Mobilitätsbenefits zentral verwalten, liefern diese Daten automatisch und exportieren sie in DATEV-kompatiblen Formaten.
Ein Anbieter wie NAVIT unterstützt Unternehmen dabei, den Übergang von der Car Policy zur Mobility Policy administrativ zu bewältigen. Die Plattform verwaltet Deutschlandticket, Dienstrad-Leasing, Mobilitätsbudget, Heimladen und Fuhrparkmanagement in einem einzigen Dashboard — mit einem DATEV-Export für die Lohnbuchhaltung und automatischer Steuerbehandlung je Benefit-Typ. Statt mehrerer separater Verträge mit verschiedenen Anbietern gibt es eine Plattform, eine Abrechnung und einen Ansprechpartner.
Aus der Praxis: Deloitte verwaltet mit NAVIT 16 Standorte mit einem HR-Aufwand von einer Stunde pro Monat. Merkur Privatbank konnte den Verwaltungsaufwand um 90 % reduzieren. apoBank erzielt eine Nutzungsrate von 95 % bei über 2.500 Mitarbeitenden. Diese Ergebnisse setzen voraus, dass die Mobility Policy klar strukturiert und die Plattformintegration sauber konfiguriert ist — die Werkzeuge allein genügen nicht.
Die Umstellung von der Car Policy zur Mobility Policy ist kein Verzicht auf Mitarbeiter-Benefits — sie ist deren Modernisierung. Unternehmen, die ausschließlich auf den Firmenwagen setzen, schließen heute einen wachsenden Anteil ihrer Belegschaft von relevanten Vergütungsbestandteilen aus und verzichten auf steuerfreie Gestaltungsspielräume von bis zu 113 € pro Mitarbeitenden und Monat. Eine Mobility Policy, die §3 Nr. 15 EStG, §3 Nr. 4 EStG und §3 Nr. 37 EStG kombiniert, spart Kosten, erfüllt CSRD-Anforderungen und erhöht die Benefit-Zufriedenheit. Der Umstieg erfordert vier Schritte: Ist-Analyse, Zielsetzung, Betriebsratseinbindung und Monitoring. Mit der richtigen Plattform ist er in wenigen Wochen umsetzbar.
Eine Car Policy regelt ausschließlich die Nutzung von Firmenwagen; eine Mobility Policy berücksichtigt alle Verkehrsmittel gleichwertig. Die Mobility Policy schließt ÖPNV-Zuschüsse, Dienstrad-Leasing, Carsharing und flexible Mobilitätsbudgets ein. Für Arbeitgeber bietet sie zusätzliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nach §3 Nr. 15 und §3 Nr. 4 EStG — mit bis zu 113 € steuerfrei pro Mitarbeitendem und Monat — die eine reine Car Policy nicht ausschöpft.
Als Arbeitgeber können Sie bis zu 113 € pro Mitarbeitendem und Monat steuerfrei gewähren. Das setzt sich zusammen aus 63 € nach §3 Nr. 15 EStG (ÖPNV-Zuschuss, entspricht dem Deutschlandticket-Preis seit Januar 2026) und 50 € als steuerfreiem Sachbezug nach §3 Nr. 4 EStG. Voraussetzung: Die Zuschüsse müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden — Gehaltsumwandlung schließt die Steuerfreiheit nach §3 Nr. 15 EStG aus.
In den meisten Unternehmen mit Betriebsrat ist dessen Einbindung erforderlich. Relevant sind §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Änderungen im Vergütungssystem) und §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn eine digitale Plattform eingesetzt wird. Der Prozess dauert erfahrungsgemäß acht bis zwölf Wochen. Die häufigsten Bedenken sind Datenschutz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit der Abrechnung — alle drei lassen sich mit der richtigen Vorbereitung gut adressieren.
Ja, beides kann gleichzeitig gewährt werden — steuerlich gibt es keine gegenseitige Anrechnung. Mitarbeitende mit Dienstwagen können zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss nach §3 Nr. 15 EStG erhalten, sofern er on top zum Gehalt gewährt wird. In der Praxis sinnvoll: Außendienstmitarbeitende behalten den Dienstwagen, erhalten aber zusätzlich das Deutschlandticket für Stadtpendelstrecken.
CSRD-pflichtige Unternehmen müssen Scope-1- und Scope-3-Emissionen aus dem Fuhrpark und dem Mitarbeiterpendeln nach ESRS E1 berichten. Eine Mobility Policy, die ÖPNV, Dienstrad und E-Dienstwagen systematisch fördert, reduziert diese Emissionen strukturell. Gleichzeitig ermöglicht eine zentrale Verwaltungsplattform die automatische Erfassung der Mobilitätsdaten in ESRS-E1-konformer Struktur — was den Aufwand für den externen Wirtschaftsprüfer erheblich reduziert.
Mit guter Vorbereitung ist eine Mobility Policy in acht bis sechzehn Wochen eingeführt. Die größten Zeitfresser sind die Betriebsratsabstimmung (vier bis acht Wochen) und die IT-Integration der Verwaltungsplattform. Unternehmen, die auf eine spezialisierte Mobilitätsplattform setzen, können die technische Implementierung deutlich beschleunigen. Sprechen Sie mit einem NAVIT-Experten für eine standortspezifische Einschätzung.
In drei Schritten zur modernen Mobilitätsrichtlinie — steuerkonform, mit minimalem HR-Aufwand.
Ist-Analyse durchführen: Erheben Sie Fuhrpark, Pendlerdaten und aktuelle Mobilitätskosten pro Standort — das ist die Entscheidungsgrundlage für alle weiteren Schritte.
Steuermodell definieren: Legen Sie fest, welche Kombination aus §3 Nr. 15 EStG, §3 Nr. 4 EStG und Dienstrad-Leasing für Ihre Mitarbeitergruppen steuerlich optimal ist.
Plattform einbinden: Ein Anbieter wie NAVIT verwaltet alle Mobilitätsbenefits in einer Plattform — mit DATEV-Export, automatischer Steuerbehandlung und ESRS-E1-konformer CO₂-Dokumentation.
NAVIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte auf unserer Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die Inhalte können und sollen eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf individuelle Anforderungen eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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