CSRD-Richtlinie: CO2-Berichtspflicht für Unternehmen ab 2024 (Deutschland)

Das Wichtigste in Kürze

  • CSRD-Richtlinie. Mit der CO2-Reportpflicht ist die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gemeint. Sie gilt ab 2024 für eine Vielzahl an Unternehmen.
  • Von NFRD zu CSRD. Die CSRD löst die seit 2014 gültige Non-Financial Reporting Directive ab. Diese Richtlinie regelte bisher die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen.
  • Von Outside-In zu Inside-Out. Mit der CSRD müssen nicht nur mögliche Auswirkungen, die der Klimawandel auf das Unternehmen haben wird, dokumentiert werden, sondern auch tatsächliche Auswirkungen, die das Unternehmen auf Umwelt und Klima hat.
  • Mehr Transparenz. Das Ziel der CSRD ist, bei Unternehmen mehr Transparenz im Hinblick auf ihre Nachhaltigskeitsbemühungen zu schaffen
  • Mobilität im Fokus. Besonders im Verkehrsbereich gibt es Handlungsbedarf und gerade bei der Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten. Hier kann ein Mobilitätsbudget helfen.

Inhalt

Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr rücken in den Fokus

Der Klimawandel verschärft sich. Das bedeutet, wir müssen uns mehr anstrengen und härtere Maßnahmen ergreifen um CO2 einzusparen. Der nächste Schritt zu einer nachhaltigen und CO2-armen Welt ist die CO2-Berichtspflicht für Unternehmen, die ab 2024 gelten wird. Für Unternehmen heißt das, mit dem Jahresanfang 2024 beginnt für sie die Dokumentation ihrer eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen. Auch im Bereich Verkehr: Mit der CO2-Reportpflicht rückt die nachhaltige betriebliche Mobilität weiter in den Blickpunkt.

Was ist die CSRD-Richtlinie?

CSRD-Richtlinie: Neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CO2-Reportpflicht ist die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gemeint.

Sie löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 ab. Die Richtlinie regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Damit müssen nun nicht nur die möglichen Auswirkungen, die der Klimawandel voraussichtlich auf das Unternehmen haben wird, dokumentiert werden (Outside-In-Perspektive).



Vielmehr müssen auch die tatsächlichen Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und das Klima haben, offengelegt werden (Inside-Out-Perspektive). Das Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erhöhen.

Das Thema Nachhaltigkeit rückt so bei Unternehmen mehr in den Mittelpunkt und wird mit Blick auf die Zukunft gefördert.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der bereits geltenden Non-Financial Reporting Directive Nachfolge (NFRD):

  • Mehr Unternehmen
  • Mehr Themen
  • Klarere Regeln
  • Mehr Transparenz
  • Externe Überprüfung

Die Ziele der CSRD Richtlinie:

  • Rechenschaftspflicht erhöhen und verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einführen
  • Qualität, Transparenz und Einheitlichkeit der Informationen verbessern
  • Kapital in nachhaltige Projekte lenken und somit zur Zielerreichung des European Green Deals beitragen
  • Minimierung von Risiken

Für welche Unternehmen gilt die neue CSRD?

Unternehmen ab 01.01.2025 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen: Unternehmen ab 01.01.2026 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen: Als Nicht-EU-Unternehmen ab 01.01.2028 berichtspflichtig, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
✅ 250 Beschäftigte ✅ 10 Beschäftigte ✅ mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
✅ 20 Mio. EUR Bilanzsumme ✅ 350.000 EUR Bilanzsumme ✅ 150 Mio. EUR Konzernumsatz in der EU
✅ 40 Mio. EUR Umsatzerlöse ✅ 700.000 EUR Umsatzerlöse

Mit dem umfangreichen Update der CSRD-Richtlinie und CO2-Reportpflicht wird auch die Gruppe der Unternehmen ausgeweitet, die verpflichtet sind einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Unter die vorherige Regelung fielen in Deutschland lediglich rund 500 Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben mussten. Nach aktuellen Schätzungen unterliegen künftig circa 15.000 Unternehmen der neuen Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive.

Bisher betraf die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter:innen, Finanzdienstleister, Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungen. Die neue CSRD Richtlinie verpflichtet ab 2026 bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Beschäftigten zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts, wenn sie eine Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro oder einen Umsatz von mindestens 700.000 Euro vorweisen. Bereits ab 2025 verpflichtet sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeiter:innen im Jahresdurchschnitt, die zudem entweder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder Nettoerlöse von über 40 Millionen Euro haben.

Wir haben für dich die 22 wichtigsten Fragen zur anstehenden CSR-Pflicht und CO2-Reportpflicht zusammengestellt.

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Welche Daten müssen Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit erfassen?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist vielschichtig und deckt mehrere Bereiche ab. Die neue CSRD Richtlinie orientiert sich dabei am etablierten ESG-Rahmenwerk, das die Aspekte Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt.

Schwerpunkt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird das CO2-Reporting.

Allerdings müssen laut CSRD-Richtlinie neben der CO2-Bilanzierung im Bezug auf Nachhaltigkeit auch folgende Inhalte dokumentiert werden:

  • Geschäftsmodell und Strategie im Hinblick auf Resilienz, Chancen und Risiken, Pläne und Interessen der Stakeholder und wie die Strategie in der Vergangenheit umgesetzt wurde.
  • Gesetzte Ziele und Fortschritte bei der Erreichung der oben genannten Punkte.
  • Klimamanagement und die Rollen der Verwaltung und Geschäftsführung
  • Unternehmensrichtlinien hinsichtlich Fragen der Nachhaltigkeit.
  • Ergriffene Maßnahmen und deren Ergebnisse.
  • Tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen für das Unternehmen.
  • Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Abhängigkeiten des Unternehmens.

CSRD: Anforderungen und Fristen - was es zu beachten gilt

Inhalt des Lageplans erfassen

Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, jährlich einen geprüften Lagebericht vorzulegen, der neue Kennzahlen (KPI) auf Basis einer EU-Taxonomie enthalten muss, wie beispielsweise Daten über CO2-Einsparungen, Energieverbrauch und Wiederverwertungsraten. Daneben sind bekannte Kennzahlen wie Umsatz, Investitionskosten und Betriebskosten zu berichten.

Zeitliche Fristen einhalten

Nach aktueller EU-Meldepflicht sind viele Unternehmen bereits 2025 (!) erstmals verpflichtet, ein CSRD Reporting über das Jahr 2024 abzugeben. Damit müssen alle für die CSRD Berichterstattung notwendigen Daten in einer angepassten Dateninfrastruktur bereits 2024 messbar und abrufbar sein: digital, zuverlässig und rechtzeitig.

Unterschiedliche Dateiformate berücksichtigen

Die rechtskonforme CSRD Berichterstattung ist nicht 1:1 vergleichbar mit dem Reporting von Finanzdaten. Das Reporting von nicht-finanziellen Daten wie CSRD enthält teilweise völlig unterschiedliche Datenquellen und -formate. Dafür ist es erforderlich, Daten aus verschiedenen Quellen (Systeme, Datensilos) zu erfassen und zu extrahieren, erforderliche Informationen zusammenzufassen und zu analysieren sowie Daten in einem strukturierten, überprüfbaren CSRD-Bericht abzubilden.

Passendes Verfahren wählen

Bedenkt man die bestehenden Fristen, bleibt nicht mehr viel Zeit für die Entwicklung und Abbildung einer passenden Strategie inklusive eines verlässlichen Verfahrens, einer angepassten IT-Infrastruktur (Data Management Lösung, Software) sowie automatisierten Prozessen für eine verlässliche Datenerhebung und Datenanalyse. Unternehmen können dabei auf externe Dienstleister zurückgreifen, die sie bei der CSRD Berichterstattung unterstützen.

Wie kann ich mich als Unternehmen vorbereiten?

  1. Überblick gewinnen
  2. Status quo überprüfen
  3. Fahrplan entwickeln
  4. Rechtzeitig darauf einstellen

Überblick gewinnen

Wo will das Unternehmen hin? Ein Überblick über die Anforderungen der CSRD ist der erste Schritt zur Bericht­erstattung. Wie können die Anforderungen zielgerichtet auf das Unternehmen angewendet werden und was sind die wesent­lichen Themen, zu denen das Unternehmen berichten muss?

Status Quo überprüfen

Welchen Reifegrad hat das Unternehmen? Was soll das Unternehmen in den zu berichtenden Bereichen erreichen und wie können die erforderlichen Daten erhalten oder gemessen werden? Hier gilt es zu analysieren, auf welchen Grundlagen das Unternehmen aufbauen kann.

Fahrplan entwickeln

Was soll in die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen werden? Auf dem Weg zur Nachhaltigkeits­berichterstattung müssen Berichtsprozesse in allen Einheiten implementiert werden und Verantwortlichkeiten geregelt werden. Welche Auswirkungen hat der Umstellungsprozess auf den neuen Standard für mein Unternehmen?

Rechtzeitig darauf einstellen

Hält es der Prüfung stand? Vor allem für Unternehmen, die zum ersten Mal eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen, können die Erwartungen der Prüferinnen und Prüfer eine Herausforderung darstellen. Eine frühzeitige Abstimmung schafft Klarheit über den Erwartungshorizont und hilft bei der Umsetzung der umfangreichen neuen Aufgaben.

Unsicher, wie du die betriebliche Mobilitätsstrategie organisieren sollst?

Die Organisation der Mitarbeitermobilität kann herausfordernd sein. Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für Unternehmen wie persona service, Lufthansa, Flink, HelloFresh - mit 1000en von Nutzer:innen jeden Tag.

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Wie ein Mobilitätsbudget bei der CO2-Reportpflicht unterstützen kann

Gerade im Bereich Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten, die zukünftig für die Berichterstattung vorliegen müssen.

Verfügt das Unternehmen über keine eigenen Daten, werden aktuell statistische Werte angenommen.

Allerdings können diese Werte einen hohen Anteil an spritbetriebenen Privatfahrzeugen annehmen. Das hat für dein Unternehmen jedoch negative Auswirkungen auf den CO2-Abgabepreis, der damit höher angesetzt wird.

Für dein Unternehmen ist es daher sinnvoll die Mobilitätsdaten vollumfänglich zu erfassen.

Die Lösung für die Erfassung von Mobilitätsdaten: Ein Mobilitätsbudget

Führt dein Unternehmen ein Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein, wird die betriebliche Mobilität deines Unternehmens an einem Ort übersichtlich gesammelt. Mitarbeitende können ihre Mobilitätsausgaben mit einer Mobilitätsbudget-Karte decken oder erhalten diese bei eigener Vorleistung zurückerstattet.

Damit bekommt dein Unternehmen Einblick in das Mobilitätsverhalten seiner Mitarbeiter:innen und kann die Daten dann anonymisiert auswerten und in das CO2-Reporting einfliessen lassen.


Was passiert, wenn das Mobilitätsbudget nicht die gesamte Mitarbeitermobilität abdeckt oder Mitarbeitende nicht alle Mobilitätsausgaben einreichen?

Beispielsweise weil ihr monatliches Mobilitätsbudget bereits aufgebraucht ist oder sie lieber für ihre Mobilitätsausgaben selber zahlen.

Um auch diese Daten erfassen zu können, bietet es sich an anhand von anonymisierten Umfragen unter der Belegschaft die Datengrundlage zu vervollständigen.

Der Mobilitätsmix in deinem Unternehmen wird somit erfasst und dokumentiert.

Bei einem nicht nachhaltigen Mobilitätsmix können so Maßnahmen ergriffen werden um die CO2-Bilanz der betrieblichen Mobilität zu verbessern.

Einen weiteren Vorteil hat das Mobilitätsbudget: Über Klimaprojekte können alle mit dem Mobilitätsbudget verursachten CO2-Emissionen automatisch kompensiert werden.

Das Mobilitätsbudget befindet sich im Entwurf des Jahressteuergesetz 2024.

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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