Erfahren Sie alles über eichrechtskonformes Laden im Heimbereich. Wir beantworten die häufigsten Fragen und bieten Ihnen eine Übersicht über Anforderungen und Abrechnungsmethoden.
Eichrechtskonformes Laden heißt: Messgeräte und das gesamte Mess- und Abrechnungssystem der Ladeeinrichtung erfüllen die Anforderungen des deutschen Mess- und Eichrechts (MessEG/MessEV). So ist sichergestellt, dass genau die Energiemenge abgerechnet wird, die tatsächlich geflossen ist, und dass Mitarbeitende und Unternehmen die Werte nachvollziehen können.
Eichrechtskonformes Laden zu Hause ist wichtig, um Transparenz und Fairness bei der Abrechnung von Ladestrom zu gewährleisten, vor allem im Kontext von E-Dienstwagen. Es schützt sowohl Dienstwagenfahrende als auch das Unternehmen vor möglichen Abrechnungsfehlern und Manipulationen. Besonders für Dienstwagenfahrende, die für den geladenen Strom von ihrem Arbeitgebenden eine Erstattung erhalten, ist dies von großer Bedeutung. Gegenüber den Finanzbehörden kann dies als rechtssicherer Leistungsnachweise verwendet werden.
Für rein private Ladevorgänge, die über den eigenen Haushaltszähler bezahlt werden, ist Eichrechtskonformität in der Regel nicht nötig. Sobald jedoch gegenüber einem Dritten abgerechnet wird, etwa bei Erstattung von Dienstwagenladungen zu Hause, greifen die eichrechtlichen Anforderungen.
Eichrechtskonforme Wallboxen müssen von einer zertifizierten Stelle geprüft und zertifiziert werden. In Deutschland übernimmt dies die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), der Verband für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und weitere zertifizierte Prüfstellen. Diese stellen sicher, dass die Wallbox den gesetzlichen Anforderungen entspricht und zuverlässig arbeitet. Darüber hinaus muss auch die Produktion durch den Hersteller zertifiziert sein, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jede einzelne Wallbox dem zertifizierten Muster entspricht.
Erforderlich für eine eichrechtskonforme Wallbox sind unter anderem:
Hersteller weisen dies in den technischen Spezifikationen aus, häufig mit Hinweisen wie „eichrechtskonform“ oder „konformitätsbewertet“. Zertifikate oder Siegel können helfen, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben. Im Zweifel auf Produktunterlagen und Herstellerangaben zur Konformitätsbewertung achten.
Ja. Sobald nach Kilowattstunden gegenüber Dritten abgerechnet wird, gelten die Anforderungen für AC und DC gleichermaßen. Technisch unterscheiden sich AC und DC, rechtlich gibt es dabei keine Sonderwege.
Es sorgt für transparente, überprüfbare Abrechnungen, stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, verbessert die Kostenkontrolle und liefert rechtssichere Nachweise für Erstattungen. Gerade bei Dienstwagenprogrammen sind das starke Argumente.
Die Systeme sind komplexer und in der Anschaffung sowie im Betrieb teurer. Zudem können regelmäßige Prüfungen oder Geräteaustausch anfallen. Diese Mehrkosten stehen dem Gewinn an Rechtssicherheit und Transparenz gegenüber.
Typisch sind Start- und Endzählerstand bzw. Energiedifferenz in kWh, Zeitstempel, eine eindeutige Geräte- oder Transaktions-ID und ein Nutzer-Identifikationsmerkmal. Die Datensätze werden signiert und gegen nachträgliche Änderungen gesichert.
MID steht für Measuring Instruments Directive, eine EU-Richtlinie für Messgeräte. Ein MID-Zähler stellt vor allem die Messgenauigkeit sicher, ohne automatisch die weitergehenden deutschen Anforderungen an Signatur, Datenzugriff und Gesamtsystemprüfung zu erfüllen.
MID-konform bezieht sich primär auf die Messgenauigkeit des Zählers nach EU-Recht. Eichrechtskonform bedeutet, dass in Deutschland das komplette Mess- und Abrechnungssystem geprüft und zugelassen ist, inklusive manipulationssicherer Datenspeicherung, Signatur und Prüfbarkeit.
Weil das Eichrecht die gesamte Kette betrachtet. Ein einzelner MID-Zähler deckt nicht automatisch die geforderte Signatur, Unveränderbarkeit und transparente Nachprüfbarkeit der Messdaten ab.
Wenn keine Abrechnung an unbekannte Dritte erfolgt und nur bekannte Nutzer abgerechnet werden, kann ein MID-Zähler genügen. Beispiele sind der reine Dienstwagenbetrieb an einer dedizierten Heim-Wallbox oder vermieterseitige Umlagen an bekannte Mieter. Es ist ratsam, immer den konkreten Anwendungsfall zu prüfen.
Abgerechnet wird auf Basis der signierten kWh-Messwerte. Die Daten werden sicher gespeichert und an ein Backend übermittelt. Nutzerinnen und Nutzer können die zugrunde liegenden Datensätze mit einer Transparenzsoftware prüfen, die von der PTB gelistet ist.
Ja. Die Messrichtigkeit muss in Intervallen geprüft werden. In der Praxis wird bei vielen Installationen eher das Messgerät getauscht, statt vor Ort nachzueichen. Das hängt vom Gerät und der Nutzung ab.
Eichrechtskonforme AC-Wallboxen starten laut Marktübersicht etwa ab 1.500 Euro. Modelle mit zwei Ladepunkten und erweitertem Funktionsumfang liegen deutlich höher. Zusätzlich können Installations-, Betriebs- und Prüfkosten anfallen.
Die Antworten geben einen praxisnahen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Für spezielle Konstellationen lohnt der Blick in Produktunterlagen und, wenn nötig, eine Rücksprache mit dem Messstellenbetreiber, Hersteller oder einer fachkundigen Rechtsberatung.