Wer einen Dienstwagen fährt und ihn auch privat nutzt, muss auf die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils achten. Beschäftigte können dabei zwischen der Fahrtenbuchmethode und der Ein-Prozent-Regelung wählen. Zwischen den beiden Optionen gibt es jedoch oft große Unterschiede – und ebenso viele Fallstricke. Ist der Firmenwagen ein Elektro- oder Hybridfahrzeug, kommen weitere Sonderregeln hinzu, die sich steuerlich zwar lohnen können, aber genaue Kenntnis der Vorgaben erfordern. Zudem kommen beim Laden zu Hause oder im Betrieb weitere Besonderheiten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Wir erklären, worauf es bei der Dienstwagenbesteuerung ankommt, wann sich welche Nachweismethode lohnt – und wie sich typische Fehler vermeiden lassen.
Kurz und knapp: Ein Firmenwagen ist ein Fahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist und das dieses einem Mitarbeiter zur Nutzung überlässt. Der Mitarbeiter darf den Firmenwagen je nach Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter entweder nur beruflich oder beruflich als auch privat nutzen. Grundsätzlich muss der Firmenwagen mindestens zu zehn Prozent für berufliche Fahrten genutzt werden.
Wichtig: Wenn Mitarbeiter einen Firmenwagen privat nutzen, müssen sie ihn versteuern. Denn sie ziehen aus der privaten Nutzung einen geldwerten Vorteil.
Dienstwagen vs. Firmenwagen: Gibt es einen Unterschied?
Die Bezeichnungen Firmenwagen, Firmenauto, Dienstwagen oder Dienstauto meinen das Gleiche. Unterschiede gibt es keine.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern verschiedene Arten von Fahrzeugen bereitstellen: Möglich sind der klassische Dienstwagen, Poolautos oder Leasingfahrzeuge.
Poolfahrzeuge
Ein Poolauto ist ein Fahrzeug, das ein Unternehmen seinen Mitarbeitern für betriebliche Zwecke zur Verfügung stellt. Es ist also nicht einem einzelnen Mitarbeiter zugewiesen, sondern kann von allen genutzt werden, beispielsweise vom Facility-Management für Besorgungen oder vom Vertriebsmitarbeiter für Außenterminen.
Die Kosten für ein Poolfahrzeug trägt allein der Arbeitgeber – von der Anschaffung über die Versicherung bis hin zur Versteuerung. Arbeitgeber können Poolfahrzeuge auch für private Fahrten freigeben. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer dann die Fahrten versteuern.
Leasingauto
In der Regel leasen Unternehmen ihre Fahrzeuge. Denn ein Auto Leasing erhöht die Liquidität eines Unternehmens. So können Unternehmen die im Leasingvertrag festgelegten monatlichen Raten steuerlich als Betriebskosten geltend machen, während bei einem Kauf Abschreibungen anfallen würden. Beim Firmenleasing tragen Unternehmen weder ein Verschleiß- noch ein Restwertrisiko.
Unternehmen und ihre Mitarbeiter müssen jedoch den Bruttolistenpreis des Leasingfahrzeugs versteuern und das unabhängig davon, wie hoch die eigentlichen Anschaffungskosten sind.
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Beratung buchenWerden Firmenwagen von Mitarbeitern auch privat genutzt, gelten besondere steuerliche Regeln. Für die Versteuerung eines Dienstwagens oder eines JobAutos per Gehaltsumwandlung stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung.
Die Ein-Prozent-Regel ist die von Arbeitnehmern meistgenutzte Variante der Versteuerung von Dienstwagen. Schließlich ist die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils die einfachste und unbürokratischste Lösung, wenn für den Firmenwagen für Mitarbeiter kein Fahrtenbuch geführt werden soll.
Bei dieser Regelung versteuern Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil. Arbeitgeber führen auf diese Summe mit jeder Gehaltsabrechnung Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (und gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidarititätszuschlag) für Arbeitnehmer ab.
Zusätzlich fallen pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen der Wohnung des Mitarbeiters und dem Arbeitsplatz an.
Auch wenn diese Methode einfach anzuwenden ist, könnte sie sich bei teureren Fahrzeugen oder bei geringer privater Nutzung finanziell als nachteilig erweisen.
Beispiel: Bei einem Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro muss der Mitarbeiter monatlich 500 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einer Entfernung von 20 Kilometer zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz kommen monatlich zusätzlich 300 Euro hinzu, was einen zu versteuernden geldwerten Vorteil von 800 Euro ergibt. Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 25 Prozent zahlt ein Mitarbeiter so 2.400 Euro Steuern pro Jahr.
Für Elektroautos gibt es seit längerem besondere Besteuerungsregelungen bei der privaten Nutzung als Dienstwagen. Seit Juli 2025 muss bei rein elektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro nur ein Viertel des Listenpreises, also 0,25 Prozent pro Monat, versteuert werden. Bis Ende 2023 lag diese Grenze noch bei 70.000 Euro. Übersteigt der Bruttolistenpreis 100.000 Euro, wird die Bemessungsgrundlage halbiert (sog. 0,5-%-Regelung).
Diese 0,5-Prozent-Regelung gilt auch für bestimmte Plug-in-Hybride, wobei diese eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer aufweisen müssen.
Diese ermäßigten Steuersätze sollen Anreize für den Umstieg auf umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge schaffen. Ein Elektroauto bietet somit erhebliche steuerliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen.
Beispiel: Bei Kauf eines E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro zum im Zeitpunkt der Erstzulassung im Dezember 2025, sind Steuer- und Sozialabgaben lediglich auf einen geldwerten Vorteil von 250 Euro im Monat abzuführen. Bei einem Dienstwagen mit Verbrennenungsmotor würde sich der geldwerte Vorteil hingegen auf 1.000 Euro im Monat belaufen.
Neben der Anhebung der Grenze des Bruttolistenpreises wurde für vollelektrische Fahrzeuge eine neue Sonderabschreibung eingeführt. So können im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten sofort abgeschrieben werden. In den folgenden Jahren erfolgt die Abschreibung mit jährlich sinkenden Beträgen, sodass das Fahrzeug insgesamt nach sechs Jahren vollständig abgeschrieben ist. Konkret heißt das: 75 Prozent der Anschaffungskosten können im ersten Jahr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Übersicht der Regelungen zur Privatnutzung von Dienstwagen:
Steht einem Arbeitnehmer der Firmenwagen zwar prinzipiell zur Privatnutzung zur Verfügung, wird dieser aber kaum privat gefahren, kann die pauschale Besteuerung nachteilig sein.
In diesem Fall lohnt es sich für den Mitarbeiter eher, ein Fahrtenbuch zu führen und nur den anteiligen Aufwand für die tatsächlichen Privatfahrten zu versteuern. Bei der Fahrtenbuchmethode müssen Arbeitnehmer also nur den tatsächlichen geldwerten Vorteil, den sie aus dem Firmenwagen ziehen, versteuern.
Auch wenn der Begriff nach viel manuellen Aufwand klingt, so stehen Unternehmen mittlerweile digitale Lösungen für das Führen eines Fahrtenbuches zur Verfügung.
Bei der Fahrtenbuchmethode wird die private Nutzung des Dienstwagens präzise anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs erfasst. Die tatsächlichen Kosten für Privatfahrten werden versteuert. Diese Methode erfordert mehr Aufwand, lohnt sich jedoch, wenn der Anteil an geschäftlichen Fahrten hoch ist.
Beispiel: Bei einem Nutzungsverhältnis von 70 Prozent geschäftlicher Fahrten zu 30 Prozent privater Fahrten und jährlichen Gesamtkosten von 10.000 Euro für das Fahrzeug, beträgt die Versteuerung des privaten Nutzungsanteils 3.000 Euro.
Damit das Finanzamt ein Fahrtenbuch anerkennt, muss es lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden. Das Fahrtenbuch muss alle relevanten Angaben enthalten, d.h. Datum, Start- und Zielort, Reisezweck, aufgesuchte Personen oder Firmen sowie den Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt. Anhand dieser Aufzeichnungen muss klar zwischen dienstlichen, privaten und Arbeitswegen unterschieden werden können.
Ist das Fahrtenbuch fehlerhaft, wird es vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt. Der private Anteil an den Fahrten wird dann nach der Ein-Prozent-Regelung berechnet. Zu den häufigsten Gründen, warum das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird, zählen verspätete oder unvollständige Einträge, ungenaue Angaben zum Fahrtzweck und das Führen eines Fahrtenbuchs in einer nachträglich veränderbaren Form, z.B. in Excel.
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Beratung buchenDie pauschale Ein-Prozent-Regelung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Mitarbeitende den Dienstwagen häufig privat nutzen. Wer hingegen nur selten privat fährt, für den lohnt sich das Fahrtenbuch oftmals mehr, da hier der private Nutzungsanteil exakt ermittelt wird.
Als Faustregel gilt: Liegt der Anteil privater Fahrten unter rund 30 Prozent, ist das Fahrtenbuch meist lohnenswerter. Allerdings ist hier der häufig verwaltungsintensive und zeitliche Aufwand der Fahrtenbuchmethode nicht mit eingerechnet. Dies sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesehen von steuerrechtlichen Vorteilen stets mit einbeziehen.
Neben den beiden genannten Versteuerungsmodellen können Arbeitgeber auch die Steuern für den Dienstwagen übernehmen und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Lohnsteuer mit einem pauschalen Steuersatz von 15 Prozent erheben. Dann fallen für Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dabei wird von 15 Fahrten pro Monat ausgegangen.
Möglich ist diese Form der Versteuerung des Firmenwagens bis zu dem Betrag, den Arbeitnehmer als Pendlerpauschale von der Steuer absetzen könnten – was 30 Cent pro Kilometer entspricht. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer ohne Dienstwagen schlechter gestellt werden. Der darüber hinaus anfallende Betrag muss weiterhin zum individuellen Steuersatz besteuert werden.
In den letzten Jahren hat sich das Auto Abo als günstige und flexible Alternative zum Leasingauto, einem Poolfahrzeug oder dem Dienstwagen entwickelt. Der Vorteil von Auto Abos: Sie sind deutlich flexibler. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern auch kurzfristig Autos zur Verfügung stellen und das ohne langfristige Bindung. Denn die durchschnittliche Abolaufzeit beträgt zwischen sechs und zwölf Monate, was deutlich kürzer ist als die Laufzeit von Leasingverträgen. Zudem ist die Auswahl oft vielfältig: Vom Hybrid bis zum E-Auto, vom Kombi bis zum SUV können Unternehmen und Mitarbeiter zwischen vielen Modellen wählen.
Auto Abos sind für Unternehmen deutlich einfacher zu verwalten als Leasingfahrzeuge. Auto Abo Anbieter stellen auf ihrer Plattform eine einfache Online-Buchung bereit über die Mitarbeiter innerhalb weniger Minuten ihr Wunschfahrzeug aussuchen, die monatlichen Kosten berechnen und direkt bestellen können. Verantwortliche im Unternehmen müssen sich nicht mit Themen wie Versicherung oder Schadenmanagement beschäftigen, da Auto Abos Full-Service-Produkte sind.
Bevor man sich für eine der genannten Methoden entscheidet, sollte man zunächst durchrechnen, welcher Weg der günstigste ist. Denn Mitarbeitende sollten beachten, dass man die Versteuerungsart zwar zu Jahresbeginn, aber nicht mehr während eines Kalenderjahres ändern kann. Die einzige Ausnahme dafür ist, wenn Mitarbeitende das Auto wechseln. Bei der Berechnung können Firmenwagen-Steuer-Rechner helfen. Um die Steuerlast darüber hinaus zu senken, können Mitarbeitende auch diese Empfehlungen in Betracht ziehen:
Je niedriger der Bruttolistenpreis des Firmenwagens, desto weniger müssen Mitarbeitende bei der Ein-Prozent-Regel monatlich versteuern. Bei einem Elektroauto fällt die Besteuerung sogar noch geringer aus – nämlich 0,5 Prozent (bei einem Listenpreis über 100.000 Euro) oder nur 0,25 Prozent (bei einem Preis unter 100.000 Euro).
Um Nachzahlungen an das Finanzamt zu vermeiden, sollten typische Fehler bei der Dienstwagenbesteuerung vermieden werden. Zu den häufigsten Fehlern zählen demnach insbesondere unvollständige Fahrtenbücher, eine unklare Trennung zwischen dienstlicher und privater Nutzung oder die fehlerhafte Anwendung der Begünstigung bei Plug-in-Hybriden, deren CO₂- oder Reichweitenvorgaben nicht erfüllt sind. Ein weiterer häufiger Anwendungsfehler ist die Verwendung falscher Listenpreise bei der Lohnabrechnung. Der aufzuführende Bruttolistenpreis ist stets der inländische Bruttopreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Oftmals wird jedoch fälschlicherweise der Rechnungsbetrag des Autohauses zur Abrechnung herangezogen. Dieser Preis bildet allerdings nicht den Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung ab – dies gilt besonders bei Gebrauchtwagen.
Es empfiehlt sich deshalb, entweder die offizielle Empfehlung des Autoherstellers zum Bruttolistenpreis einzuholen oder auf Anbieter, wie z.B. die Schwacke-Liste, zurückzugreifen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ihre Unterlagen sorgfältig führen, regelmäßig überprüfen und auf manipulationssichere Fahrtenbuchlösungen setzen, können so Nachzahlungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt in der Regel vermeiden.
Je weniger Privatfahrten, desto weniger Steuern fallen an. Denn beim Firmenwagen wird die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert. Wissen Mitarbeiter bereits im Voraus, dass sie das Auto kaum für private Fahrten verwenden werden, können sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, die Nutzung im Vertrag einschränken. Alternativ bietet sich ein flexibel gestaltbares JobAuto Abo an, welches nur für bestimmte Monate abgeschlossen werden kann. Arbeitgeber können mit weiteren Angeboten wie einem Mobilitätsbudget oder einem Deutschlandticket Mitarbeiter dazu incentivieren, das Auto öfter stehen zu lassen.
Wenn Mitarbeitende sich an den Anschaffungs- oder Unterhaltskosten des Fahrzeugs beteiligen, können sie die Steuerlast weiter senken. Denn diese Kostenbeteiligung mindert den geldwerten Vorteil. Denkbar ist es, dass sie sich entweder einmalig (zum Beispiel an Kosten für eine Sonderausstattung) oder regelmäßig beteiligen – etwa an privaten Tankkosten.
Ein JobAuto, manchmal auch Jobcar genannt, ist eine steuerlich attraktive Alternative zum Firmenwagen, welche die Vorzüge eines Auto Abos mit denen einer Gehaltsumwandlung kombiniert. Bei einem JobAuto erhalten Arbeitnehmer das Fahrzeug ihrer Wahl über ihren Arbeitgeber und sparen durch die Abrechnung über eine Gehaltsumwandlung bis zu 40% im Gegensatz zu einem privat abgeschlossenen Auto Abo.
Bei einem Auto Abo handelt es sich um eine Full-Service-Lösung für das Auto, welche flexible Laufzeiten, schnelle Fahrzeugverfügbarkeit und inklusive Versicherungsleistungen beinhaltet. Für Nutzer sind damit alle Kosten in einer planbaren monatlichen Rate ohne Anzahlung enthalten. Unternehmen profitieren unter anderem von geringeren Gesamtbetriebskosten und einem Instrument zur Stärkung der Mitarbeiterbindung.
Auf der NAVIT Auto-Abo-Seite können Arbeitgeber mehr über das JobAuto, und wie sie es umsetzen, erfahren.
Nahtlose Split-Zahlungen ermöglichen es den Unternehmen, das Ticket weiterhin steuerfrei über den 50€ Sachbezug und den ÖPNV-Zuschuss anzubieten.
