
Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Veränderungen für die betriebliche Mobilität: Von der Preiserhöhung des Deutschlandtickets über neue Abrechnungsregeln für Heimladekosten bis zu möglichen E-Fahrzeug-Quoten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und zeigen, worauf sich HR-Abteilungen, Fuhrparkmanager und Geschäftsführer vorbereiten sollten.
Die betriebliche Mobilität steht 2026 vor bedeutenden Weichenstellungen. Während manche Änderungen bereits beschlossen sind, befinden sich andere noch im politischen Prozess. Für Unternehmen heißt das: frühzeitig informieren, strategisch planen und die richtigen Weichen stellen.
Wir haben die fünf wichtigsten Mobilitätsthemen für 2026 analysiert und zeigen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Das Deutschlandticket wird 2026 teurer. Nach 49 Euro (2024) und 58 Euro (2025) steigt der Preis zum Jahreswechsel auf 63 Euro. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden den Arbeitsweg erleichtern möchten, stellt sich die Frage: Bleibt das Ticket trotz Preiserhöhung attraktiv?
Die Zahlen zeigen: Ja, der Preis steigt. Aber mit einem Arbeitgeberzuschuss wird das Ticket deutlich günstiger. Mitarbeitende zahlen maximal 44,10 Euro statt 63 Euro – eine Ersparnis von rund 30 Prozent.
Der zentrale Vorteil für Arbeitgeber: Der Zuschuss ist steuerfrei. Das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt keine Lohnnebenkosten, und die Mitarbeitenden erhalten den vollen Betrag netto. Bei einem Mindestzuschuss von 25 Prozent (15,75 Euro) wird das Ticket automatisch um weitere fünf Prozent günstiger – das sind 3,15 Euro Zusatzersparnis.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder in Ballungsräumen bleibt das Deutschlandticket eine zentrale Säule der betrieblichen Mobilität. Es vereinfacht komplexe Tarifsysteme und ermöglicht Mitarbeitenden flexibles Pendeln – ohne Papierfahrscheine oder komplizierte Erstattungsprozesse.
Besonders relevant: Das Ticket kann monatlich gekündigt werden. Mitarbeitende, die nur zeitweise ins Büro kommen oder in Elternzeit sind, können flexibel pausieren und später wieder einsteigen.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist durch einen Bundestagsbeschluss bis 2030 gesichert. Unternehmen können das Ticket fest in ihre Mobilitätsstrategie einplanen, ohne kurzfristige Änderungen befürchten zu müssen.
Für Unternehmen mit Elektro-Dienstwagen kommt eine der größten Änderungen bei der Abrechnung von Heimladekosten. Was bisher unkompliziert über Pauschalen geregelt war, erfordert ab 2026 eine präzise Erfassung jeder geladenen Kilowattstunde.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im November 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die bisherige Praxis grundlegend verändert. Die Ladekostenpauschale – bisher zwischen 15 Euro und 70 Euro monatlich – entfällt zum 31. Dezember 2025.
Ab 2026 gilt: Jede zu Hause geladene Kilowattstunde muss genau dokumentiert werden, wenn sie vom Arbeitgeber erstattet werden soll. Das bedeutet:
Manche Unternehmen denken daran, auf die klassische Reisekostenabrechnung auszuweichen. Das ist jedoch problematisch:
Digitale Lösungen ermöglichen eine rechtssichere und effiziente Abrechnung. Sie erfassen die geladene Strommenge automatisch – entweder direkt aus der Wallbox, über mobile Stromzähler oder aus der Fahrzeug-App. Die Daten werden digital übermittelt, geprüft und können direkt in die Lohnabrechnung übernommen werden.
Vorteile für Unternehmen:
Ab 2026 wird bidirektionales Laden wirtschaftlich interessant. Elektrofahrzeuge können dann als mobile Energiespeicher fungieren – und Strom ins Netz zurückspeisen oder das eigene Zuhause versorgen.
Vehicle-to-Grid (V2G):
Das E-Auto speist überschüssigen Strom ins öffentliche Netz zurück. Bei hoher Netzbelastung kann das Fahrzeug Energie abgeben und wird dafür vergütet.
Vehicle-to-Home (V2H):
Das E-Auto versorgt das eigene Haus mit Strom – etwa bei Stromausfall oder zur optimalen Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom.
Technische Voraussetzungen
Technisch funktionieren V2G und V2H über bidirektionale Ladepunkte, also Wallboxen, die Strom sowohl aufnehmen als auch abgeben können. Damit V2G und V2H funktionieren, sind deshalb drei Komponenten notwendig: Neben der Wallbox muss auch das Elektrofahrzeug bidirektionales Laden unterstützen. Zudem bedarf es einer Steuerungssoftware, die die Lade- und Entladevorgänge koordiniert.
Die Technologie entwickelt sich aktuell schnell. Immer mehr Fahrzeughersteller bieten bidirektionale Modelle an, und die Infrastruktur wird weiter ausgebaut. Die Vorteile liegen auf der Hand: Während V2G helfen kann, das Stromnetz zu stabilisieren, erhöht V2H die Unabhängigkeit vom eigenen Stromversorger und ermöglicht es, überschüssige Energie, etwa von einer PV-Anlage, sinnvoll zu nutzen. Zudem kann es sich finanziell auszahlen, beispielsweise durch eine Rückspeisung ins Stromnetz zu Spitzenlastzeiten.
Solange die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht eindeutig geklärt sind, empfiehlt es sich, V2G und V2H in Car Policies und Dienstwagenverträgen zunächst auszuschließen. Damit vermeiden Unternehmen Grauzonen, bei denen Fahrzeuge auf Firmenkosten an öffentlichen Ladesäulen geladen werden, aber zu Hause private Haushaltsgeräte versorgen.
Formulierungen in der Car Policy können klarstellen, ob und unter welchen Bedingungen bidirektionales Laden erlaubt ist, wie Rückspeisungen dokumentiert und abgerechnet werden,elche Nutzung des Fahrzeugs als Energiespeicher zulässig ist
Ab 2027 könnte in der EU eine verbindliche Quote für batterie-elektrische Fahrzeuge (BEV) gelten. Diskutiert werden derzeit 50 bis 75 Prozent für gewerbliche Neuzulassungen. Die Entscheidung soll am 16. Dezember 2025 auf EU-Ebene getroffen werden.
Falls die Quote kommt, müssten alle gewerblichen Neuzulassungen ab 2027 zu einem festgelegten Prozentsatz batterie-elektrisch sein. Private Käufer wären nicht betroffen, aber jede Zulassung auf ein Unternehmen – auch bei kleinsten Betrieben – würde zählen.
Die mögliche Quote wirft zahlreiche Fragen auf:
Besonders kritisch: Unternehmen, die Servicefahrzeuge mit nach Hause geben – etwa Installateure oder Pflegedienste – benötigen Ladelösungen für Mitarbeitende, die keine eigene Wallbox installieren können. Hier sind alternative Konzepte erforderlich.
Auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht, sollten Unternehmen 2026 nutzen, um sich vorzubereiten:
Eine überraschende Wende in Brüssel: Die EU hat in der Nacht zum 9. Dezember 2025 eine deutliche Abschwächung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten beschlossen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Entlastung.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte ursprünglich Zehntausende Unternehmen verpflichten, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket hat die EU die Anforderungen nun massiv reduziert.
Neue Schwellenwerte für die CSRD:
Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Das bedeutet: Rund 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen aus der Berichtspflicht heraus.
Ursprünglich sollte die CSRD Unternehmen dazu verpflichten, ihre Scope-3-Emissionen umfassend zu dokumentieren – also auch die CO₂-Emissionen aus der Mitarbeitermobilität. Diese Anforderung betraf Pendeln, Dienstreisen und Geschäftsfahrten und hätte erheblichen Erfassungs- und Berichtsaufwand bedeutet.
Mit den neuen Schwellenwerten sind deutlich weniger Unternehmen direkt betroffen. Dennoch bleibt Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema:
Auch wenn die gesetzliche Pflicht für viele entfällt, bleibt nachhaltiges Mobilitätsmanagement ein Wettbewerbsvorteil. Mitarbeitende legen zunehmend Wert auf nachhaltige Arbeitgeber und Kunden sowie Investoren fragen Nachhaltigkeitskriterien verstärkt ab. Eine CO₂-Kompensation und klimafreundliche Mobilität unterstützen das Unternehmensimage. Unternehmen, die bereits digitale Mobilitätslösungen nutzen, haben den Vorteil, dass sie ihre Mobilitätsdaten ohnehin erheben und bei Bedarf für Nachhaltigkeitsberichte nutzen können.
Das Jahr 2026 bringt für die betriebliche Mobilität wichtige Veränderungen, aber auch Klarheit in vielen Bereichen. Unternehmen, die sich frühzeitig informieren und strategisch planen, können die Entwicklungen nutzen, anstatt reaktiv darauf zu reagieren.
Deutschlandticket:
Mit einem Arbeitgeberzuschuss bleibt das Ticket attraktiv und bietet langfristige Planungssicherheit bis 2030. Kommunizieren Sie den Mehrwert aktiv an Ihre Mitarbeitenden.
Heimladekosten:
Die neuen BMF-Regelungen ab Januar 2026 erfordern eine präzise Erfassung der Ladekosten. Digitale Lösungen reduzieren Aufwand und schaffen Rechtssicherheit.
V2G und V2H:
Die Technologie entwickelt sich schnell, rechtliche Klarheit fehlt aber noch. Regeln Sie das Thema vorerst in Ihrer Car Policy und beobachten Sie die Entwicklung.
BEV-Quote:
Eine mögliche Quote ab 2027 erfordert strategische Vorbereitung. Nutzen Sie 2026, um Flottenplanung, Ladeinfrastruktur und Car Policy zu prüfen.
CSRD:
Die Abschwächung der Berichtspflichten entlastet viele Unternehmen. Nachhaltigkeitsdaten bleiben dennoch strategisch wertvoll.
### Ihr nächster Schritt
Betriebliche Mobilität entwickelt sich kontinuierlich weiter. Ob Deutschlandticket, Elektromobilität oder Nachhaltigkeitsberichterstattung – entscheidend ist, die Übersicht zu behalten und proaktiv zu handeln.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre betriebliche Mobilität optimal aufstellen und welche Lösungen für Ihr Unternehmen passen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Weichen für 2026 zu stellen.
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