
Das Jahr 2026 bringt zahlreiche Veränderungen für die betriebliche Mobilität: Von der Preiserhöhung des Deutschlandtickets über neue Abrechnungsregeln für Heimladekosten bis zu möglichen E-Fahrzeug-Quoten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und zeigen, worauf sich HR-Abteilungen, Fuhrparkmanager und Geschäftsführer vorbereiten sollten.
Die betriebliche Mobilität steht 2026 vor bedeutenden Weichenstellungen. Während manche Änderungen bereits beschlossen sind, befinden sich andere noch im politischen Prozess. Für Unternehmen heißt das: frühzeitig informieren, strategisch planen und die richtigen Weichen stellen.
Wir haben die wichtigsten Mobilitätsthemen für 2026 analysiert und zeigen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Das Deutschlandticket wird 2026 teurer. Nach 49 Euro (2024) und 58 Euro (2025) steigt der Preis zum Jahreswechsel auf 63 Euro. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden den Arbeitsweg erleichtern möchten, stellt sich die Frage: Bleibt das Ticket trotz Preiserhöhung attraktiv?
Die Zahlen zeigen zwar, dass der Preis steigt. Aber mit einem Arbeitgeberzuschuss wird das Ticket deutlich günstiger. Mitarbeitende zahlen maximal 44,10 Euro statt 63 Euro – eine Ersparnis von rund 30 Prozent.
Ein zentraler Vorteil des Deutschland-Jobtickets für Arbeitgeber ist die Steuerbefreiung des Zuschusses. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten zahlen muss, und die Mitarbeitenden den vollen Wert netto erhalten. Bei einem Mindestzuschuss von 25 Prozent (15,75 Euro) wird das Ticket automatisch um weitere fünf Prozent günstiger – das sind 3,15 Euro Zusatzersparnis.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder in Ballungsräumen bleibt das Deutschlandticket als Jobticket eine zentrale Säule der betrieblichen Mobilität in 2026. Es vereinfacht komplexe Tarifsysteme und ermöglicht Mitarbeitenden flexibles Pendeln ohne sich mit Papierfahrscheinen oder komplizierten Erstattungsprozessen herumschlagen zu müssen.
Zudem kann das Ticket monatlich gekündigt werden, sodass Mitarbeitende, die nur zeitweise ins Büro kommen oder in Elternzeit gehen, ihr Abonnement flexibel pausieren und später wieder einsteigen können.
Auch über 2026 hinaus können Unternehmen das Ticket fest in ihre betriebliche Mobilitätsstrategie einplanen, ohne kurzfristige Änderungen oder gar ein Ende des beliebten Tickets befürchten zu müssen, denn die Finanzierung des Deutschlandtickets ist durch einen Bundestagsbeschluss bis 2030 gesichert.
Für Unternehmen mit Elektro-Dienstwagen kommt eine der größten Änderungen bei der Abrechnung von Heimladekosten. Was bisher unkompliziert über Pauschalen geregelt war, erfordert ab 2026 eine präzise Erfassung jeder geladenen Kilowattstunde.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im November 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die bisherige Praxis grundlegend verändert. Die Ladekostenpauschale – bisher zwischen 15 Euro und 70 Euro monatlich – entfällt zum 31. Dezember 2025.
Ab 2026 gilt: Jede zu Hause geladene Kilowattstunde muss genau dokumentiert werden, wenn sie vom Arbeitgeber erstattet werden soll. Das bedeutet:
Manche Unternehmen denken daran, auf die klassische Reisekostenabrechnung auszuweichen. Das kann jedoch aus mehreren Gründen problematisch sein. Schließlich wäre damit ein hoher manueller Aufwand für Mitarbeitende und die Personalabteilung verbunden. Nicht nur produziert das potenzielle Fehlerquellen bei der Dokumentation, Ladekosten verschwinden in allgemeinen Reisekosten, was zu mangelnder Transparenz führt. Zudem fehlt eine Auswertbarkeit für Fuhrparkmanagement und Controlling.
Digitale Lösungen wie NAVIT ZuhauseLaden ermöglichen eine rechtssichere und effiziente Abrechnung. Sie erfassen die geladene Strommenge automatisch – entweder direkt aus der Wallbox, über mobile Stromzähler oder aus der Fahrzeug-App. Die Daten werden digital übermittelt, geprüft und können direkt in die Lohnabrechnung übernommen werden.
Vorteile für Unternehmen:
Ab 2026 wird bidirektionales Laden wirtschaftlich interessant. Elektrofahrzeuge können dann als mobile Energiespeicher fungieren – und Strom ins Netz zurückspeisen oder das eigene Zuhause versorgen.
Vehicle-to-Grid (V2G):
Das E-Auto speist überschüssigen Strom ins öffentliche Netz zurück. Bei hoher Netzbelastung kann das Fahrzeug Energie abgeben und wird dafür vergütet.
Vehicle-to-Home (V2H):
Das E-Auto versorgt das eigene Haus mit Strom – etwa bei Stromausfall oder zur optimalen Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom.
Technische Voraussetzungen
Technisch funktionieren V2G und V2H über bidirektionale Ladepunkte, also Wallboxen, die Strom sowohl aufnehmen als auch abgeben können. Damit V2G und V2H funktionieren, sind deshalb drei Komponenten notwendig: Neben der Wallbox muss auch das Elektrofahrzeug bidirektionales Laden unterstützen. Zudem bedarf es einer Steuerungssoftware, die die Lade- und Entladevorgänge koordiniert.
Die Technologie entwickelt sich aktuell schnell. Immer mehr Fahrzeughersteller bieten bidirektionale Modelle an, und die Infrastruktur wird weiter ausgebaut. Die Vorteile liegen auf der Hand: Während V2G helfen kann, das Stromnetz zu stabilisieren, erhöht V2H die Unabhängigkeit vom eigenen Stromversorger und ermöglicht es, überschüssige Energie, etwa von einer PV-Anlage, sinnvoll zu nutzen. Zudem kann es sich finanziell auszahlen, beispielsweise durch eine Rückspeisung ins Stromnetz zu Spitzenlastzeiten.
Solange die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht eindeutig geklärt sind, empfiehlt es sich, V2G und V2H in Car Policies und Dienstwagenverträgen zunächst auszuschließen. Damit vermeiden Unternehmen Grauzonen, bei denen Fahrzeuge auf Firmenkosten an öffentlichen Ladesäulen geladen werden, aber zu Hause private Haushaltsgeräte versorgen.
Formulierungen in der Car Policy können klarstellen, ob und unter welchen Bedingungen bidirektionales Laden erlaubt ist, wie Rückspeisungen dokumentiert und abgerechnet werden,elche Nutzung des Fahrzeugs als Energiespeicher zulässig ist
Ab 2027 könnte in der EU eine verbindliche Quote für batterie-elektrische Fahrzeuge (BEV) gelten. Diskutiert werden derzeit 50 bis 75 Prozent für gewerbliche Neuzulassungen. Die Entscheidung soll am 16. Dezember 2025 auf EU-Ebene getroffen werden.
Falls die Quote kommt, müssten alle gewerblichen Neuzulassungen ab 2027 zu einem festgelegten Prozentsatz batterie-elektrisch sein. Private Käufer wären nicht betroffen, aber jede Zulassung auf ein Unternehmen – auch bei kleinsten Betrieben – würde zählen.
Die mögliche Quote wirft zahlreiche Fragen auf:
Besonders kritisch: Unternehmen, die Servicefahrzeuge mit nach Hause geben – etwa Installateure oder Pflegedienste – benötigen Ladelösungen für Mitarbeitende, die keine eigene Wallbox installieren können. Hier sind alternative Konzepte erforderlich.
Auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht, sollten Unternehmen 2026 nutzen, um sich vorzubereiten:
Eine überraschende Wende in Brüssel: Die EU hat in der Nacht zum 9. Dezember 2025 eine deutliche Abschwächung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten beschlossen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Entlastung.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte ursprünglich Zehntausende Unternehmen verpflichten, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket hat die EU die Anforderungen nun massiv reduziert.
Neue Schwellenwerte für die CSRD:
Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Das bedeutet: Rund 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen aus der Berichtspflicht heraus.
Ursprünglich sollte die CSRD Unternehmen dazu verpflichten, ihre Scope-3-Emissionen umfassend zu dokumentieren – also auch die CO₂-Emissionen aus der Mitarbeitermobilität. Diese Anforderung betraf Pendeln, Dienstreisen und Geschäftsfahrten und hätte erheblichen Erfassungs- und Berichtsaufwand bedeutet.
Mit den neuen Schwellenwerten sind deutlich weniger Unternehmen direkt betroffen. Dennoch bleibt Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema:
Auch wenn die gesetzliche Pflicht für viele entfällt, bleibt nachhaltiges Mobilitätsmanagement ein Wettbewerbsvorteil. Mitarbeitende legen zunehmend Wert auf nachhaltige Arbeitgeber und Kunden sowie Investoren fragen Nachhaltigkeitskriterien verstärkt ab. Eine CO₂-Kompensation und klimafreundliche Mobilität unterstützen das Unternehmensimage. Unternehmen, die bereits digitale Mobilitätslösungen nutzen, haben den Vorteil, dass sie ihre Mobilitätsdaten ohnehin erheben und bei Bedarf für Nachhaltigkeitsberichte nutzen können.
Neben den bereits genannten Themen treten in 2026 weitere Änderungen im Straßenverkehrsrecht in Kraft. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer zusammen:
Der in Deutschland geltende CO₂-Preis wird 2026 weiter angehoben und liegt künftig zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Der Preis basiert auf dem deutschen Emissionshandelssystem, das Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Gas und Heizöl umfasst. Die höheren Kosten werden grundsätzlich von den Anbietern an die Verbraucher weitergegeben. Hinzu kommt ab 2026 der EU-Grenzausgleich für importierte Güter mit hohem CO₂-Ausstoß. Insgesamt ist mit einem Anstieg der Kraftstoffpreise um etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter zu rechnen.
Ab Januar 2026 soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden – und das bereits ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke. Bisher galten 30 Cent bis 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Die neue Regelung gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, sodass Beschäftigte, die mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln, den Betrag von 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen können.
Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird von der Bundesregierung verlängert. Damit bleiben Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, von der Steuer befreit – längstens bis Ende 2035. Bisher galt die Steuerbefreiung nur für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen wurden, mit einer Dauer von maximal zehn Jahren. Mit der Anpassung soll der Umstieg auf Elektromobilität weiter gefördert werden.
Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro sollen wieder eine staatliche Förderung beim Kauf eines Elektroautos erhalten. Je Kind soll sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 Euro erhöhen. Die Basisförderung soll auf 3.000 Euro festgelegt werden, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf maximal 1.000 Euro ansteigt. Für besonders niedrige Einkommen sei eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen. Das Förderprogramm der Bundesregierung soll bis Ende 2025 ausgestaltet werden und schnellstmöglich Anfang 2026 starten, sollte die EU-Kommission dem Vorhaben zustimmen. Die geplante Förderung könnte laut VDIK den Absatz für E-Autos um ein Drittel steigern.
Für rein elektrische Dienstwagen (BEV/Brennstoffzelle), die seit dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt bei der 0,25-Prozent-Regel eine höhere Preisgrenze von 100.000 Euro (bei teureren Dienstwagen und Plug-In-Hybriden gelten 0,5 Prozent). Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei der Ein-Prozent-Regelung. Zusätzlich zu den Regeln zum geldwerten Vorteil ist für elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine zeitlich begrenzte degressive Abschreibung vorgesehen, eine sogenannte "Turboabschreibung". Sie gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen. In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.
Elektrotretroller müssen künftig nur noch dann einen Radweg benutzen, wenn dort auch eine Benutzungspflicht für Radfahrer gilt. Dazu soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geändert werden. Die neue Regelung soll ab Anfang 2026 gelten.
Das Jahr 2026 bringt für die betriebliche Mobilität wichtige Veränderungen, aber auch Klarheit in vielen Bereichen. Unternehmen, die sich frühzeitig informieren und strategisch planen, können die Entwicklungen nutzen, anstatt reaktiv darauf zu reagieren.
Deutschlandticket:
Mit einem Arbeitgeberzuschuss bleibt das Ticket attraktiv und bietet langfristige Planungssicherheit bis 2030. Kommunizieren Sie den Mehrwert aktiv an Ihre Mitarbeitenden.
Heimladekosten:
Die neuen BMF-Regelungen ab Januar 2026 erfordern eine präzise Erfassung der Ladekosten. Digitale Lösungen reduzieren Aufwand und schaffen Rechtssicherheit.
V2G und V2H:
Die Technologie entwickelt sich schnell, rechtliche Klarheit fehlt aber noch. Regeln Sie das Thema vorerst in Ihrer Car Policy und beobachten Sie die Entwicklung.
BEV-Quote:
Eine mögliche Quote ab 2027 erfordert strategische Vorbereitung. Nutzen Sie 2026, um Flottenplanung, Ladeinfrastruktur und Car Policy zu prüfen.
CSRD:
Die Abschwächung der Berichtspflichten entlastet viele Unternehmen. Nachhaltigkeitsdaten bleiben dennoch strategisch wertvoll.
