Das Deutschlandticket lohnt sich nicht nur für Pendler, sondern auch für Unternehmen, wenn sie es als steuerfreies Jobticket anbieten. Für HR-Teams stellt sich dabei die Frage, wie sich das Deutschlandticket steuerfrei umsetzen und gleichzeitig ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand integrieren lässt. Wir zeigen, welche Modelle Arbeitgeber nutzen können – vom ÖPNV-Zuschuss über Gehaltsumwandlung bis hin zur Ergänzung durch ein Mobilitätsbudget – und wie sie mit digitalen Lösungen Zeit und Kosten sparen.
Zuletzt aktualisiert am 05.05.2026
Das Deutschlandticket ist ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket, das seit Mai 2023 erhältlich ist. Für 63 Euro pro Monat können Inhaber:innen unbegrenzt Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Regionalzüge (RB, RE) in ganz Deutschland nutzen. Das Ticket ist personengebunden, nicht übertragbar und ausschließlich im monatlich kündbaren Abonnement erhältlich.
Besonders für Pendler und Vielfahrer ist das Ticket attraktiv, da es eine kostengünstige und flexible Mobilitätslösung bietet. Das Deutschlandticket ist zudem günstiger als eine reguläre Monatskarte der meisten Verkehrsverbünde, wie dieser Vergleich verdeutlicht.
Viele Unternehmen in Deutschland bezuschussen ihren Mitarbeitenden ein Jobticket für den Weg zur Arbeit. Das Ticket gilt als einer der beliebtesten Mitarbeiterbenefits in 2025 und ist zudem steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Das Gleiche gilt seit Mai 2023 für das Deutschlandticket. Unternehmen können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket als Jobticket entweder vergünstigt überlassen oder komplett finanzieren. Kaufen die Mitarbeitenden das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann das Unternehmen ihnen die Kosten dafür ganz oder anteilig erstatten. Dabei bleibt es steuer- und sozialabgabenfrei. Über die Hälfte aller großen deutschen Unternehmen macht dies bereits.
Arbeitgeber haben für die Umsetzung des Deutschlandtickets zwei Möglichkeiten:
Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung für das Deutschlandticket gelten am Ende die gleichen Voraussetzungen wie bei Zuschüssen zu regulären ÖPNV-Tickets und Jobtickets. Das bedeutet in der Regel: Mitarbeiter erwerben das Deutschlandticket im Voraus, Arbeitgeber können anschließend das Ticket vollständig oder anteilig über die Lohnabrechnung steuer- und beitragsfrei erstatten (gemäß § 3 Nr. 15 EStG).
Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:
Alternativ zur steuerfreien Abrechnung können Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an die Beschäftigten gezahlten Zuschüsse mit 25 % pauschal versteuern (zzgl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer und ggf. zzgl. pauschale Kirchensteuer). Für Beschäftigte bleibt auch in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und sozialabgabenfrei. Zudem wird der Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer dann nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und damit auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Erhalten Mitarbeiter das Deutschlandticket über eine Gehaltsumwandlung, bleibt es für sie ebenfalls steuerfrei. Arbeitgeber nehmen in diesem Fall eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vor (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Arbeitnehmer verzichten bei einer Entgeltumwandlung auf 63 Euro brutto (entsprechend der Kosten des Deutschlandtickets) und erhalten das Ticket so abgabenfrei, da der Arbeitgeber bereits eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent vorgenommen hat. Zum Vergleich: Bei einem entsprechend zusätzlichen Bruttogehalt von 63 Euro, müssten Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entrichten und hätten von 63 Euro brutto nur etwa 40 Euro netto.
Alternativ können Arbeitgeber das Deutschlandticket über den Sachbezug abrechnen oder ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, mit dem sie das Ticket erwerben können. Abgerechnet wird dieses Budget auch über den Sachbezug.
Seit Januar 2025 übersteigt der Preis für das Deutschlandticket jedoch die 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Hat das Deutschlandticket zu Beginn noch 49 Euro gekostet, stieg der Preis jährlich an – 2025 auf 58 Euro und im Januar 2026 auf 63 Euro. Das hat Auswirkungen auf Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket über den Sachbezug ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, denn es wäre dann nicht mehr steuerfrei.
Arbeitgeber haben nun zwei Möglichkeiten, wie sie das Deutschlandticket Jobticket für Mitarbeiter dennoch steuerfrei anbieten können.

Neben dem Arbeitgeber sind auch die Mitarbeitenden in der Pflicht, die gekauften Tickets oder Belege vom Kauf zum Nachweis aufzubewahren. Zudem müssen Arbeitnehmer:innen den ÖPNV-Zuschuss bzw. die Kosten für das Deutschlandticket in der Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten“ geltend machen. Denn durch den Erhalt oder Zuschuss wird die Entfernungspauschale entsprechend gemindert. Diese Minderung hat jedoch keinen Einfluss darauf, wie oft der Mitarbeitende das Ticket verwendet. Da das Deutschlandticket eine Monatskarte ist, können Mitarbeitende es übrigens auch privat ohne Einschränkungen nutzen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Deutschlandticket selbst bezahlen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen wollen, gilt:
Beschäftigte können die Kosten für das Deutschlandticket von der Steuer absetzen, wenn sie das Ticket für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als der Kauf von regulären Tickets. Amortisieren sich also mit dem Deutschlandticket die regulären Fahrtkosten zur Arbeit, können Beschäftigte das Ticket auch für private Fahrten nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.
Was lohnt sich für Mitarbeiter und Arbeitgeber mehr – Das Deutschlandticket Jobticket oder eine Gehaltserhöhung?
*Hinweis: Der offizielle Ausgabepreis ist 63,00 €, durch den 5% Firmenrabatt zahlt der Arbeitgeber jedoch nur 59,85 €.
Für eine Gehaltserhöhung von 63 Euro netto müssten Arbeitnehmende also etwa 100 Euro Bruttogehalt mehr erhalten. Für Arbeitgebende bedeutet dies allerdings Lohnnebenkosten von insgesamt etwa 120 Euro.
Zum Vergleich: Das Deutschland-Jobticket können Arbeitgeber nicht nur komplett steuerfrei bereitstellen, die Kosten reduzieren sich sogar von 63 Euro auf 59,85 Euro, wenn ihr Deutschlandticket Arbeitgeberzuschuss mindestens 25 % beträgt.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Deutschlandticket ein steuerfreies Mobilitätsbudget von bis zu 50 Euro monatlich im Rahmen des steuerfreien Sachbezug gewähren. Diesen Betrag können sie für verschiedene Mobilitätsangebote verwenden, darunter E-Scooter, Carsharing, Fahrrad-Abos oder Bahntickets. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die Freigrenze von 50 Euro nicht überschreitet.
Einige Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits erfolgreich umgesetzt. So hat die apoBank ihr veraltetes System für Essensmarken durch ein digitales Mobilitätsbudget ersetzt. Mitarbeitende nutzen nun über die NAVIT-App das Deutschlandticket, ÖPNV, Shared Mobility sowie eine Tank- und Ladekarte. Die Einführung führte zu einer Zeitersparnis von neunzig Prozent bei der Benefits-Verwaltung und einer Nutzungsrate von über 95 Prozent.
persona service, ein führender Personaldienstleister, bietet seinen Mitarbeitenden ein monatliches Mobilitätsbudget von 50 Euro über die NAVIT-App an. Dieses kann flexibel für ÖPNV, Deutschlandticket, Sharing-Angebote sowie Tanken und Laden genutzt werden. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wurde das Angebot von persona service auf seine über 200 Niederlassungen ausgeweitet.
Durch die Kombination von Deutschlandticket und Mobilitätsbudget bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine umfassende und flexible Mobilitätslösung. Die Abwicklung kann dabei digital erfolgen, wodurch der administrative Aufwand für die Personalabteilung minimiert wird.
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Im Blogartikel Deutschlandticket als Jobticket für KMU erfahren Sie, wie Sie den richtigen Anbieter auswählen. Für Großunternehmen mit vielen Mitarbeitenden gelten besondere Anforderungen beim Deutschlandticket als Jobticket – mehr dazu finden Sie in unserem Blogartikel Deutschlandticket-Lösung für Großunternehmen.
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG
Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
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