
Das Deutschlandticket lohnt sich nicht nur für Pendler, sondern auch für Unternehmen, wenn sie es als steuerfreies Jobticket anbieten. Für HR-Teams stellt sich dabei die Frage, wie sich das Deutschlandticket steuerfrei umsetzen und gleichzeitig ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand integrieren lässt. Wir zeigen, welche Modelle Arbeitgeber nutzen können – vom ÖPNV-Zuschuss über Gehaltsumwandlung bis hin zur Ergänzung durch ein Mobilitätsbudget – und wie sie das Deutschlandticket korrekt und effizient abrechnen.
Ein Jobticket oder einen Zuschuss zu Bus und Bahn können Arbeitgeber auf vier Wegen abrechnen: steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, pauschal versteuert, als Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze oder per Gehaltsumwandlung. Welcher Weg passt, entscheidet über Lohnsteuer, Sozialversicherung und die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden. Dieser Leitfaden zeigt, wie jeder Weg funktioniert und was in Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung gehört. Was das Deutschlandticket kostet und wo es gilt, erklärt unser Leitartikel zum Deutschlandticket als Jobticket.
Viele Unternehmen in Deutschland bezuschussen ihren Mitarbeitenden ein Jobticket für den Weg zur Arbeit. Das Ticket gilt als einer der beliebtesten Mitarbeiterbenefits und ist zudem steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Das Gleiche gilt für das Deutschlandticket. Unternehmen können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket als Jobticket entweder vergünstigt überlassen oder komplett finanzieren. Kaufen die Mitarbeitenden das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann das Unternehmen ihnen die Kosten dafür ganz oder anteilig erstatten. Dabei bleibt es steuer- und sozialabgabenfrei. Über die Hälfte aller großen deutschen Unternehmen macht dies bereits.
Für die Abrechnung des Deutschlandtickets stehen Arbeitgebern grundsätzlich vier unterschiedliche Wege zur Verfügung. Die vier Wege unterscheiden sich vor allem darin, wer welche Abgaben trägt und ob die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden gemindert wird oder nicht.
Arbeitgeber können Tickets für Bus und Bahn gemäß § 3 Nr. 15 EStG ohne Höchstbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschussen oder vollständig übernehmen. Das gilt für das Deutschlandticket und für jedes andere ÖPNV-Ticket, ob Monatsabo, Jahreskarte, Wochen- oder Einzelfahrschein. Im Personennahverkehr sind auch private Fahrten begünstigt, im Fernverkehr nur der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung für das Deutschlandticket gelten am Ende die gleichen Bedingungen wie bei Zuschüssen zu regulären ÖPNV-Tickets und Jobtickets. In der Praxis stellt der Arbeitgeber das Ticket entweder selbst bereit, etwa als Deutschland-Jobticket, oder er erstattet Mitarbeitenden die Kosten für selbst gekaufte Tickets über die Lohnabrechnung, in der Praxis meist ÖPNV-Zuschuss genannt.
Steuerfrei bleibt der Zuschuss nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Je nach Zuschusshöhe ändert sich der Eigenanteil der Mitarbeitenden. Der Jobticket-Preis von 59,85 Euro ergibt sich aus dem Rabatt von fünf Prozent, den Arbeitgeber erhalten, wenn sie mindestens 25 Prozent des regulären Ticketpreises übernehmen. Die mittlere Spalte zeigt die Ausschöpfung der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, die voraussetzt, dass die Freigrenze im selben Monat nicht anderweitig genutzt wird.
Alternativ zur steuerfreien Abrechnung können Arbeitgeber stattdessen einheitlich für ein Kalenderjahr die an die Beschäftigten gezahlten Zuschüsse mit 25 Prozent pauschal versteuern, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der pauschalen Lohnsteuer und gegebenenfalls pauschaler Kirchensteuer (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Für Beschäftigte bleibt in diesem Fall der Zuschuss steuerfrei und sozialabgabenfrei, da Arbeitgeber in der Regel die Pauschalsteuer tragen. Dies hat für Mitarbeitende zudem den Vorteil, dass der Zuschuss nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und damit auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.
Interessant ist der Weg der Pauschalversteuerung vor allem für Beschäftigte mit langem Arbeitsweg, deren Entfernungspauschale bei einem steuerfreien ÖPNV-Zuschuss (wie oben) deutlich sinken würde. Zu beachten ist hierbei, dass der Arbeitgeber die Entscheidung für die Pauschalierung einheitlich für alle Zuschüsse eines Kalenderjahres treffen muss.
Alternativ können Arbeitgeber das Deutschlandticket über den Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei abrechnen oder ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stellen, mit dem sie das Ticket erwerben können. Abgerechnet wird dieses Budget ebenfalls über den Sachbezug.
Voraussetzung ist, dass alle Sachbezüge eines Monats zusammen die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen. Die 50 Euro sind eine Freigrenze: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ein frei verwendbarer Geldbetrag ist kein Sachbezug.
Seit Januar 2025 übersteigt der Preis für das Deutschlandticket jedoch die 50-Euro-Steuerfreigrenze beim Sachbezug. Aktuell kostet das Deutschlandticket 63 Euro bzw. 59,85 Euro als bezuschusstes Jobticket. Unter der Freigrenze bleibt das Ticket demnach nur, wenn Mitarbeitende einen Eigenanteil zahlen, der den Sachbezugswert auf höchstens 50 Euro senkt.
Der Vorteil gegenüber einem steuerfreien ÖPNV-Zuschuss ist auch hier, dass die Entfernungspauschale nicht gemindert wird, da § 3 Nr. 15 EStG nicht angewendet wird. Der Nachteil ist, dass durch die Abrechnung des Deutschlandtickets über den Sachbezug die Freigrenze für andere Sachbezüge im selben Monat verbraucht ist, etwa für Gutscheine oder ein Mobilitätsbudget.

Finanzieren Mitarbeitende das Ticket aus ihrem Bruttogehalt, ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG ausgeschlossen, weil der Zuschuss nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Der Vorteil ist dann regulär lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann ihn aber nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 Prozent versteuern, wobei die Entfernungspauschale dann nicht gemindert wird.
Für Unternehmen ohne eigenes Budget ist die Gehaltsumwandlung ein Weg, das Ticket überhaupt anzubieten. Ob für Mitarbeitende Sozialversicherungsbeiträge anfallen und wer die Pauschalsteuer trägt, sollte vor der Einführung geklärt und schriftlich vereinbart werden.
Unabhängig vom gewählten Jobticket-Modell folgt die monatliche Abrechnung denselben Schritten:
Ein Anbieter wie NAVIT bildet Zuschussmodell, Eigenanteil und Payroll-Report automatisiert ab, sodass die Werte je Lohnart ohne manuelle Nachpflege in die Lohnabrechnung übernommen werden können.
Neben dem Arbeitgeber sind auch die Mitarbeitenden in der Pflicht, die gekauften Tickets oder Belege vom Kauf zum Nachweis aufzubewahren.
Mitarbeitende mit einem steuerfreien Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG können in ihrer Steuererklärung weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen. Sie wird aber um den steuerfreien Betrag gemindert, den der Arbeitgeber in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ausweist. In der Anlage N tragen Mitarbeitende diesen Betrag ein; bei elektronischer Abgabe ist er in der Regel vorausgefüllt.
Diese Minderung hat jedoch keinen Einfluss darauf, wie oft der Mitarbeitende das Ticket verwendet. Da das Deutschlandticket eine Monatskarte ist, können Mitarbeitende es übrigens auch privat ohne Einschränkungen nutzen.
Beschäftigte können die Kosten für das Deutschlandticket von der Steuer absetzen, wenn sie das Ticket für berufliche Fahrten nutzen und das günstiger ist als der Kauf von regulären Tickets (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Amortisieren sich also mit dem Deutschlandticket die regulären Fahrtkosten zur Arbeit, können Beschäftigte das Ticket auch für private Fahrten nutzen und dennoch die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.
Für Dienstreisen gilt hingegen eine eigene Regel: Erreichen die ersparten Einzelfahrscheine für dienstliche Fahrten im Monat den Ticketpreis, kann das Deutschlandticket als Reisekosten angesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Was lohnt sich für Mitarbeiter und Arbeitgeber mehr – das Deutschlandticket als Jobticket oder eine Gehaltserhöhung?
Für eine Gehaltserhöhung von 63 Euro netto müssten Arbeitnehmende also etwa 100 Euro Bruttogehalt mehr erhalten. Für Arbeitgebende bedeutet dies allerdings Lohnnebenkosten von insgesamt etwa 120 Euro.
Zum Vergleich: Das Deutschland-Jobticket können Arbeitgeber nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei bereitstellen, wenn sie es zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren. Bei einem Zuschuss von mindestens 25 Prozent sinken die Kosten zudem von 63 Euro auf 59,85 Euro, ab 2027 von 66,80 Euro auf 63,46 Euro.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Deutschlandticket ein steuerfreies Mobilitätsbudget von bis zu 50 Euro monatlich im Rahmen des steuerfreien Sachbezug gewähren, wenn das Deutschlandticket nicht bereits über das Sachbezugsmodell abgerechnet wird. Diesen Betrag können sie für verschiedene Mobilitätsangebote verwenden, darunter E-Scooter, Carsharing, Fahrrad-Abos oder Bahntickets. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die Freigrenze von 50 Euro nicht überschreitet.
Einige Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits erfolgreich umgesetzt. So hat die apoBank ihr veraltetes System für Essensmarken durch ein digitales Mobilitätsbudget ersetzt. Mitarbeitende nutzen nun über die NAVIT-App das Deutschlandticket, ÖPNV, Shared Mobility sowie eine Tank- und Ladekarte. Die Einführung führte zu einer Zeitersparnis von neunzig Prozent bei der Benefits-Verwaltung und einer Nutzungsrate von über 95 Prozent.
persona service bietet seinen Mitarbeitenden ein monatliches Mobilitätsbudget von 50 Euro über die NAVIT-App an. Dieses kann flexibel für ÖPNV, Deutschlandticket, Sharing-Angebote sowie Tanken und Laden genutzt werden. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt wurde das Angebot von persona service auf seine über 200 Niederlassungen ausgeweitet.
Durch die Kombination von Deutschlandticket und Mobilitätsbudget bieten Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine umfassende und flexible Mobilitätslösung. Die Abwicklung kann dabei digital erfolgen, wodurch der administrative Aufwand für die Personalabteilung minimiert wird.
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Im Blogartikel Deutschlandticket als Jobticket für KMU erfahren Sie, wie Sie den richtigen Anbieter auswählen. Für Großunternehmen mit vielen Mitarbeitenden gelten besondere Anforderungen beim Deutschlandticket als Jobticket – mehr dazu finden Sie in unserem Blogartikel Deutschlandticket-Lösung für Großunternehmen.
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