Mobilitätsbudget - Steuerliche Regelungen in 2024 + Update zum Jahressteuergesetz: Neue Pauschalversteuerung der Dienstwagenalternative

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Update, 06.06.2024 - Neue Pauschalversteuerung von Mobilitätsbudgets ab 2025 geplant

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, welcher die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets beinhaltet. Künftig sollen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets bis zu einer Kostenobergrenze von 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in pauschal mit 25% versteuern können. Das Besondere an der neuen Regelung ist, dass diese Pauschalisierung auch für E-Scooter, die gelegentliche Nutzung von Car-, Bike- und anderen Sharing-Angeboten sowie Fahrtdiensten (z.B. Uber) gelten soll. Bislang gab es für die sogenannte New Mobility keine steuerlichen Vergünstigungen. Aktuelle Infos zur geplanten Pauschalversteuerung von Mobilitätsbudgets.


Info: Dieser Artikel basiert auf den bestehenden steuerlichen Regelungen und berücksichtigt zudem den aktuellen Stand des Jahressteuergesetzes 2024. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen und Änderungen sind möglich. Wir aktualisieren diesen Artikel kontinuierlich, um die neuesten Informationen bereitzustellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist ein Mobilitätsbudget? Unternehmen können ihren Mitarbeitenden ein Mobilitätsbudget als Benefit zur Verfügung stellen. Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitenden einen flexiblen Zugang zu allen Verkehrsmitteln.
  • Aktuelle steuerliche Regelungen beachten! Allerdings gilt es, die verschiedenen steuerlichen Regelungen für die Umsetzung und Verkehrsmittel zu beachten. Zum Beispiel sind Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei, während andere Mobilitätsdienste wie Carsharing, Uber und Taxi besteuert werden.
  • Rahmenbedingungen festlegen. Entscheidend ist hierbei, wie Arbeitgeber das Mobilitätsbudget anbieten und abrechnen, wie hoch das monatliche Budget ist und ob Unternehmen das Budget anstelle des Gehalts oder zusätzlich gewähren.
  • Gehaltszusatz statt -umwandlung. Eine Gehaltsumwandlung vom Barlohn zum Sachlohn ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.
    Es empfiehlt sich, das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter als Benefit zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zu gewähren.
  • Sachbezug und § 37b EStG.  Unternehmen können das Mobilitätsbudget beispielsweise als Sachzuwendung bzw. Sachbezug abrechnen. Die Steuerfreigrenze liegt 2024 bei 50 Euro im Monat (§ 8 Abs. 2 S.1 EStG). Darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu 833 Euro monatlich mit 30% pauschal versteuern (§ 37b EStG).
  • Neue 25-Prozent-Pauschalbesteuerung: Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sieht die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets vor. Arbeitgeber sollen Mobilitätsbudgets bis zu 2.400 Euro im Jahr pauschal mit 25% versteuern können. Besonders Neue Mobilität soll damit begünstigt werden.

Inhalt

Definition: Was ist ein Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget ist eine moderne und nachhaltige Alternative zum Dienstwagen und schafft Anreize zum Pendeln ohne Auto. Mit dem Mobilitätsbudget erhalten Mitarbeitende ein monatliches Budget von ihrem Arbeitgeber, welches sie frei für verschiedene Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, E-Bike, Taxis oder auch Carsharing verwenden können. Das Mobilitätsbudget ermöglicht ihnen eine flexible Gestaltung ihres Arbeitsweges und ihrer geschäftlichen oder privaten Fahrten, angepasst an die persönliche Bedürfnisse und Präferenzen.

Mit Hilfe des Mobilitätsbudgets als Benefit können Unternehmen ihren Mitarbeitenden maximale Flexibilität bei der Fortbewegung bieten und so die Mitarbeiterbindung stärken – bei geringem Verwaltungsaufwand. Für Unternehmen eignet sich das Mitarbeiterbenefit Mobilitätsbudget zudem als starkes Argument im Recruiting, es ist eine effektive Maßnahme das Employer Branding zu verbessern. Ein Mobilitätsbudget lohnt sich für Arbeitnehmende oft mehr als eine Gehaltserhöhung oder ein anderer Arbeitgeberzuschuss.

Darüber hinaus unterstützt das Mobilitätsbudget Unternehmen dabei, ihre Klimaziele - Stichwort CSRD-Richtlinie - effektiv zu verfolgen.

Die Funktionsweise des Mobilitätsbudgets

So funktioniert das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

  1. Unternehmen legen die Höhe des Mobilitätsbudgets fest und stellen es den Mitarbeitenden monatlich zur Verfügung.
  2. Arbeitgeber können dabei entscheiden, für welche Mobilität und Verkehrsmittel sie das Mobilitätsbudget ihren Mitarbeiter:innen gewähren.
  3. Mitarbeiter:innen wählen ihre Mobilität digital per App. Sie buchen und bezahlen ihre Fahrten und Mobilitätsdienste über die Apps diverser Mobilitätsanbieter.
  4. Die Ausgaben für die Mobilitätsnutzung werden direkt über das Guthaben der bereitgestellten Mobilitätsbudget-Karte abgerechnet.
  5. Übrig gebliebenes Budget kann, je nach Konfiguration durch den Arbeitgebenden, im Folgemonat genutzt werden oder verfällt.
  6. Die Abrechnung der verschiedenen Verkehrsmittel und eine intelligente Steueroptimierung wird vollständig vom Mobilitätsbudget-Anbieter übernommen.

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgebende und Mitarbeitende

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgeber

  • Steuerliche Vorteile
  • Geringere Lohnnebenkosten
  • Reduzierung des Fuhrparks: Senkt Ausgaben für Anschaffung, Instandhaltung und Verwaltung von Firmenwagen
  • Moderner Benefit für den Einsatz im Recruiting und zur Mitarbeiterbindung
  • Stärkung des Employer Branding
  • Ideales Tool für verpflichtendes CSRD-Nachhaltigkeitsreporting ab 2024
  • Reduzierter CO2-Ausstoß

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter

  • Maximale Flexibilität
  • Steuerliche Vorteile
  • Nettolohnoptimierung: Mehr Netto vom Brutto
  • Förderung von nachhaltiger Mobilität
  • Positive Auswirkungen auf die Gesundheit durch E-Bike oder geteilte Mobilität

Beim Mobilitätsbudget auf steuerliche Regelungen achten

Für das Mobilitätsbudget als Form der Mitarbeitermobilität besteht keine einheitliche steuerliche Regelung. Die steuerliche Handhabung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden, Arbeitgeber können dabei zwischen verschiedenen Steuermodellen wählen. Zum einen sind die Regelungen zur Versteuerung der Mitarbeitermobilität abhängig vom Zweck der Fortbewegung (beruflich oder privat) und der Wahl des Verkehrsmittels (z. B. ÖPNV oder Dienstwagen).

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass ein Teil der sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Verantwortung auf die Arbeitgeber übertragen wird. Sofern ein Arbeitgeber dieser Verantwortung nachkommt, sollen er und seine Mitarbeitenden profitieren – durch Einsparung der Lohnnebenkosten bzw. Steuern.

So ist beispielsweise die nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV steuerfrei, während Dienstwagen mit Verbrennungsmotor höher und Dienstwagen mit Elektroantrieb geringer besteuert werden. Eine neue Pauschalversteuerung von Mobilitätsbudget soll zudem neue Mobilitätsformen steuerlich begünstigen.

Ob und wie Arbeitnehmende das Mobilitätsbudget versteuern müssen, hängt außerdem von der Art der Handhabung und Abrechnung ab. Grundsätzlich lohnt es sich für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, wenn sie das Mobilitätsbudget als Gehaltszusatz gewähren. Ein Mobilitätsbudget in Form einer Gehaltsumwandlung ist zwar möglich, allerdings aufgrund der Steuerlast nicht empfehlenswert, denn Mobilitätsbudget per Gehaltsumwandlung ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?


Generell entsteht durch das Angebot eines Mobilitätsbudgets ein geldwerter Vorteil. Dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch drei verschiedene Lösungen ein Mobilitätsbudget umzusetzen, bei denen die Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget steuerfrei erhalten können.

Umsetzungsmodelle für das Mobilitätsbudget

Hinweis: Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber über die aktuellen Regelungen informieren und sich von einem Steuerbüro beraten lassen, da der Gesetzgeber jederzeit Änderungen vornehmen kann (siehe Jahressteuergesetz 2024).

So funktioniert die Versteuerung je nach Bezahl- und Abrechnungsmodell

Prepaid-Karte mit Mobilitätsbudget aufgeladen Belegerfassung und Erstattung über das Gehalt
Sachzuwendung
nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG
Barlohn
nach §8 Abs. 2 S.1 EStG
Anwendung Freigrenze: monatlich 50€ steuerfreier Sachbezug ergibt sich aus §8 Abs. 2 S.11 EStG Steuerpflichtig, Individuelle Brutto-Versteuerung
Pauschalversteuerung über §37b EStG: Bis zu 833€ monatlich bzw. 10.000€ im Jahr mit 30% pauschal versteuert Keine Anwendung Sachbezugsfreigrenze / keine Pauschalversteuerung nach §37b EStG
Zu beachten: Vorab-Definition der konkreten Mobilitätsangebote erforderlich Ausnahme: Steuerfreier ÖPNV nach §3 Nr. 15 EStG anwendbar

Update: Mit der neuen Pauschalversteuerung wird es für Arbeitgeber einfacher, Mobilitätsbudgets einzuführen und zu verwalten. Die Pauschalversteuerung von 25% für Mobilitätsbudgets bis zu 2.400 Euro pro Jahr reduziert die Steuerkomplexität deutlich und ermöglicht gleichzeitig eine bürokratiearme Anwendung. Die neue Regelung erweitert die bereits bestehenden Anreize zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität und unterstützt Unternehmen dabei, flexible und nachhaltige Mobilitätsangebote für Mitarbeitende zu schaffen​.

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Neue Regelungen durch das Jahressteuergesetz 2024

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird rechtlich erstmals von einem "Mobilitätsbudget" gesprochen. Die steuerlichen Regelungen für Mobilitätsbudgets werden damit erheblich vereinfacht und für Unternehmen attraktiver gestaltet, um Anwendungshürden und -vorbehalte abzubauen.

Die bisherigen Regelungen und die neue Pauschalbesteuerung im Überblick:

Jahressteuergesetz 2024: Neue Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets

So werden die einzelnen Verkehrsmittel besteuert

Diese Mobilitätsangebote können grundsätzlich mit dem Mobilitätsbudget genutzt werden:

  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Öffentlicher Fernverkehr (Fernzug und Fernbus)
  • Deutschlandticket
  • Jobticket
  • Leihräder
  • E-Scooter
  • Carsharing
  • Dienstrad
  • Fahrrad-Abo
  • Auto-Abo
  • Taxi
  • Ride-Hailing
  • Tanken & Laden

Diese Mobilitätsangebote können grundsätzlich mit dem Mobilitätsbudget genutzt werden

Steuerliche Behandlung der einzelnen Verkehrsmittel (Update 2024: Pauschalbesteuerung)

Mit einem Mobilitätsbudget können Arbeitgeber dazu beitragen, ihren Mitarbeitenden die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für den Arbeitsweg und für die Freizeitmobilität zu ermöglichen. Dabei gilt es, die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu beachten.


Die bisherigen steuerlichen Regelungen teilen die Mobilitätsangebote in drei Kategorien einteilen: ÖPNV, Fernverkehr und Individualverkehr. Durch die Einführung einer Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets wird diese Einteilung grundsätzlich obsolet. Wenige Ausnahmen davon bleiben jedoch bestehen. Die steuerlichen Implikationen der einzelnen Fortbewegungsmittel im Detail:

Neue Pauschalbesteueung von Mobilitätsbudget: Welche Mobilität berücksichtigt wird

Neue Besteuerung nach Verkehrsmittel (nach Inkrafttreten der geplanten Pauschalbesteuerung)

Gehaltsextra oder Gehaltsumwandlung?

Gehaltsextra

Als Gehaltsextra kann das Mobilitätsbudget über den Sachbezug bis zu 50€ steuerfrei gewährt werden. Mit der geplanten 25-Prozent-Pauschalbesteuerung wird darüber hinaus neue Mobilität begünstigt. Der ÖPNV oder das Dienstrad sind grundsätzlich lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei.

Gehaltsumwandlung

Bei einer Gehaltsumwandlung kann für das Mobilitätsbudget weder Sachbezug noch Pauschalbesteuerung angewendet werden. Mitarbeitende müssen den geldwerten Vorteil regulär versteuern. Deshalb eignet sich die Gehaltsumwandlung nur für die Sonderregelung bei Auto-Abo/Leasing und Dienstrad.

Öffentliche Verkehrsmittel

Fahrten mit dem ÖPNV sind steuerfrei.

Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Dienstwagen, sondern soll Mitarbeiter:innen zu klimaschonenden Arbeitswegen ermutigen. Das rechnet sich auch für Unternehmen. Sie können ihren Mitarbeiter:innen so zusätzliche Benefits anbieten und gleichzeitig nachhaltige Mobilität fördern.

Mit einem Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss für Mobilität gewähren. Wie die Abrechnung der ÖPNV-Tickets funktioniert, kannst du weiter unten nachlesen.

Dienstfahrräder

Dienstfahrräder können steuerfrei oder steuerbegünstigt überlassen werden.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein Dienstrad über ein Leasing anbieten. Die Abrechnung und Versteuerung des Dienstrades hängt davon ab, ob das Dienstrad als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung angeboten wird. Wie das funktioniert erfährst du in diesem Artikel zum Bike-Leasing.

Sharing-Angebote und Leasing

Grundsätzlich müssen alle Verkehrsmittel, die nicht im ÖPNV enthalten sind, versteuert werden:

  • Carsharing
  • E-Bikes
  • E-Scooter
  • Taxi
  • Uber
  • Ride-Hailing
  • Mietwagen

Guthaben, das für Anbieter von Carsharing- oder Ridehailing-Diensten genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

Diese New Mobility Dienste sind bis zu 50 Euro steuerfrei, wenn für das Mobilitätsbudget der Sachbezug genutzt wird. Darüber hinaus werden diese Sachleistungen mit 30% pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge, etc.) abgerechnet.

50 Euro Sachbezug + ÖPNV-Zuschuss (Erstattung)

Der ÖPNV-Zuschuss über die Erstattung kann mit dem 50 Euro Sachbezug kombiniert werden. So kann Mobilitätsbudget - für den ÖPNV, beispielsweise ein Jobticket - zusätzlich zum bereits gewährten Mobilitätsbudget über den 50 Euro Sachbezug gewährt und ausgezahlt werden.

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Maximaler steuerfreier Benefit = 96,55 Euro

50 Euro Mobilitätsbudget + 46,55 Euro Deutschlandticket (inkl. 5% Firmenrabatt)

Mobilitätsbudget bei der Steuer geltend machen - so funktioniert's

Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter können Arbeitgeber über eine Mobilitätsbudget-Plattform in Form einer virtuellen Kreditkarte bereitstellen. 

Angestellte können das verfügbare Guthaben auf der Mobilitätsbudget-Karte nach eigenem Belieben flexibel für ihre tägliche und berufliche Mobilität nutzen. Die Mitarbeiter:innen wählen auf ihrem Weg zur Arbeit oder für ihre privaten Wege dank des breiten Angebots des Mobilitätsbudgets zwischen Bus, Bahn, E-Bike, Carsharing oder Taxi.

Bis zu einem Betrag von 50 Euro ist das Mobilitätsguthaben gänzlich steuerbefreit, wenn dafür der Sachbezug genutzt wird. Um die Besteuerung für Beträge, die darüber liegen, zu vereinfachen, kann hier (gemäß §37b EStG) einheitlich ein Pauschalsteuersatz von 30% abgegolten werden (§37b EStG), da es sich beim Mobilitätsbudget und seinen inklusiven Mobilitätsdienstleistungen um betriebliche Zuwendungen handelt, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erbracht werden und 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen (§37b EStG).

Als Mitarbeiter-Benefit erweist sich das Mobilitätsbudget für Arbeitgeber und Mitarbeitende dank der Steuerbefreiung und eines moderaten Pauschalsteuersatzes daher als äußerst attraktiv.

Das liegt, wie bereits erwähnt, am Sachbezug. Im Folgenden klären wir auf, um was es beim Sachbezug geht und wie er funktioniert.

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Was ist der Sachbezug?

  • Eine Sachleistung oder Sachzuwendung, die in Form eines Mitarbeiter-Benefit zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird.
  • Über den Sachbezug können als Mitarbeiter-Benefit verschiedene Services und Produkte den Angestellten angeboten werden. Darunter fallen neben Mobilitätsbudgets auch Mitgliedschaften für Fitnessstudios oder Sportvereine sowie Kita-Gutscheine.

Wie funktioniert der Sachbezug?

Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit einem monatlichen und steuerfreien Gehaltsextra unterstützen. Hierbei werden in der Regel Gutscheine oder Prepaid-Karten von verschiedenen Anbietern und Angeboten an die Mitarbeitenden ausgegeben.

Um das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter anzubieten, können Arbeitgeber virtuelle Prepaid-Karten ausgeben, die über eine Mobilitätsbudget-App den Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Die Prepaid-Karten werden mit dem vereinbarten Guthaben aufgeladen, welches die Mitarbeitenden für ihre Mobilitätsbedürfnisse frei verwenden können und mit dem sie bei allen verfügbaren Mobilitätsanbietern bezahlen können.

Was gilt es beim Sachbezug zu beachten?

  • Die Sachleistung in Form eines Benefits wird zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Eine Gehaltsumwandlung ist damit nicht möglich.
  • Der Benefit darf auch nicht in bar ausgezahlt oder nachträglich erstattet werden.
  • Bis zu einem Wert von genau (!) 50 Euro ist der Sachbezug steuerfrei. Übersteigt der Betrag des Benefits diesen Wert, wird der Betrag steuerpflichtig.
  • Der Sachbezug wird grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, unabhängig davon, wie hoch die Sachleistung ausfällt.

Für Unternehmen bedeutet eine “Sachbezugsversteuerung” eine deutlich niedrigere Gesamtversteuerung.

Auch für Arbeitnehmende hat die Inanspruchnahme eines Sachbezugs einen steuerlichen Vorteil gegenüber einer entsprechenden Gehaltserhöhung. Sie erhalten eine Nettolohnoptimierung.

Die Steuerfrage: Gehaltserhöhung oder Mobilitätsbudget?

Das Mobilitätsbudget bietet aufgrund der günstigen Regelungen steuerliche Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende und lohnt sich deshalb für beide Seiten mehr als eine entsprechende Gehaltserhöhung.

Neben einem Mobilitätsbudget für Mitarbeiter in Höhe von 50 Euro über den Sachbezug kannst du deinen Mitarbeitenden zusätzlich einen ÖPNV-Zuschuss gewähren, denn Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden von der Steuer befreit. Deshalb kannst du deinen Mitarbeiter:innen einen höheren Betrag zur Verfügung stellen, der dich am Ende weniger kostet. Anbieter von Mobilitätsbudget-Plattformen wie NAVIT arbeiten zudem mit smarten Steueralgorithmen, die automatisch die vorteilhafteste Steueroptimierung anwenden.

Von uns erhältst du eine vollständige Aufstellung aller steuerpflichtigen Umsätze. Es lässt sich leicht berechnen, wie viele Steuern dein Unternehmen am Ende für ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter zahlen muss. In deiner Monatsabrechnung wird getrennt aufgeführt, wie viel Geld deine Mitarbeiter:innen für öffentliche Verkehrsmittel und für andere (steuerpflichtige) Mobilitätsdienste ausgegeben haben. Pflege diese Daten einfach in dein Buchhaltungsprogramm ein und du siehst genau, was das Mobilitätsbudget dich kostet und wie viele Steuern anfallen.

Beispielrechnungen

Um die Steuer auf das Mobilitätsbudget zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Im Folgenden sind zwei Beispiele aufgeführt, die die Berechnung verdeutlichen sollen:

Beispiel Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets - 200 Euro Mobilitätsbudget pauschal versteuert im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung

Pauschal versteuertes Mobilitätsbudget vs. individuell besteuerte Gehaltserhöhung

Neue Mobilitätsbudget-Steuer für 2025 geplant

Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets vor. Damit sollen das Mobilitätsbudget und die Nutzung neuer Mobilitätsformen, wie etwa Sharing-Angebote, erleichtert werden.

Arbeitgeber sollen mit der geplanten Mobilitätsbudget-Steuer mehr Möglichkeiten erhalten, jenseits von Dienstwagen, Dienstrad und Jobticket die Mobilität ihrer Mitarbeitenden steuervergünstigt zu fördern. Das Bundesfinanzministerium spricht in diesem Zusammenhang vom Mobilitätsbudget. Eine dazugehörige Regelung ist im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes enthalten, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.

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Was ist geplant?

Künftig sollen Arbeitgeber Mobilitätsbudgets bis zu einer Kostenobergrenze von 2.400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in pauschal mit 25% versteuern können, soweit sie das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, etwa in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses.

Das staatlich geförderte Mobilitätsbudget soll so funktionieren: Der Arbeitgeber finanziert die Nutzung von E-Scootern, E-Bike, Carsharing und weiteren Sharing-Angeboten. Der damit verbundene geldwerte Vorteil für Arbeitnehmende wird bis zu 2.400 Euro im Jahr pauschal zum Sondersatz von 25 Prozent versteuert. Dabei soll die steuerliche Vergünstigung nur gelten, wenn Arbeitgebende das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren.

Von der Pauschalregelung sind bereits vorhandene steuerbefreite Vergünstigungen - wie z.B. Jobticket oder Dienstrad - nicht betroffen. Sie gelten weiterhin.

„Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht und Anwendungshürden und -vorbehalte werden überwunden“, heißt es dazu im Gesetzentwurf.

In sogenannten Jahressteuergesetzen werden regelmäßig technische Anpassungen im Steuerrecht sowie Vereinfachungen vorgenommen. Der aktuelle Entwurf des Finanzministerium ist 240 Seiten lang und enthält neben dem Mobilitätsbudget rund 100 Neuregelungen, unter anderem auch eine Entlastung für Hobbybrauer. Wer zu Hause eigenes Bier braut, soll das künftig bis zu einer Menge von 500 Litern steuerfrei machen dürfen. Bisher lag die Grenze bei 200 Litern. Die Neuregelung ziele darauf ab, den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.

Gesetzliche Grundlagen

Haftungsausschluss:

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Benefits-information und unsere Webseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Steuer- und Rechtsberatung, die auf Eure spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Der Anbieter kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Fragestellungen konsultiert bitte unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Rechtsanwält:in.

Das Mobilitätsbudget befindet sich im Entwurf des Jahressteuergesetz 2024.

NAVIT zeigt, was geplant ist und wie Unternehmen profitieren. Erfahre außerdem, wie du das Mobilitätsbudget umsetzen kannst. Alle Infos zum Nachlesen und zum Download auf unserer seite!

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Stefan Wendering
Stefan ist Freelance Autor und Redakteur bei NAVIT. Zuvor arbeitete er bereits für Start-ups und im Mobilitätskosmos. Er ist ein Experte für urbane und nachhaltige Mobilität, Mitarbeiter-Benefits und New Work. Neben Blog-Inhalten erstellt er auch Marketingmaterialien, Taglines & Content für Websites und Fallstudien.

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